FAQs - 2-Fach BA
Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen für Studierende des 2-Fach-BA. Bewerber*innen und Studierende anderer Studiengänge informieren sich bitte auf deren Seiten. Sollten Sie etwas nicht finden, geben Sie bitte dem/der jeweiligen Studienkommissionsvorsitzenden einen Hinweis.
Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Neben dem Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung ist das Bestehen der Eignungsprüfung Englisch notwendig, wenn Sie über keinen anerkannten alternativen Nachweis der Sprachkompetenz verfügen.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung Englisch oder einen anerkannten alternativen Nachweis gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem des Folgejahres. Bitte geben Sie im Bewerbungsverfahren an, welcher Nachweis Ihnen vorliegt und legen Sie eine einfache, nicht beglaubigte Kopie des Dokuments/des Testergebnisses Ihren Immatrikulationsunterlagen bei. Die anerkannten Nachweise finden Sie hier (siehe „Anerkannte alternative Nachweise der Sprachkompetenz“). Sollten Sie die erforderlichen Ergebnisse vorweisen können, ist kein Antrag auf Äquivalenzbescheinigung beim Prüfungsausschuss nötig. Da die Studiengänge Englisch zum Teil zulassungsbeschränkt sind, müssen Bewerber*innen möglichst bis zum 15. Juli den Nachweis der Eignungsprüfung einreichen.
→ Ausführliche Informationen finden Sie im Info-Video des Instituts und des Zessko.
Was muss ich zur Eignungsprüfung Englisch wissen?
Die Online-Eignungsprüfung des Instituts für Anglistik und Amerikanistik wird in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) durchgeführt. Sie hat einen Umfang von 90 Minuten. Gegenstand dieser Prüfung sind Ihre Sprachkompetenzen im Englischen in den Bereichen Orthographie, Wortschatz und Grammatik. Informationen zur Prüfung finden Sie hier Eignungsprüfung Englisch. Bitte beachten Sie auch die ausführlichen FAQs.
Die Eignungsprüfung dient der Feststellung einer allgemeinen Sprachkompetenz, die zur Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam erforderlich ist.
Musterfragen für die Eignungsprüfung finden Sie hier. Weitere Vorbereitungsmaterialien werden nicht zur Verfügung gestellt.
→ Ausführliche Informationen finden Sie im Info-Video des Instituts und des Zessko.
→ Zuständigkeiten: Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung (Informieren Sie sich bitte auf der Webseite; weitere Fragen hierzu an zesskouuni-potsdampde); Antrag auf Äquivalenzbescheinigung (Informieren Sie sich bitte auf der Webseite; weitere Fragen hierzu an entrance-iaauuni-potsdampde) |
Muss ich zwangsläufig die Eignungsprüfung Englisch ablegen? Was, wenn ich die Termine nicht wahrnehmen kann?
Die Eignungsprüfung Englisch finden i. d. R. im Mai und im Juni statt. Die Termine werden spätestens Ende April auf den Webseiten des Instituts und des Zessko/Sprachbereich Englisch/Philologie veröffentlicht. Bewerber:innen, die die Eignungsprüfung nicht zu den vorgesehenen Terminen ablegen können, müssen ihre Sprachkompetenz durch den vom Institut anerkannten alternativen Nachweis der Sprachkompetenz und diesen als nicht beglaubigte Kopie den Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen beilegen. Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung Englisch oder einen anerkannten alternativen Nachweis gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem des Folgejahres. Sollten Sie die erforderlichen Ergebnisse vorweisen können, ist kein Antrag auf Äquivalenzbescheinigung beim Prüfungsausschuss nötig.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Anträge auf einen Äquivalenznachweis müssen 4 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist an den Prüfungsausschuss gestellt werden.Ohne einen von uns anerkannten Nachweis der Sprachkompetenz kann das Studium im Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam nicht aufgenommen werden.
→ Ausführliche Informationen finden Sie im Info-Video des Instituts und des Zessko.
Ablauf: zuerst Bartels (Studienfachberatung, Bearbeitung); dann Prüfungsausschussvorsitzende |
Wie laufen Bewerbung und Zulassung ab?
Die Bewerbung für Bachelorstudiengänge erfolgt über das Studienplatzportal der Universität Potsdam. Dort finden Sie alle Termine und Angaben zu den erforderlichen Unterlagen. Nähere Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie auch hier.
Was muss ich zur Immatrikulation wissen?
Die Immatrikulation sollten Sie so früh wie möglich angehen, da Sie nur so in den Besitz einer E-Mail-Adresse kommen, die Ihnen den Zugang zu allen Ressourcen der Universität Potsdam ermöglicht. Hinweise zum Immatrikulationsverfahren erhalten Sie mit dem Zulassungsschreiben.
Die Immatrikulation wird im Allgemeinen erst dann vorgenommen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Kopien von Urkunden und Zeugnissen beglaubigt sein müssen, wenn sie zur Immatrikulation vorgelegt werden.
Sollten Sie absehen können, dass die Vorlage eines solchen Dokumentes bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nicht möglich sein wird, kann zunächst eine vorläufige Immatrikulation durchgeführt werden.
Für die Immatrikulation und die einzuhaltenden Fristen gelten die offiziellen Angaben der Universität. Als grundsätzlicher Richtwert gilt, dass die Einschreibung bis spätestens zum 15. September (WiSe) bzw. 15. April (SoSe) beantragt werden muss. Für die Kursanmeldung via PULS haben Sie dann noch Zeit bis spätestens zum 10. Mai bzw. 10. November. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte der oben angeführten Webseite und den Angaben des Studierendenbüros
Müssen Studiengebühren entrichtet werden?
Nein, allerdings fallen Semestergebühren an. Diese beinhalten ein Semesterticket für das gesamte Nahverkehrsnetz von Berlin und Brandenburg. Die kostenlose Fahrradmitnahme im Bereich ABC Berlin und ABC Brandenburg ist ebenso enthalten.
Kurswahl und Anmeldung
Ich bin für mein Studium nach Potsdam gekommen. Wo finde ich die wichtigsten Informationen für meinen Studienstart?
Die Universität Potsdam bietet ein breites Spektrum von Informationen und Beratungsmöglichkeiten für neue Studierende. Die Wichtigsten davon finden Sie in einer Informationsbroschüre der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Wie stelle ich mir meinen Stundenplan zusammen?
In der 2-Fach BA-Studienordnung finden Sie Informationen dazu, welche Module Sie belegen müssen. Darin finden Sie auch einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der Ihnen ein Beispiel gibt, wann Sie welche Module und Kurse belegen sollten. Zudem finden Sie auf PULS den Modulkatalog Ihres Faches für den 2-Fach BA Ergänzend (und der in absehbarer Zeit gültigen überarbeiteten Studienordnung folgend) empfehlen wir zudem Folgendes aus Gründen des stetigen Kompetenzerwerbs:
- Linguistik:
- 1. Semester (Basismodul): Bitte besuchen Sie beide Einführungskurse („Introduction to Synchronic Linguistics Part I + II“) parallel im 1. Semester. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Wichtig: Vor Abschluss des Einführungsmoduls können Sie keine weiteren Linguistikkurse besuchen.
- Aufbaumodul: Belegen Sie bitte mind. „Text, discourse, communication“.
- Sprachpraxis:
- Die sprachpraktischen Module werden vom Sprachbereich Englisch/Philologie am Zessko angeboten. Relevante Hinweise finden Sie hier.
- Literary / Cultural Studies:
- 1. Semester (Basismodul): Bitte besuchen Sie beide fachwissenschaftlichen Teile (Introduction to Literary Studies; Introduction to Cultural Studies) parallel, da beide mit einer gemeinsamen Zentralklausur abschließen. Empfohlen wird die Belegung im 1. Semester, da das Bestehen des Moduls Voraussetzung für den Besuch der Aufbaumodule ist.
- Außerdem ist es empfehlenswert, im 2. Fachsemester (Erstfach) das Basismodul Fachintegrative Schlüsselkompetenzen für Literatur- und Kulturwissenschaften der Anglistik und Amerikanistik zu belegen.
- Aufbaumodule: Bitte achten Sie auf die Ausdifferenzierung in benotete/unbenotete Kurse und die angestrebten Modulleistungen.
Bitte beachten Sie zudem bei der Kurswahl, dass Sie realistisch gesehen in all Ihren Fächern insgesamt wahrscheinlich nicht mehr als 30 LP (d.h. zehn Kurse mit dazugehörigen Prüfungen, Hausarbeiten oder Essays) pro Semester schaffen. Siehe auch Informationen zu Erwerbstätigkeit etc.
Wo finde ich die angebotenen Kurse für die englischsprachigen Studiengänge der Universität Potsdam?
Die Kurse und ihre Modulzuordnungen werden sowohl im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis der Universität Potsdam (KVV) als auch auf PULS (dem Leistungserfassungssystem der UP) aufgeführt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr gewünschter Kurs auch wirklich für das von Ihnen zu belegende Modul geöffnet ist.
Für den Anfang ist es am einfachsten, zunächst im Menüfeld „meine Module“ auf PULS das jeweilige Fach anzuwählen. Dort finden Sie alle für das Modul wählbare Lehrveranstaltungen.
Haben Sie einen Kurs gewählt, müssen Sie sich in der Regel über PULS dafür anmelden (siehe auch die weiteren Hinweise zur Anmeldung über PULS).
Wie kann ich mich als noch nicht immatrikulierte*r Studierende*r mit Studienzulassung für meine Kurse anmelden?
Bemühen Sie sich bitte um baldmöglichste Immatrikulation. Wenn Sie eine Zulassung für Ihren Studiengang erhalten haben, aber noch nicht immatrikuliert sind, besuchen Sie bitte die von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltungen des Studienganges und teilen dem/der Lehrenden diesen Umstand mit. In der Regel haben die Dozent*innen Verständnis für Ihre Lage und werden Sie nach Möglichkeit bei der Platzvergabe berücksichtigen. Sobald Sie immatrikuliert sind, können Sie sich nachträglich offiziell für den Kurs über PULS anmelden. Da Sie aber nach der zentralen Zulassung nur noch auf der Warteliste der gewählten Veranstaltungen landen, sollten Sie dies gut mit ihren Dozenten absprechen, damit Sie noch zugelassen werden können. Dies geht allerdings grundsätzlich nicht mehr nach dem 10. Mai (Sommersemester) und 10. November (Wintersemester). Bitte beachten Sie, dass die geltenden Anmelde- Belegungs- und Rücktrittszeiträume für Lehrveranstaltungen für jedes Semester immer hier zu finden sind.
Wenn ich ein Seminar über PULS belegen möchte, werde ich aufgefordert, unbedingt eine der voranstehenden Leistungserfassungen auszuwählen. Dabei taucht ein und derselbe Kurs unter einem Modul mit vielen verschiedenen Prüfungsnummern auf. Was heißt das?
Dies kann Folgendes bedeuten:
Dieser Kurs kann wahlweise für verschiedene Module verbucht werden. Das trifft vor allem auf die Aufbaumodule in den Kultur- und Literaturwissenschaften zu. Sie sollten sich also im Klaren darüber sein, in welchem Modul genau Sie den Kurs belegen wollen (und ob benotet oder unbenotet – siehe 2). Bei den Aufbaumodule Literatur- und Kulturwissenschaften gibt es folgende Dinge zu beachten: Es gibt jedes Modul in Umfang von 6 LP (a-Modul) und 9 LP (b-Modul/Spezialisierungsmodul). Sie müssen in den Literatur- und Kulturwissenschaften im Erstfach vier Module im Umfang von 6 LP wählen: Amerikanische Literatur und Kultur, Britische Literatur, Britische Kultur und Postkoloniale Anglophone Literatur und Kultur. Zusätzlich belegen Sie ein Modul mit 9 LP („Spezialisierungsmodul“), wo Sie eine längere Modularbeit schreiben).
Im Zweitfach wählen Sie zwei Module der Variante a und eines der Variante b. Ihre Studienordnung erklärt dies genauer. Pro Modul sind zwei Kurse zu absolvieren; jeweils ein Seminar pro Modul endet mit einem Testat (pass/fail), das zweite mit benoteter Leistung.
Das 9er-Modul unterscheidet sich vom 6er-Modul in der Regel nur durch den höheren Umfang der abzulegenden Prüfungsleistung. Im 6er Modul wird Ihre Kursleistung (Testat) im ersten Seminar mit pass/fail bewertet, im zweiten Seminar benotet (und als Modulprüfung gewertet). Im 9er Modul (Spezialisierungsmodul) sind die Kursleistungen in Seminar 1 und 2 ein Testat (pass/fail); zusätzlich schreiben Sie in Seminar 2 eine benotete längere Forschungsarbeit, die als Modulprüfung bewertet wird.
Da Sie sich bei der Kursanmeldung schon für eine Leistungserfassung entscheiden, ist hier eine zusätzliche Anmeldung auf PULS nicht nötig. Bitte achten Sie also schon bei der Kurseinschreibung auf die richtige Auswahl und Zuordnung ihrer Lehrveranstaltung (siehe oben). Eine Anmeldung im 9er Modul Seminar 2 verpflichtet Sie z.B. verbindlich dazu, eine längere Forschungsarbeit in diesem Seminar zu schreiben. Bitte beachten Sie, dass derzeit nur Ihre Prüfungsleistung des Kurses, den Sie als Seminar 2 auf PULS buchen, mit einer Note bewertet wird. Diese Note ist gleichzeitig die Abschlussnote des Moduls.
Kann ich von Kursen wieder zurücktreten?
Der Rücktritt von Kursen ist durch den Studierenden nur innerhalb des Einschreibezeitraums, also grundsätzlich bis spätestens 10.11./10.05. möglich (bitte beachten Sie die jeweils geltenden offiziellen Termine). Für Ausnahmen müssen besondere Gründe vorliegen, z.B. Krankheit etc., und diese müssen in Absprache mit dem Prüfungsausschuss beim Prüfungsamt beantragt werden.
Ich benötige eine Studienfachberatung. An wen wende ich mich?
Die Studienberatung erfolgt für den 2-Fach BA
2-Fach BA: Bartels |
Prüfungsmodalitäten
Welche Leistungen müssen für das Absolvieren der Module erbracht werden?
Das unterscheidet sich von Modul zu Modul, genau nachzulesen ist das in Ihrer jeweiligen Studienordnung bzw. in den Modulbeschreibungen auf PULS (in PULS einloggen und Modulkatalog suchen). In den Seminaren der Sprachausbildung legen Sie beispielsweise im Bachelorstudium in jedem Kurs eine benotete Leistung ab. In den Modulen der Fachwissenschaften legen Sie Modulprüfungen ab, die entweder unmittelbar an ein Seminar geknüpft sind oder als übergeordnete Modulprüfung losgelöst von einer konkreten Veranstaltung erbracht werden müssen.
Für welche Prüfungsleistungen muss ich mich separat auf PULS anmelden?
Derzeit ist für das Basismodul Linguistik und das Basismodul Literatur- und Kulturwissenschaft eine gesonderte Anmeldung für die Modulabschlussklausur in PULS notwendig.
Wie werden mir meine Leistungen bescheinigt?
Leistungen werden in aller Regel direkt durch die Dozierenden in unserem Notenverbuchungssystem PULS verbucht.
Wie funktioniert das Benotungssystem?
In den Aufbaumodulen der Linguistik und Literatur- und Kulturwissenschaften wird nur das Seminar 2 bewertet. Die Bewertung erfolgt im 0,3er-System (1,0; 1,3; 1,7; 2,0 etc.). Eine nicht bestandene Prüfungsleistung (schlechter als 4,0) wird mit 5,0 bewertet.
Lediglich in den Modulen der Sprachpraxis kommt es zur Verrechnung aller Prüfungsnoten. Wenn Sie die Kurse beispielsweise mit den Noten 2,0, 2,3 und 3,3 abgeschlossen haben, ergibt sich für das Modul die Gesamtnote 2,5
Erwerbstätigkeit, Schwangerschaft, gesundheitliche Beeinträchtigungen und familiäre Verpflichtungen
Was muss ich hier beachten?
Das Studium des Zwei Fach Bachelors Anglistik und Amerikanistik ist als Vollzeitstudium angelegt. Bei Erbringen aller Studienleistungen laut vorgeschlagenem Studienverlaufsplan und in der Regelstudienzeit von (sechs bzw. vier) Semestern haben Sie freie Wochenenden und ca. 3-4 Wochen Urlaub im Jahr. Eine größere Erwerbstätigkeit daneben ist daher nur schwer möglich.
Probleme kann es auch geben bei der Pflege von Angehörigen oder kranken Kindern sowie eigenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, beachten Sie bitte die folgenden Möglichkeiten:
Eine Schwangerschaft können Sie anzeigen, um den Schwangerenschutz in Anspruch nehmen zu können.
Die wichtigsten Informationen zum Teilzeitstudium sind zudem in der Informationsbroschüre für Masterstudierende der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen nach Ablauf von 12 Semestern ohne Studienabschluss die Zwangsexmatrikulation droht.
Wo bekomme ich eine Bescheinigung für das BAföG?
In der Sprechstunde der BAföG-Beauftragten des Instituts erhalten Sie eine Bescheinigung. Bedenken Sie, dass Sie für all' ihre Fächer eine Bescheinigung brauchen. Die Beauftragten sind hier aufgelistet.
Kinsky-Ehritt, Wischer |
Auslandsaufenthalte
Ich möchte während meines Studiums eine längere Zeit im Ausland verbringen. Welche Möglichkeiten gibt es dafür?
Grundsätzlich ist ein längerer Aufenthalt im Ausland während des Studiums zu empfehlen, da Sie nicht nur Ihre sprachlichen, sondern auch Ihre fachlichen Kompetenzen um wichtige Erfahrungen erweitern können.
Dabei gibt es verschiedenen Optionen, zwischen denen Sie wählen können:
- Zunächst müssen Sie sich entscheiden, ob Sie an einer ausländischen Universität für ein oder mehrere Semester studieren oder ob Sie im Zuge eines Praktikums ins Ausland gehen möchten.
- Wichtig ist auch das Land, in das Sie reisen möchten. Überlegen Sie sich gut, nach welchen Kriterien Sie vorgehen möchten. Zu beachten sind dabei u.a. Sprache und Fächerangebot.
Sollten Sie sich für einen Auslandsaufenthalt entscheiden, lohnt es sich, sich frühzeitig zu informieren und vorzubereiten. Wissenswertes finden Sie unter anderem auf dieser Seite, aber auch über die folgenden Links:
Was ist bei der Planung eines Auslandsstudiums zu beachten?
Grundsätzlich ist es ratsam, im Rahmen des Auslandsteilstudiums Lehrveranstaltungen zu besuchen, die Sie sich anschließend an der Universität Potsdam anrechnen lassen können. Somit sollten Sie sich während Ihres Auslandsteilstudiums auf eine der Fachrichtungen Ihres Studiengangs konzentrieren, ggf. auch auf Ihr weiteres Studienfach. Es gibt zahlreiche Partnerhochschulen der Universität Potsdam, die ein Studium der Anglistik, Literatur- und Kulturwissenschaften oder Linguistik inner- und außerhalb des ERASMUS-Programmes anbieten.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Auswahl der Kurse, die Sie während Ihres Auslandssemesters besuchen wollen, vor Ihrer Abreise mit dem/der ERASMUS-Verantwortlichen unseres Instituts oder dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden abstimmen, damit die Anerkennung der von Ihnen erbrachten Leistungen gewährleistet werden kann.
Bitte beachten Sie dazu auch das Learning Agreement.
Was sind die gängigsten Austauschmöglichkeiten?
- ERASMUS:
Das ERASMUS/Lifelong Learning Programm ist ein Mobilitätsprogramm der Europäischen Union und fördert Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von 3 bis 12 Monaten.
Zu den finanziellen Bedingungen ist festzuhalten, dass Studiengebühren an den Partnerhochschulen entfallen und Stipendiat*innen einen finanziellen Zuschuss für die Dauer des Aufenthaltes erhalten.
Das Bewerbungsverfahren ist unkompliziert und findet an den einzelnen Fakultäten und Instituten statt. Zu beachten ist allerdings, dass es nur eine Bewerbungsrunde für beide Semester gibt und diese meist zu Beginn des Wintersemesters erfolgt. Die ERASMUS-Koordinator*innen am Heimatinstitut entscheiden über die Auswahl der Studierenden und beraten Sie, ggf. auch gemeinsam mit den Modulverantwortlichen und/oder dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden bezüglich der Kursauswahl an den Partnerhochschulen. Dies ist in einem Learning Agreement festzuhalten. Die erbrachten Leistungspunkte können im Rahmen geltender Richtlinien anerkannt werden. Nehmen Sie dazu dann nach Ihrer Rückkehr bitte Kontakt mit dem/der jeweiligen Ansprechpartner*in (für Anerkennungen von Leistungen im Erasmus-Studienprogramm: Dr. Stephan Mussil) auf.
Mehr Informationen zum ERASMUS-Programm finden Sie hier und hier.
- Hochschulpartnerschaften
Die Universität Potsdam unterhält zahlreiche Partnerschaften zu Hochschulen innerhalb Europas (im Rahmen des ERASMUS-Programms) sowie außerhalb Europas. An diesen Hochschulen können Potsdamer Studierende unter vertraglich geregelten Bedingungen für die Dauer von einem akademischen Jahr studieren.
Neben dem Erlass oder der Reduzierung der Studiengebühren gibt es keine weitere finanzielle Unterstützung. Allerdings gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung der Bewerber*innen liegt in diesem Fall bei den Gasthochschulen, wenn auch vorab eine Kommission der Universität Potsdam über die Nominierung der Studierenden entscheidet.
Weitere Informationen zum Hochschulpartnerschaftsprogramm inkl. Bewerbungsterminen und -unterlagen finden Sie hier.
Bitte erstellen Sie auch hier vor Abreise ein Learning Agreement mit.
- Individualbewerbungen
Sie planen Ihren Auslandsaufenthalt komplett selbst. Dazu zählen Land, Hochschule, Zulassungsvoraussetzungen der ausländischen Hochschule, benötigte Unterlagen und vorgeschriebene Termine. In diesem Fall sollten Sie sich möglichst ein Jahr Zeit nehmen, um sich bestmöglich auf das Auslandsstudium vorbereiten zu können.
Beachten Sie, dass die ausländischen Hochschulen die Studienbedingungen festlegen und diese von Hochschule zu Hochschule auch innerhalb eines Landes verschieden sein können.
Der DAAD (= Deutscher Akademischer Austauschdienst) bietet eine Stipendiendatenbank für Auslandsaufenthalte, die man nach Fachrichtung und Zielland filtern kann.
Mehr Informationen zu Individualbewerbungen finden Sie hier, außerdem erhalten Sie Auskünfte zu Bewerbungsunterlagen, die Sie in jedem Fall benötigen werden.
Bitte erstellen Sie auch hier vor Abreise ein Learning Agreement mit dem jeweiligen ERASMUS-Verantwortlichen oder dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden.
Wie bekomme ich einen Sprachnachweis für meine Bewerbung um einen Auslandsaufenthalt?
Information zur Ausstellung eines Sprachnachweises finden Sie unter folgendem Link.
Anerkennung von Leistungen
(Wie) Kann ich mir bereits vor Beginn des Studiums an der Universität Potsdam als Gasthörer*in oder im Ausland erbrachte Leistungen anerkennen lassen?
Für Anerkennung von Leistungen (allgemein und für Studienwechsler*innen):
Bitte benutzen Sie das passende Formular für Ihren Studiengang (siehe hier) und fügen Sie alle Kursbelege bei (Transcripts, Kurs- und Modulbeschreibungen, Arbeiten oder Klausuren).
Die Anträge können nach der Sachprüfung durch die Studienfachberater*innen im Sekretariat des für Sie relevanten Prüfungsausschusses zur Bearbeitung abgegeben werden, um im Anschluss vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben zu werden. Bitte beachten Sie die mindestens vierwöchige Bearbeitungszeit. Die unterschriebenen Anträge müssen dann von den Studierenden beim Prüfungsamt eingereicht werden.
2-Fach BA: zuerst Sachprüfung - Bartels; dann Unterschrift - Vorsitzende*r des Prüfungsausschusses |
Für im Ausland erbrachte Leistungen:
Studierende der Universität Potsdam, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes Studienleistungen im Fach Anglistik/Amerikanistik erbracht haben, können diese auf Antrag vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen. Dazu benötigen Sie das entsprechende Formular (siehe hier) sowie die vollständigen Belege über die erbrachten Leistungen (Transcripts, Modul- oder Kursbeschreibungen, korrigierte und benotete Arbeiten oder Klausuren, etc.).
Bitte gehen Sie mit diesen Unterlagen jeweils zu den Fachvertreter*innen der Module/Bereiche, in denen Sie sich die Leistung anerkennen lassen möchten (Sprachpraxis, Anglistik, Amerikanistik, Postkoloniale Literatur und Kultur, Sprachwissenschaft, Fachdidaktik). Die Fachvertreter*innen prüfen die jeweiligen Kurse in ihrem Zuständigkeitsbereich und zeichnen die Kurse gegen. Für die Anerkennungen von Leistungen im Erasmus-Studienprogramm kontaktieren Sie bitte Dr. Stephan Mussil.
Das fertig bearbeitete Formular reichen Sie im Sekretariat des zuständigen Prüfungsausschusses ein oder Sie holen sich die Unterschrift direkt in der Sprechstunde Ihres Prüfungsausschusses.
Vor dem Studienaufenthalt im Ausland empfehlen wir Ihnen, sich bei der Studienfachberatung vorab über das Kursangebot und die Möglichkeiten der Anerkennung zu informieren sowie ein Learning Agreement abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie im Ausland mehrere Fächer studieren wollen, für jedes einzelne ein Learning Agreement brauchen, d.h., es reicht nicht, Kurse für die Anglistik vom/von der Erasmuskoordinator*in der Romanistik abzeichnen zu lassen.
zunächst - jeweilige Fachvertreter*innen; bei Vorliegen eines Learning Agreement Erasmuskoordinator*in; dann abschließende Prüfung und Unterschrift - Vorsitzende*r des Prüfungsausschusses |
(Wie) Kann ich auch Schlüsselkompetenzen anerkennen lassen?
Bitte benutzen Sie das für Ihren Studiengang vorgesehene Formular (siehe hier). Die Bearbeitung erfolgt durch den/die Studienfachberater*in.
Die Anträge können dann im Sekretariat des Prüfungsausschusses abgegeben werden. Bearbeitete und unterschriebene Anträge müssen von den Studierenden im Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte beachten Sie die mindestens vierwöchige Bearbeitungszeit.
zuerst Bearbeitung - Bartels; dann Unterschrift - Vorsitzende*r des Prüfungsausschusses |
Abschlussarbeit
Was muss ich bei der Anfertigung meiner Abschlussarbeit beachten?
Ein Thema finden Sie in einem der von Ihnen belegten Seminare – in jedem Fall sollte das gewählte Thema einen Bezug zu einem der belegten Seminare haben. Die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit kann dann von dem/der entsprechenden Dozent*in übernommen werden; bei einem "eigenen" Thema müssen Sie eine Lehrkraft ansprechen, die in dem Gebiet (oder einem ähnlichen) unterrichtet. Diese wird gleichzeitig Ihr/e Erstgutachter*n.
Bitte beachten Sie hierzu die Vorgaben und Fristen der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung und der fachspezifischen Studienordnung.
Für die administrativen Details Ihrer Anmeldung ist das Prüfungsamt zuständig. Bitte informieren Sie sich hier. Alle fachlichen/inhaltlichen Details der Arbeit klären Sie mit ihrem/r Gutachter*in.
Für die Benotung benötigen Sie zwei Gutachter*innen. . Die Gutachter*innen werden durch die Unterschrift des/der Prüfungsausschussvorsitzenden auf dem Anmeldeformular bestätigt. Dabei muss das Thema nicht extra vorgestellt werden, es muss aber auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Die genaue Vorgehensweise sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in ab.
Die Unterschrift der Prüfungsausschussvorsitzenden können Sie entweder direkt in der Sprechstunde des Prüfungsausschusses einholen oder das Formular zum Unterschreiben im Sekretariat des zuständigen Prüfungsausschusses hinterlegen. Nachdem alle Unterschriften eingeholt wurden, müssen Sie das Formular selber unterschreiben und innerhalb von einer Woche im Prüfungsamt einreichen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit: siehe Kommentierung des Dezernats für Studienangelegenheiten.
Unterschrift und Anmeldeformular – Vorsitzende*r des Prüfungsausschusses Verlängerungen – Vorsitzende*r des Prüfungsausschusses |
Exmatrikulation
Um eine Stelle annehmen zu können, muss ich mich exmatrikulieren. Ab wann ist dies möglich?
Theoretisch können Sie sich jederzeit exmatrikulieren. Allerdings birgt eine Exmatrikulation vor Bestätigung des Bestehens der letzten Studienleistung(en) ein Risiko, da im Falle des Nichtbestehens eine Anmeldung zur Wiederholung unmöglich ist.
Zur Thematik der Rückmeldung und Exmatrikulation gibt hier das Prüfungsamt Auskunft.
Was ist die Zwangsexmatrikulation?
Die wichtigsten Informationen zur Zwangsexmatrikulation und zur Studienabschlussberatung sind in der Informationsbroschüre der Philosophischen Fakultät s. 21 zusammengefasst.