Forschung
Gemäß des eigenen Statuts von 1981 hatte die Juristische Hochschule des MfS (JHS) u.a. „die Entwicklung der wissenschaftlichen Arbeit in Einheit von Lehre, Erziehung und Forschung, Theorie und Praxis mit einem hohen Nutzeffekt für die Lösung der operativen Aufgaben“ (3) zu gewährleisten. Darüber hinaus hatte sie Forschungsaufgaben zu erfüllen und die wissenschaftlichen Ergebnisse in die Praxis zu überführen. Auf diese Weise sollte die JHS zu einer Optimierung und Effektivierung der Arbeit im MfS im Dienste der sogenannten „Praxiswirksamkeit“ beitragen. Aus diesem Grund waren Forschungsthemen nicht nur mit den zuständigen Mitarbeitern der JHS zu besprechen, dem stellvertretenden Rektor für Forschung einzureichen und dem Rektor zur Genehmigung vorzulegen. Sie sollten zudem in Absprache mit den jeweiligen Diensteinheiten des MfS erfolgen. Regelmäßige Unterbrechungen des Forschungsprozesses zum Zwecke der Durchführung von sogenannten „Praxiseinsätzen“ im MfS selbst, sollten die Nähe zum Dienstalltag garantieren. Daher bestanden die Themenschwerpunkte in den 1980er Jahren auch aus der Ausarbeitung von:
- Neuen Sicherheitserfordernissen in den 1980er Jahren
- Lösungswegen zur Sicherung politisch-operativ bedeutsamer gesellschaftlicher Bereiche und Prozesse
- Lösungswegen zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung politischideologischer Diversion, der politischen Untergrund- und Kontakttätigkeit, des ungesetzlichen Verlassens der DDR sowie der Angriffe gegen die Volkswirtschaft
- Der Rolle, Funktion und Arbeitsweise der imperialistischen Geheimdienste
- Der Qualifizierung der Untersuchungsarbeit im MfS und der umfassenden Nutzung rechtlicher Grundlagen für die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit und der Mitwirkung an der Vervollkommnung des sozialistischen Rechts, besonders des Strafrechts
- Der Vervollkommnung leitungswissenschaftlicher Grundlagen für die politisch-operative Arbeit
Eine Besonderheit der JHS bestand in der Verschmelzung von Lehr- und Forschungstätigkeit. Forschungsergebnisse flossen unmittelbar in die Lehrinhalte in Form von Unterrichtsmaterialien und Lehrbüchern ein. Zugleich wurden die Diplomarbeiten als den Dissertationen gleichrangige Forschungsleistungen akzeptiert und gingen gleichermaßen in die wissenschaftliche Arbeit über.
Die Forschungstätigkeit an der JHS unterlag zudem einer strengen Geheimhaltung. Des Weiteren war sie einem spezifischen Deutungsmuster im Sinne der MfS-Ideologie unterworfen. Klare Freund-Feind-Schemata sowie ein konkretes Feindbild waren vorherrschend. Es kann also mitnichten von einer freien Forschung an der JHS gesprochen werden. Eine tatsächliche wissenschaftliche Analyse oder Diskussion der ausgewählten Themen und Fragestellungen geschweige denn eine Hinterfragung der vorgegebenen politisch-ideologischen Linie war hier weder möglich noch erwünscht.
(3) Statut der Hochschule des MfS, BStU, ZA 89, 1981, Bl. 26-28; zitiert nach Förster, Hochschule des MfS, 1996. S. 4.