Wegweiser für die Raumbuchung
Eingetragene Vereinigungen können laut § 2 der Richtlinie für die Vergabe von Räumen und Einrichtungen an Dritte vom 1. September 2017 die Räume für Sonderveranstaltungen an der Universität Potsdam kostenfrei anmieten.
Mit Bestätigungsschreiben der Registrierung als eingetragene Vereinigung werden die Vereinigungen aufgefordert, jährlich (jeweils zum Beginn des Sommersemesters) Name und Anschrift des Vorstands sowie die Postanschrift der Vereinigung dem Präsidenten (Bearbeiterin Frau Kerstin Rehfeld) mitzuteilen.
Gehen die eingetragenen Vereinigungen dieser Bitte nicht nach, erhalten sie keine kostenfreien Räume mehr. Des Weiteren wird geprüft, ob die eingetragene Vereinigung nach § 8 der Registerordnung vom 12. Juli 1993 gestrichen wird.