Informationen für wissenschaftliche Hilfskräfte
Bitte beachten Sie das Antragserfordernis auf Personalratsbeteiligung!
Laut Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg kann der Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal Sie nur auf Ihren expliziten Wunsch in Form eines Antrags auf Personalratsbeteiligung vertreten. Sie finden das Formular unter folgendem Link: Antrag Personalratsbeteiligung. Legen Sie diesen Ihren Einstellungsunterlagen bei oder reichen Sie diesen jederzeit während ihres Beschäftigungsverhältnisses oder bei Verlängerung desselben nach!
Als Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal vertreten wir auch die Interessen der wissenschaftlichen Hilfskräfte (WHK):