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Fachbereich

Der Begriff "Fachbereich" bezeichnet Verwaltungseinheiten unterhalb der Verwaltungsführung (Chef/Verwaltungsvorstand/Magistrat/Dezernate). In der Hierarchie steht der Fachbereich den bisherigen Ämtern gleich (es gibt allerdings Großstädte, die mit den Fachbereichen eine zusätzliche Ebene geschaffen haben). Im Rahmen der Verwaltungsreform nach dem NSM wurden wenige große Fachbereiche an die Stellen vieler Ämter gesetzt. Mit der neuen Bezeichnung Fachbereich sollte die Abkehr von bürokratischen Einheiten äußerlich sichtbar gemacht werden. Von der Fachbereichsleitung wird unternehmerisches Verhalten erwartet. Es findet seinen Rückhalt in der ganzheitlichen Fach- und Ressourcenverantwortung. Damit soll der früheren Praxis entgegengewirkt werden, bei der sich wirksame Ergebnisverantwortung nicht entfalten konnte, weil die Fachämter sich immer auf die Eingriffe oder die mangelnde Unterstützung durch die Querschnittsämter beriefen (sog. "Prinzip der organisierten Verantwortungslosigkeit"). Im Idealfall gibt es Denkungsgleichheit von Ausschüssen, Budgets und Fachbereichen. Damit wird die politische Verantwortung der Fachbereichsleitungen gestärkt. Die Fachbereiche können je nach Größe der Verwaltung und Kommunalverfassungsrecht vom Verwaltungschef, Fachdezernenten oder von einer kollegialen Führung gesteuert werden. Jüngste Entwicklungen in der Wirtschaft deuten darauf hin, dass sich die ressortlose kollegiale Führung - die für manche Kommunen als Vorbild diente - auf dem Rückzug ist, da sie individuelle Verantwortung zu verwischen droht. Zu berichten ist auch von Kommunen, die ihre Ämter im Sinne von Fachbereichen neu gestaltet haben, ohne den Begriff Fachbereich zu übernehmen. Andere führen die Ämter als Untergliederung von Fachbereichen weiter. Das Fehlen einer einheitlichen Terminologie bisher sollte beachtet werden, um bei interkommunalen Vergleichen Irrtümer auszuschließen.

Facility-Management, Gebäudemanagement

Finanzbuchhaltung

Im kaufmännischen Rechnungswesen werden im Wesentlichen zwei Teilbereiche unterschieden:
- die Finanzbuchhaltung und
- die Betriebsbuchhaltung.
In der Finanzbuchhaltung werden Aufwand und Ertrag als Grundlage für die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz erfasst. Sie dient der Rechenschaftslegung der Unternehmung. Deshalb sind die Buchführungspflicht und Teilaspekte der Ausgestaltung dieses Teils des Rechnungswesens gesetzlich geregelt. Die Finanzbuchhaltung wird deshalb auch als externes Rechnungswesen bezeichnet. Die Betriebsbuchhaltung bildet primär die unternehmensinternen Wertströme ab, insbesondere im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie dient unternehmensinternen Zwecken und ist deshalb auch nicht gesetzlich geregelt. Sie wird als internes Rechnungswesen bezeichnet.
Ferner bestehen i. d. R. folgende Nebenbuchhaltungen:
- Lohnbuchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Material- und Lagerbuchhaltung.

Finanzplan / Finanzrechnung

Der Begriff Finanzplan wird in drei unterschiedlichen Zusammenhängen verwandt:
- Im weitesten Sinne wird unter einem Finanzplan die Gegenüberstellung und Saldierung der Einnahmen und Ausgaben verstanden, die in Zusammenhang mit einer Aktivität, z. B. der Tätigkeit einer Organisationseinheit, einem Projekt usw. prognostiziert oder geplant werden.
- Im Rahmen der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung sind die Kommunen zur Aufstellung eines Finanzplanes verpflichtet, der alle nach dem Haushaltsrecht zu veranschlagenden Einnahmen und Ausgaben für die Planungsperiode enthält.
- Im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen stellen Finanzplan und Finanzrechnung (Finanzhaushalt) neben dem neuen Verwaltungshaushalt (Ergebnishaushalt) und der Bilanz die dritte Komponente dar. Der neue Finanzhaushalt erfasst alle Einnahmen und Ausgaben (streng genommen Einzahlungen und Auszahlungen), und zwar sowohl die vermögenswirksamen wie die ergebniswirksamen. Der Finanzhaushalt dient damit in seiner Gesamtheit der Überwachung des Ausgleichs von Einnahmen und Ausgaben, d. h. der Liquidität.
Innerhalb des Finanzplans verdienen die vermögenswirksamen Ausgaben und Einnahmen besonderes Interesse; sie stellen den Investitionsplan dar.