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Eckwertebeschluss

Der Eckwertebeschluss ist ein charakteristisches Element der Budgetierung nach dem Down-up-Prinzip (Bottom-up/Top-down): Im Eckwertebeschluss legt der Rat bzw. der Kreistag auf Vorschlag der Verwaltung den (Zuschuss-)Rahmen für die Bereichsbudgets als verbindliche Vorgabe für die Aufstellung der Einzelhaushalte durch die Fachverwaltungen und die korrespondierenden Fachausschüsse fest. Der Eckwertebeschluss geht also als Strategieentscheidung den Detailberatungen voraus.

Effektivität

Effektivität ist ein Maß der Zielerreichung (Ziele). Es gibt Auskunft darüber, inwieweit eine Maßnahme (z. B. Überwachung des ruhenden Verkehrs) das Ziel erreicht, indem das angestrebte Ziel (z. B. Reduzierung des Anteils der Falschparker um X-%) mit dem eingetretenen Ergebnis verglichen wird.

Effizienz

Von Effizienz sprechen wir allgemein, wenn bei Verwendung knapper Ressourcen diese so eingesetzt werden, dass mit ihnen ein möglichst hoher Erfolg erzielt wird (Maximalprinzip) oder dass ihr Einsatz im Hinblick auf einen vorgegebenen oder erwünschten Erfolg minimiert wird (Minimalprinzip). Meist wird Effizienz in einem engeren betriebswirtschaftlichen Sinne verwendet und mit dem Begriff Wirtschaftlichkeit gleichgesetzt. Es können dann zwei Ausprägungen unterschieden werden:
- In einer ersten Variante kann die Effizienz eines Prozesses anhand der Relation von Inputs zu realisierten Outputs gemessen werden. Dies ist die übliche Definition der Wirtschaftlichkeit.
- In einer zweiten Variante werden die Ist-Kosten mit vorgegebenen Soll-Kosten verglichen.

Einzelkosten

In der Kosten- und Leistungsrechnung bezeichnet der Begriff Einzelkosten solche Kosten, die einem Kostenträger oder einer Kostenstelle direkt verursachungsgerecht zugeordnet werden können. Ein Beispiel für Stelleneinzelkosten in einer Musikschule sind Honorare, die ausschließlich in der Kostenstelle Elementar-Musikunterricht angefallen sind. Direkte Zuordnung heißt also, dass - anders als bei den Gemeinkosten - keine schlüsselmäßige oder kalkulatorische (z. B. über einen Zuschlagssatz) Zuordnung stattfindet. Im Zusammenhang mit dem Begriff der Einzelkosten ist das Prinzip der relativen Einzelkosten zu sehen. Aus ihm folgt, dass im Haushalt Kosten und Erlöse (bzw. Aufwendungen und Erträge) möglichst als Einzelkosten veranschlagt werden sollen. Das bedeutet, dass z. B. die Aufwendungen für die Fachbereichsleitung nicht auf einzelne Einrichtungen oder Produkte des Fachbereichs aufgeschlüsselt werden sollen. Vielmehr sollen sie in einem eigenen Budget (Unterabschnitt) veranschlagt werden, wo sie als Einzelkosten sichtbar und steuernden Eingriffen eher zugänglich sind.

Erlös

Der Begriff Erlös entspricht dem Begriff Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung. Er bezeichnet den durch die betriebliche Leistungserstellung - und nicht etwa durch Kapitalerträge - erzielten Ertrag.

Ertrag

Der Begriff Ertrag bezeichnet allgemein den Wertzugang in einer Periode. Er entspricht dem Begriff Aufwand. So wie sich der Aufwand von den Kosten und den Ausgaben unterscheiden kann, unterscheidet sich der Ertrag von den Erlösen und den Einnahmen. Beispielsweise entsteht beim Verkauf eines Grundstücks nur ein Ertrag, wenn die Einnahme, die beim Verkauf erzielt wird, den Wert übersteigt, mit dem das Grundstück in der Bilanz bewertet war. Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen verwendet den Begriff Ertrag für alle Ressourcenzuflüsse, aber auch für Erhöhungen des Ressourcenbestandes, z. B. durch Wertsteigerungen von Gegenständen des Anlagevermögens.

Evaluierung

Evaluierung ist eine sozialwissenschaftliche Methode um zu klären, ob, wie, warum Ziele erreicht oder verfehlt wurden. Sie ist unverzichtbar für Kommunen, die sich vorgenommen haben, zielorientiert zu arbeiten. Gegenstand von Evaluierung sind z. B. Mengen, Zeiten, Qualitäten und Geldverbrauch. Mengen, Zeit und Geld sind leicht messbar, weil es klare Maßstäbe (Parameter) gibt. Qualitäten (z. B. Kunden-/Mitarbeiterzufriedenheit, Sicherheit) sind dagegen nur auf Umwegen über Indikatoren und häufig nur über (subjektive) Einschätzungen feststellbar. Daher ist der Aufwand (Befragungen, Abgleich unterschiedlicher Sichten) erheblich höher. Oft fehlen methodische Erfahrungen und Konzepte. Die Gefahr, nur das zu evaluieren, was leicht feststellbar ist, ist für die Kommunalverwaltung enorm. Will sie aber auf dem Wege der Zielorientierung weiterkommen, muss sie die Klärung "weicher" Faktoren einbeziehen. Dies kann nur in einem Lernprozess geschehen, der am Anfang erkennbar unbefriedigend, weil fehlerbehaftet ist. Evaluierung wird sich dem machbaren Optimum mit zunehmender Erfahrung und laufenden Korrekturen annähern. Daher kann Perfektionismus am Anfang mehr schaden als nützen. Vermutlich wird es eine Illusion bleiben, man könne weiche Faktoren eines Tages genau messen. Hier ist die Führung gefragt, verantwortlich und auf hohem Informationsniveau "einzuschätzen" oder zu "urteilen".
Wenn sich ein Ziel auf Dauer noch immer als nicht evaluierbar erweist, sollte dies für die Praxis ein Hinweis darauf sein, das Ziel als solches in Frage zu stellen. Da Evaluierung eine sozialwissenschaftliche Methode ist, empfiehlt sich für die Tagesarbeit der Kommunalverwaltung nicht, dieses Instrument isoliert einzusetzen. Es sollte eher als eine der Methoden des Controlling dienen.

Experimentierklausel

Um die Reformaktivitäten der Kommunen zu unterstützen, haben die Länder sog. Experimentierklauseln in die Gemeindeordnungen oder in die Gemeindehaushaltsverordnungen aufgenommen. Sie lassen - meist auf Antrag - zeitlich begrenzte Ausnahmen von organisations- und haushaltsrechtlichen Vorschriften zu. Die auf der Basis der Experimentierklauseln erteilten Ausnahmegenehmigungen von haushaltsrechtlichen Vorschriften haben mit dazu beigetragen, dass die Praxis des Haushalts- und Rechnungswesens in den Kommunen über das geltende Haushaltsrecht hinweggeschritten ist. Inzwischen sind in einigen Bundesländern erste, bisher nur per Ausnahmegenehmigung mögliche Verfahren, in die Regelform der Gemeindehaushaltsverordnung aufgenommen worden, z. B. die Möglichkeit vollständiger gegenseitiger Deckungsfähigkeit aller Ansätze innerhalb eines Budgets.