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Deckungsbeitrag

Die Deckungsbeitragsrechnung ist eine spezielle Methode der Kosten- und Leistungsrechnung. Der Deckungsbeitrag drückt aus, inwieweit der Erlös z. B. für ein Produkt nach Abzug der variablen, d. h. produktionsmengenabhängigen Kosten zur Deckung der fixen Kosten beiträgt. Entsprechend der Verwaltungs- und Budgethierarchie und bei einer Veranschlagung der Kosten im Haushalt nach dem Prinzip der relativen Einzelkosten kann eine mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung aufgemacht werden. Der Deckungsbeitrag I weist dann aus, inwieweit die anteiligen Gemeinkosten der nächst höheren Hierarchiestufe (z. B. der Abteilungsleitung) gedeckt sind. Der Deckungsbeitrag II beträfe dann die Amts- oder Fachbereichsleitung usw.

Deckungsfähigkeit

Um im Rahmen der Budgetierung die erwünschte Flexibilität der Budgetverantwortlichen in der Haushaltswirtschaft zu erreichen, werden im Allgemeinen alle Ansätze eines Budgets für gegenseitig deckungsfähig erklärt (gegenseitige Deckungsfähigkeit). Soweit das Haushaltsrecht einzelner Länder das noch nicht zulässt, können die Experimentierklauseln in Anspruch genommen werden. Das System der Budgetierung kennt aber durchaus auch weiterhin Fälle, wo durch Politik oder Verwaltungsführung die einseitige Deckungsfähigkeit festgelegt wird, z. B. um zu verhindern, dass die veranschlagten Mittel für Fortbildung zu Gunsten anderer Positionen verringert werden.
Soweit Deckungsringe unterabschnittsübergreifend gebildet werden, müssen sie der Budgethierarchie folgen, dürfen also nur zu einem Budget gehörende Unterabschnitte umfassen.

Deregulierung

Deregulierung bezeichnet alle Bestrebungen, die Regelungsdichte durch Gesetze, Erlasse, Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards usw. zu vermindern. Die Ansätze zur Deregulierung berühren andere Reformansätze, insbesondere die Liberalisierung bisher regulierter oder monopolisierter Märkte, die Privatisierung weiterer Annextätigkeiten bis hin zu der allgemeinen Forderung nach einem schlanken Staat. Adressaten der Deregulierungsforderung sind in erster Linie Staat und Kommunen, aber ebenso Institutionen wie die Tarifpartner oder die Berufsgenossenschaften. Gleichzeitig sind die Kommunen in starkem Maße Opfer der Überregulierung, wobei Mischfinanzierung, Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung und ähnliche Konstrukte beliebte Einfallstore für staatlichen Regelungseifer bilden.

Dezentrale Ressourcenverantwortung

Dezentrale Ressourcenverantwortung meint im Kern die Verlagerung der Verantwortung für die Ressourcen (Personal, Grundstücke und Gebäude, sonstiges Anlagevermögen, Sachmittel usw.) von zentralen Stellen, insbesondere den sogenannten Querschnittsämtern (Personalamt, Kämmerei, Hauptamt u. a.) auf die Fachbereiche. Die dezentralen Organisationseinheiten sollen neben der Fachverantwortung auch die Ressourcenverantwortung wahrnehmen.
Vorteile der Dezentralisierung der Ressourcenverantwortung sind
- der Abbau von Komplexität,
- die Schaffung von Transparenz,
- die Zurechenbarkeit von Kosten und Leistungen,
- die Schaffung der Voraussetzungen für die Budgetierung,
- die Herstellung einer Einheit von Entscheidung und Verantwortung,
- die Möglichkeit der Institutionalisierung von wettbewerbsadäquaten Mechanismen.
Die Schaffung von Geschäftseinheiten mit umfassender Managementverantwortung und die Steuerung dieser Einrichtungen nach dem Kostenzentrumskonzept (Kostenzentrum) sind das Herzstück des neuen Managementsystems. An die Stelle zentraler Ressourcenzuteilung treten Budgetierung und ergebnisorientierte Steuerung mit der Vorgabe von Leistungs- und Finanzzielen und allgemeinen Gebahrensvorschriften. Um die durch die Dezentralisierung der Ressourcenverantwortung ausgelösten stärkeren zentrifugalen Kräfte aufzufangen, sind vor allem das Kontraktmanagement und das Controlling mit dem Berichtswesen zu intensivieren.

Dezentrales Controlling, Controlling

Dienstleister, Interne Dienstleister

Dienstleistungsunternehmen, Leitbilder

Doppelte Buchführung (Doppik)

Die doppelte Buchführung (Doppik) ist der Buchungsstil, der heute im kaufmännischen Rechnungswesen fast ausschließlich angewandt wird. Der Begriff wird deshalb manchmal mit dem Begriff kaufmännische Buchführung gleichgesetzt, obwohl den Anforderungen des HGB (§ 238 I) auch die einfache Buchführung genügen kann.
Die Bezeichnung doppelte Buchführung bezieht sich vor allem auf die folgenden zwei Merkmale:
- In der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall zweimal verbucht: einmal auf einem Konto im Soll und auf einem anderen Konto im Haben. Es muss dabei stets die Bedingung erfüllt sein, dass die Summe aller Sollbuchungen gleich der Summe aller Habenbuchungen ist, was die Fehleranfälligkeit reduziert.
- Die doppelte Buchführung beinhaltet eine doppelte Erfolgsermittlung: einmal in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und zum anderen in der Bilanz.
Im Gegensatz zur Grundform der Kameralistik beinhaltet die Doppik eine geschlossene und vollständige zwangsläufige Fortschreibung aller Vermögens- und Schuldenteile in stichtagsbezogenen Bilanzen und eine Ermittlung des ökonomischen Erfolgs einer Periode in der GuV. Bilanz und GuV sind Teile des Jahresabschlusses. Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung von Plan-GuVs oder Plan-Bilanzen gibt es im kaufmännischen Rechnungswesen nicht.
Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen bedient sich - nach einer Übergangszeit - ebenfalls des doppischen Buchungsstils. Die materiellen Anforderungen des neuen Haushalts- und Rechnungskonzepts lassen sich zwar auch auf der Basis der Kameralistik erfüllen. Aber die Doppik entspricht dem neuen System besser und erlaubt die Einführung des Ressourcenverbrauchskonzepts ohne systematische Schwierigkeiten. Die Einführung der Doppik im kommunalen Rechnungswesen bedeutet nicht, dass auch die materiellen Regeln des kaufmännischen Rechnungswesens, insbesondere die handels- und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften übernommen werden. Wegen problematischer Vorschriften im Handels- und Steuerrecht und unterschiedlicher Rechnungsziele in Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung sind im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen an einigen Stellen abweichende Regelungen erforderlich.

Down-up-Prinzip, Bottom-up/Top-down