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Kolloquium zu Ehren von Prof. Dr. Eckart Klein

Gruppenfoto
Quelle : Prof. Dr. Norman Weiß

Am 9. Juni 2023 fand ein Kolloquium aus Anlaß des 80. Geburtstags von Eckart Klein, der bis 2008 an der Juristischen Fakultät lehrte, an der Universität Konstanz statt. Nachdem das Emeritierungskolloquium 2008, die Festschriftübergabe 2013 und ein weiteres Kolloquium 2018 allesamt in Potsdam stattgefunden hatten, entschieden sich die Schüler von Eckart Klein dieses Mal für die Universität Konstanz, zumal der Jubilar der Bodenseeregion familiär seit vielen Generationen verbunden ist.

Unter dem Titel „Verfassungsgerichtsbarkeit und Menschenrechtsschutz in Deutschland, Europa und der Welt“ hatten Prof. Dr. Marten Breuer (Universität Konstanz), Prof. Dr. Astrid Epiney (Rektorin der Universität Fribourg), Prof. Dr. Andreas Haratsch (FernUniversität in Hagen), Prof. Dr. Stefanie Schmahl (Universität Würzburg) und Prof. Dr. Norman Weiß (Universität Potsdam) ein Programm zusammengestellt, das an Tätigkeiten Eckart Kleins außerhalb der Wissenschaft erinnern sollte.

Wesentliche Stationen in dieser Hinsicht waren die Arbeit am Bundesverfassungsgericht (1974-1976), als Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (1984-1994) und am Oberverwaltungsgericht Brandenburg in Frankfurt/Oder (1995-2001), als Mitglied im Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (1995-2002), die Tätigkeit als Ad-hoc-Richter am EGMR in sechs Verfahren (1998-2011) sowie die Tätigkeit als Richter am Staatsgerichtshof Bremen (1995-2011).

Mit ihrem Referat „Rolle und Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit vor den Herausforderungen der Zeit“ eröffnete Prof. Dr. Christine Langenfeld, Richterin am Bundesverfassungsgericht, das Kolloquium. Als nächster sprach Prof. Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg und Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart, zum Thema „Die Antragsbefugnis in verfassungsgerichtlichen Verfahren“.

Der zweite Teil der Veranstaltung widmete sich Fragestellungen auf der internationalen Ebene. Zunächst sprach Dr. Almut Wittling-Vogel, MDgtn a.D. im Bundesministerium der Justiz, zum Thema „Das Staatenberichtsverfahren der menschenrechtlichen Treaty Bodies der Vereinten Nationen aus Sicht der Praxis“. Im Anschluss sprach Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zuvor Mitglied im UN-Menschenrechtsausschuss, über den „Dialog zweier zentraler Institutionen des internationalen Menschenrechtsschutzes“.

Abschließend widmete sich Prof. Dr. Kay Hailbronner, ehemals Universität Konstanz, der Frage „Wer entscheidet über die dynamische Auslegung völkerrechtlicher Verträge.

Alle Vortragenden sind dem Jubilar seit langem verbunden, allen voran Kay Hailbronner, mit dem er auf eine gemeinsame Zeit am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg zurückblickt. Eckart Klein betreute die Dissertationen von Christine Langenfeld (noch in Mainz) und Malte Graßhof (in Potsdam); er stand als Ausschussmitglied Anja Seibert-Fohr für ihre Dissertation Rede und Auskunft und lud die damalige Nachwuchswissenschaftlerin im November 1996 zu einer Konferenz des MenschenRechtsZentrums (MRZ) ein. Almut Wittling-Vogel begegnete ihm wie ihre Vorgänger im Amt als Leiterin der deutschen Regierungsdelegation bei Ausschusssitzungen in Genf und New York; bis 2020 war sie Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats des MRZ.

Die Veranstaltung wurde vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz und dem Verein der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam e.V. unterstützt.

Veröffentlicht

Online-Redaktion

Yannic Klutke