Herr Dr. Ganschow, denken Sie gerne an Ihre Zeit an der Uni Potsdam zurück? Gibt es etwas, das Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?
Der Campus Griebnitzsee war aufgrund neuer Erweiterungen und sehr guter Ausstattung ein idealer Ort für den Beginn meines Studiums. Die Zeit am MenschenRechtsZentrum war sicherlich prägend. Hier hatte ich wegweisende Gespräche mit Professorinnen und Professoren, Mitarbeitenden und Studierenden der Uni. Ein Seminar verbunden mit einer Reise zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ist mir bis heute in sehr guter Erinnerung.
Während Ihres Studiums übernahmen Sie eine WHK-Stelle am MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam und haben dort auch bei Prof. Dr. Norman Weiß promoviert. Was schätzen Sie an dieser Einrichtung der UP?
Das MenschenRechtsZentrum bietet Studierenden in frühen Semestern die Möglichkeit, sich mit menschenrechtlichen Fragen zu befassen und sie für das Thema Menschenrechte zu sensibilisieren. Das ist enorm wertvoll. Hinzukommt die Vielfalt an interdisziplinärer Forschung, Lehre, Weiterbildung und Politikberatung, die dort stattfindet. Neben einer theoretischen Auseinandersetzung habe ich es als sehr hilfreich empfunden, dass wir am MenschenRechtsZentrum immer auch den Blick in die Praxis bewahrt haben. Gerade dadurch konnte meine Dissertation zu einer praxistauglichen Handlungsunterstützung werden.
Ihre Dissertation haben Sie zum Thema „Die Konversion im Asylverfahren“ geschrieben. Was war für Sie der Anlass für dieses Thema?
Mein Berufsstart beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fiel in eine Zeit, in der Fragen der Migration bestimmendes Thema waren. Es gab sicherlich neben der Frage des Glaubensübertritts in einem Asylverfahren weitere Themen, die sich für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung geeignet hätten, wie zum Beispiel die immer noch sehr aktuelle Frage des Kirchenasyls. Einige Zeit zuvor war ich mit Asylverfahren befasst, in denen ein Glaubensübertritt vorgetragen wurde. Ich erlebte diese als für alle beteiligten Akteure sehr komplex. Prof. Dr. Weiß war es, der mich ermutigte, die Konversion im Asylverfahren tiefergehend zu untersuchen.
In Ihrer Dissertation haben Sie Vorschläge erarbeitet, deren Umsetzung heute auf politischer Ebene zu beobachten ist. Dies betrifft zum Beispiel den Ausbau der Asylverfahrensberatungsangebote und den Ausbau einer Asylverwaltungsexpertise. Worum genau es handelt es sich dabei?
Der Bund fördert eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung. Beim Ausbau der Beratungsangebote ist unter anderem zu berücksichtigen, dass gerade bei kirchlichen und diakonischen Einrichtungen eine besondere Expertise im Falle von Fragen religiöser Verfolgung vorhanden ist. Gleichzeitig muss klar sein, dass die Entscheidung über den Schutzstatus ein hoheitlicher Akt ist, der das Ergebnis einer behördlichen und sich ggf. anschließenden gerichtlichen Befassung ist. Dazu bedarf es sehr gut ausgebildeter Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. Das bedeutet, auch Verwaltung und Gerichte müssen über ausgewiesene Expertise auf dem Gebiet der Verfolgung aus religiösen Gründen verfügen. Hierzu habe ich die Idee eines Sonderbeauftragten für religiöse Verfolgung entwickelt. Ob Mitarbeitende mit besonderer Expertise als Sonderbeauftragte bezeichnet werden müssen, ist dabei eher zweitrangig. Entscheidend ist, dass es sie bei Behörden und Gerichten gibt.
Sind weitere, bedeutende Entwicklungen im Bereich Asyl absehbar?
Seit Jahren scheitern Einigungen auf europäischer Ebene, um Migration unter Einhaltung der humanitären Verpflichtungen vernünftig zu gestalten. Einigungen wären aber gerade dort enorm wichtig und ein echter Durchbruch. Die Bundesregierung hat vor Kurzem einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Er könnte mithilfe internationaler Abkommen neue Impulse für eine gesteuerte Einwanderung und beim Umgang mit Ausreisepflichtigen setzen. Ich erinnere aber: Während die zuständigen Bundesbehörden in Deutschland grundsätzlich sehr gut aufgestellt sind, stehen die örtlichen Ausländerbehörden angesichts des Migrationsgeschehens unter einem enormen Druck. Ohne bessere Ausstattung und Digitalisierung dort wird Deutschland die Chancen, die sich auf dem Feld der Migration auftun, nicht optimal nutzen.
Seit einigen Jahren sind Sie Referatsleiter beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wie ist dort Ihr konkreter Einflussbereich und welche Verantwortungen haben Sie?
Als Referent trug ich über mehrere Jahre Verantwortung für die Durchführung von Asylverfahren in Berlin. Die Qualität der Asylverfahren haben wir immer weiter verbessert. Wir haben da inzwischen auch im europäischen Vergleich sehr gute Standards. Derzeit verantworte ich den Bereich der Passersatzbeschaffung und bringe mich in der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden aktiv ein. Konkret bestehen in meiner Arbeit Bezüge zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Die Beantwortung von Rückkehrfragen wird häufig im Zusammenhang mit Straftaten Ausreisepflichtiger leider sehr emotional und polemisch geführt. Eine sachliche Auseinandersetzung mit Rückkehrfragen ist hingegen wesentlicher Bestandteil einer ganzheitlichen Betrachtung des Migrationsthemas und unerlässlich. Hierzu möchte ich beitragen.
Fühlen Sie sich auch heute noch Ihrer Alma Mater verbunden?
Die Dissertation hat mir die Möglichkeit eröffnet, meine Verbundenheit zur Universität Potsdam weiter zu vertiefen. Dafür bin ich sehr dankbar. Die Studierenden, die Mitarbeitenden sowie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Potsdam schätzen aus guten Gründen unsere Universität. Sie ist ein Leuchtturm, der weit über Brandenburg und Berlin hinaus strahlt. Und klar: Ich werde meiner Uni Potsdam weiter eng verbunden bleiben! Bewusst habe ich eine Veröffentlichung meiner Dissertation im Universitätsverlag gewählt. Die Uni Potsdam hat mich gut auf das berufliche Leben vorbereitet und ich wünsche dies möglichst vielen Studierenden, die jetzt an der Reihe sind.
Vielen Dank für das Gespräch und weiterhin alles Gute!