Erasmus+ Studium: Schritt für Schritt
Sie sind an der Universität Potsdam vollimatrikuliert, haben bis zu Beginn des Auslandsstudiums mindestens ein Studienjahr abgeschlossen und verfügen über gute Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität? Dann sollten Sie sich unbedingt für das Erasmus+ Programm bewerben. Hier geben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht von der Bewerbung bis hin zur Anerkennung Ihrer Leistungen.
Bewerbung um einen Platz im Erasmus+ Programm
- Informieren Sie sich frühzeitig auf den Erasmus+ Internetseiten der Universität Potsdam über das Programm. Hier finden Sie Partneruniversitäten, Ansprechpersonen und Erfahrungsberichte von ehemaligen Erasmus+ Studierenden. Nutzen Sie auch die Informationsveranstaltungen des International Office.
- Die Bewerbung erfolgt bei den AustauschkoordinatorInnen in den Fachbereichen. Die Bewerbungsfrist ist in den meisten Fällen der 31. Januar für das darauffolgende akademische Jahr.
- Beachten Sie vor allem, dass es nur eine Bewerbungsrunde für das gesamte folgende akademische Jahr (Winter- und Sommersemester) gibt!
- Recherchieren Sie unbedingt die Semesterzeiten an den Gastuniversitäten, da diese oft vom Potsdamer Semester abweichen!
Bewerbungsunterlagen
Welche Bewerbungsunterlagen Sie einreichen müssen, sagen Ihnen ebenfalls Ihre AustauschkoordinatorInnen. In der Regel gehört dazu das allgemeine Bewerbungsformular sowie ggf. eine Leistungsübersicht und ein Sprachzeugnis.
Verschiedene Insitute nutzen eine digitaltes Bewerbungsformular über MoveON. Kontaktieren Sie daher vor dem Abschicken Ihrer Bewerbung Ihre AustauschkoordinatorInnen!
Vergabe der Erasmus+ Plätze
- Auswahl der BewerberInnen durch die AustauschkoordinatorInnen anhand folgender möglicher Kriterien: akademische Leistungen, sprachliche Kompetenz, Motivation und Zeitpunkt der Bewerbung, Studienfortschritt
- Nominierung an den Gasthochschulen durch das International Office
- Zu- und Absagen erfolgen durch die AustauschkoordinatorInnen in der Regel zwischen Januar und März
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Sie müssen den Erasmus+ Platz annehmen: Füllen Sie dazu die Online-Annahmeerklärung* aus und geben Sie sie unverzüglich, spätestens bis Ende März im International Office ab, egal ob Sie bereits im Wintersemester oder erst im Sommersemester ins Ausland gehen. (*Dieser Schritt entfällt bei Bewerbungen über das Online‐Portal des IO. Derzeit nutzen folgende Fächer das Portal: Anglistik/Amerikanistik, AVL/Kulturwissenschaft, Biochemie/Biologie, Europäische Medienwissenschaft, Grundschulpädagogik Deutsch, HPI, Informatik/Computational Science, Linguistik, Patholinguistik, Psychologie, Romanistik, Slavistik, Wirtschafts‐ und Sozialwissenschaftliche Fakultät.)
- April-Juni: Bewerbung an der Gastuniversität. Recherchieren Sie auf deren Seiten den Bewerbungsablauf, -fristen und einzureichende Unterlagen. Einige Universitäten schicken Ihnen direkt Informationen zu, bei anderen müssen Sie selbst aktiv werden. Für das Sommersemester gelten andere Fristen.
- April/Juni: Nehmen Sie an den Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts teil!
- Online Learning Agreement BEFORE the mobility (Studienabkommen) erstellen.
- Juni/Juli: Grant Agreement (Stipendienvertrag) unterschreiben.
- Juni/Juli: OLS-Sprachtest durchführen.
- Eventuell Beurlaubung beantragen, Versicherungsfragen klären.
- Anreise im Gastland (Orientierungswoche, ggf. vorbereitender Sprachkurs).
- Auszahlung der ersten Rate (80%) des Erasmus+ Stipendiums.
Auslands-BAföG
Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Auslands-BAföG bei dem für das Zielland zuständigen BAföG-Amt. Allgemeine Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auf der Seite Finanzierung.
Nach der Ankunft im Gastland
Sollten sich Änderungen an Ihrem Studienplan (Learning Agreement) ergeben, halten Sie diese im Online Learning Agreement DURING the Mobility fest. Das International Office benötigt eine vollständig unterzeichnete Version als PDF.
Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich an das International Office.
Vor der Rückreise
Bestätigung der Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay): Vor Ihrer Abreise lassen Sie sich Ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer von der Gastinstitution bestätigen. Holen Sie nötige Unterschriften ein und informieren Sie sich wann und wie Ihnen Ihr Zeugnis zugestellt wird.
Nach der Rückkehr
Die Unterlagen reichen Sie bitte binnen 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr unaufgefordert ein!
- Confirmation of Stay: Bestätigung der Gastinstitution, aus der hervorgeht, wie lange Sie sich dort aufgehalten haben (im Original).
- PDFs der vollständig unterzeichneten Online Learning Agreements.
- Schreiben Sie einen persönlichen Erfahrungsbericht (bitte verwenden Sie unsere Vorlage) und senden diesen per E-Mail ans International Office.
- Führen Sie den 2. OLS-Sprachtest durch.
- Füllen Sie den EU-Fragebogen online aus.
- Studienbescheinigung der Universität Potsdam (PULS) für das Semester, in dem Sie im Ausland waren.
- Kopie des Transcript of Records der Gastuniversität
Nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie die zweite Rate.
Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland
Sobald Ihnen die Auflistung der Studienleistungen aus dem Ausland (Transcript of Records) vorliegt, sollten Sie sich zwecks der Anerkennung mit dem Prüfungsausschuss Ihres Instituts (nicht zentrales Prüfungsamt!) in Verbindung setzen. Informationen zur Notenumrechnung und Formulare finden Sie hier.