Sicherheitswesen und Arbeitsschutz
Der Bereich Sicherheitswesen beteiligt sich seit 1996 an der Realisierung von Gesundheitsprojekten. Mit dem neuen Arbeitsschutzgesetz fließen viele methodische Standards der Gesundheitsförderung in den Arbeitsschutz ein und es erfolgt eine stärkere Gewichtung bei der Beteiligung der Mitarbeiter. Durch die Verpflichtung zu Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen kam es zu einer Erfassung von Gesundheitsgefährdungen.
Der Bereich Sicherheitswesen ist die Stabsstelle des Kanzlers für Arbeits- und Umweltschutz. Strahlenschutz, gentechnische Sicherheit, Gefahrstofflagerung, Sonderabfallentsorgung und natürlich die vielfältigsten Aufgaben im Arbeitsschutz gehören zum Aufgabenbereich. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz oder die richtige Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung im chemischen Labor sind Arbeitsalltag.
Die Sicherheitsfachkraft ist Praktiker, Kontaktperson und Ansprechpartner mit Insider-Wissen im Prozess des universitären Arbeitsschutzes und Gesundheitsmanagements. In Verbindung mit bestehenden Arbeitsschutzdokumenten, Begehungs-, Prüf- und Messprotokollen, Gefährdungsbeurteilungen, Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen u.a. finden sich konkrete Projekte.
Für die attraktive Mitarbeit im Gesundheitsmanagement wird auch die Plattform des Arbeitsschutzausschusses genutzt, um die Kreativität und den Elan der Mitarbeiter:innen anzuregen. Die Sicherheitsbeauftragten sind die Multiplikatoren, die diese Initiative in die einzelnen Bereiche tragen.
Um Gesundheitsschäden bei der Ausübung der Tätigkeit zu vermeiden, ist es notwendig, die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Gefährdungen am Arbeitsplatz zu informieren. Wesentliche Voraussetzung für sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten sind wirksame Unterweisungen. Weitere Informationen zu den Unterweisungen finden Sie hier [nur intern abrufbar]
Weitere Informationen zum Sicherheitswesen und Arbeitschutz [nur intern abrufbar]
Sicherheitswesen und Arbeitsschutz
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