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Historischer Rassismus an Schwarzen Menschen: Eine deutsche Rechtsproblematik? - Dissertationsprojekt von Elisabeth Kaneza

Das 1965 beschlossene „Internationale Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form der Rassistischen Diskriminierung“ (ICERD) verbietet staatlichen Behörden, Personen aus rassistischen Gründen zu diskriminieren. Dennoch brachte die Weltkonferenz gegen Rassismus (2001, Durban) zum Vorschein, dass insbesondere der Rassismus gegenüber Schwarzen Menschen nach wie vor strukturell manifestiert und auf historische Ursachen zurück zu führen ist. Die Mitgliedstaaten erkannten in der Erklärung von Durban an, dass Menschen afrikanischer Abstammung zu den Opfern von Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und zusammenhängender Intoleranz gehören. Um die Stärkung ihrer Rechte zu fördern, riefen die Vereinten Nationen die Internationale Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung aus (2015 - 2024).

In ihrer Dissertation erforscht Elisabeth Kaneza, Doktorandin an der Juristischen Fakultät sowie am MenschenRechtsZentrum, inwiefern es sich beim historischen Rassismus gegenüber Schwarzen Menschen um eine deutsche Rechtsproblematik handelt. Ihre bisherigen Forschungsergebnisse zeigen, dass sowohl der transatlantische Sklavenhandel als auch der Kolonialismus als deutsche Rechtsproblematiken einer eingehenderen Untersuchung bedürfen. Die über mehrere Jahrhunderte zurückreichende Geschichte von Schwarzen Menschen in Deutschland ist im kollektiven Bewusstsein kaum präsent. Auch über die rassistische Ideologie, die zur Zeit der Aufklärung zu einer Herabwertung von afrikanischen und Schwarzen Menschen führte, herrscht nur ein geringes Bewusstsein. Diese Ideologie wurde später durch öffentlich-rechtliches Handeln institutionell verankert. Die Spuren dieses institutionellen Rassismus können bis in die Zeit des deutschen Kolonialismus, der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus zurückverfolgt werden. Auch in der Bundesrepublik wurden insbesondere Afrodeutsche durch staatliche Maßnahmen diskriminiert. Trotz dieser Historie wurden Schwarze Menschen im ersten „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland gegen Rassismus“ (2008) nicht als Opfergruppe benannt. Eine Anerkennung erfolgte erst im Aktionsplan von 2017.

Diese Erkenntnisse verdeutlichen, dass die Existenz des Antischwarzen Rassismus bisher keine Anerkennung genießt und er nicht im ausreichenden Maß historisch aufgearbeitet ist. Elisabeth Kaneza analysiert die rechtlichen und politischen Hintergründe für diese Entwicklung und erarbeitet Lösungsansätze für einen größeren Diskriminierungsschutz Schwarzer Menschen.

Elisabeth Kaneza: "Black Lives Matter: Warum 'Rasse' nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden darf", unter: https://www.juwiss.de/102-2020/ (14.7.2020)

Interview mit Elisabeth Kaneza, unter: www.uni-potsdam.de/de/nachrichten/ (30.6.2020)

Kontakt: kaneza(at)uni-potsdam.de