Stipendiengebende Organisationen
Informationen über die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Bürger der Europäischen Union, Geflüchtete sowie MigrantInnen mit einer Niederlassungserlaubnis können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums erhalten, wenn entsprechende Voraussetzungen, wie das Alter und die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen, erfüllt sind. Weitere Informationen zur Staatsangehörigkeit erhalten Sie unter: www.bafög.de/bafoeg/de/weitere-foerdermoeglichkeiten/bildungskredit/ist-die-foerderung-von-der-staatsangehoerigkeit-abhaengig/ist-die-foerderung-von-der-staatsangehoerigkeit-abhaengig_node.
Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium sind nicht BAföG-berechtigt.
Most scholarship providers award scholarships to students with a good command of German.
On this website we have listed foundations that also award scholarships to students of English-language degrees.
Berliner Spenersche Stiftung
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Bewerben kann sich jede Person, deren Einkommen das Doppelte des Bürgergeldes nicht übersteigt;
- Die Bewilligung erstreckt sich jeweils auf nur ein Semester, gezahlt wird während der Vorlesungszeit. Einmalige Verlängerungen sind möglich.
- Auslandsstudienaufenthalte werden nicht gefördert.
Care Concept Welcome to Germany-Stipendium
Care Concept Welcome to Germany-Stipendium
Das Stipendium fördert Studierende aller Fachrichtungen. Während des Förderzeitraums werden von den Stipendiaten regelmäßige Berichte in Video- und Textform erwartet, die für die Online- und Social Media-Präsenz der Care Concept AG genutzt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Alter: 18 - 35 Jahre
- Studium: alle Fachrichtungen, mindestens zweites Semester
- Ständiger Wohnsitz außerhalb Deutschlands
- Nachgewiesene Durchführbarkeit des Auslandsaufenthalts
- Bereitschaft zur Anfertigung eines monatlichen Berichts in Text- und Videoform sowie eines Abschlussvideos
- Gute Deutsch- oder Englischkenntnisse (B2 - Niveau);
- Aktivität in sozialen Netzwerken (Facebook, TikTok, Youtube und Instagram)
Cusanuswerk, Bischöfliche Studienförderung
Cusanuswerk, Bischöfliche Studienförderung
Förderung von Studierenden aus den Ländern der Europäischen Union und von Studierenden, die zum Personenkreis des BAföG § 8 gehören.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Katholische Konfession: Mitgliedschaft in der katholischen Kirche, ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten. Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich;
- Hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse;
- Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1.
Das Universitätsstipendium Potsdam
Das Universitätsstipendium Potsdam
Das Universitätsstipendium Potsdam wird ein Mal jährlich von der Universität Potsdam ausgeschrieben und man kann sich immer zum Wintersemester bewerben. Eine Bewerbung ist nur innerhalb der Regelstudienzeit möglich, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor.
Evangelisches Studienwerk e.V. VILLIGST
Evangelisches Studienwerk e.V. VILLIGST
Das Evangelische Studienwerk fördert junge Menschen (auch wenn Sie älter als 35 Jahre sind) aus Mitglieds- oder Beitrittsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz und Studierende, die zum Personenkreis des BAföG § 8 gehören.
Es ist nicht möglich, sich ausschließlich für eine Förderung eines Masterstudiums zu bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Erststudium und Vollzeitstudium (Teilzeitstudiengänge werden nicht gefördert)
- Bewerberinnen und Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.
- Nachweisliches ehrenamtliches Engagement z. B. im kirchlichen, sozialen oder politischen Bereich und nachweisliche fachliche Eignung für das Studium;
- Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden);
- Studium in Deutschland zum Beginn der Förderung (zum Zeitpunkt der Auswahl dürfen die Bewerber das 3. Fachsemester noch nicht überschritten haben; Bei mehreren Studienfächern zählt immer das höchste Fachsemester)
Friedrich-Ebert-Stiftung
Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen können gefördert werden. Überdurchschnittliche schulische und studienbezogene Leistungen sind dabei zu erwarten. Ein Engagement im Sinne der Werte der sozialen Demokratie ist eine weitere Voraussetzung.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen erste benotete Leistungsnachweise vorliegen (Ausnahme: Master- und Aufbaustudiengänge);
- Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden, auch wenn das Studium in Englisch absolviert wird;
- Ausländische Studierende können sich bis zu folgenden Semestern bewerben:
- Staatsexamen: bis zum Ende des 6. Semesters;
- Bachelor-Studiengänge: bis 3 Semester vor Studienabschluss nach Regelstudienzeit;
- Masterstudiengänge, die mindestens 4 Semester dauern: vor oder zu Beginn des ersten Semesters.
Friedrich-Naumann-Stiftung
Studierende und Graduierte an den Hochschulen Deutschlands , die für liberale Werte und eine offene Gesellschaft eintreten.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Hochbegabung: Hierbei werden nicht nur die überdurchschnittliche fachspezifische Begabung, sondern auch weitere fachliche Interessen gewertet;
- Charakterliche Qualitäten: Hierzu zählen Zuverlässigkeit, Leistungswille, Entschlussfreudigkeit sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und die eigenen Fähigkeiten in die Weiterentwicklung der Gesellschaft aktiv einzubringen;
- Liberales politisches und gesellschaftliches Engagement: Erwünscht sind Aktivitäten in der studentischen Selbstverwaltung, in Hochschulgremien, in einer liberalen Partei, in einer politischen studentischen Organisation oder in gesellschaftlichen Institutionen, Vereinigungen und Initiativen.
Nicht gefördert werden:
- Zweit- und Aufbaustudien, Teilzeitstudiengänge, Bachelor-Studiengänge bei Nicht-EU-Studierenden, Studien in der Endphase (Mindestförderdauer 2 Semester).
Gertrud-Feiertag-Stipendium des Koordinationsbüros für Chancengleichheit
Gertrud-Feiertag-Stipendium des Koordinationsbüros für Chancengleichheit der Universität Potsdam
Das Stipendium richtet sich vor allem an weibliche* Studierende und Eltern nach einer familiär bedingten Unterbrechung. Gefördert werden auch Personen in einer extremen sozialen Notlage meist in Verbindung mit Mehrfachbelastungen. Nähere Informationen zu den Förderkriterien finden Sie hier
Heinrich-Böll-Stiftung
Gefördert werden Studierende aller Fachrichtungen. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss nachweisen. Schwerpunkt ist die Förderung von Graduierten in einem Diplom, Staatsexamen oder Masterstudium.
Sie können sich vor Aufnahme des Masterstudiums oder bis einschließlich zum 1. Fachsemester des Masters zum Zeitpunkt der Antragstellung bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Die Heinrich-Böll-Stiftung erwartetet von ihren Stipendiaten hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftspolitisches Engagement und eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie, Gewaltfreiheit, Solidarität und Demokratie;
- Nachweis über gute Deutschkenntnisse, Niveau B2 oder DSH 2 (mit Nachweis)
Katholischer Akademischer Austauschdienst (KAAD)
Katholischer Akademischer Austauschdienst (KAAD)
Der KAAD hat mehrere Stipendienprogramme, die sich jeweils an ausländische Studierende aus Entwicklungsländern oder Schwellendland Afrikas, Asiens, des Nahen und Mittleren Ostens oder Lateinamerikas, Studierende aus dem Globalen Süden oder aus Ost-Europa richten. Vorschlagsrecht haben die katholischen Studenten- und Hochschulgemeinden, aber für einige Programme ist auch eine direkte Bewerbung möglich.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Studium in einem Masterstudiengang (Bewerbung dafür in den Abschlusssemestern des Bachelors möglich). Studierende können sich nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben;
- Überdurchschnittliches Leistungspotenzial für das Studium;
- katholische Konfession (vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten allgemein eine christliche Konfession). Bewerberinnen und Bewerber einer anderen Religion können gefördert werden, wenn sie von katholischen Partnern im Blick auf eine dokumentierbare Bereitschaft zum interreligiösen Dialog vorgeschlagen werden;
- Bereitschaft, erworbene Kenntnisse im Dienst der Gesellschaft und Kirche ihrer Heimatländer einzusetzen; Kehrt ein Stipendiat nach Beendigung seines Studiums nicht in seine Heimat oder in ein anderes Entwicklungsland zurück, gelten das Stipendium und die eventuell zusätzlichen Beihilfen als Darlehen und müssen zurückgezahlt werden;
- Deutschkenntnisse, mindestens auf Niveau B1 vor der Einreise (bzw. A2 wenn der Studiengang auf Englisch ist) zur Teilnahme an unserem verpflichtenden Bildungsprogramm. Vorbereitende Deutschkurse im Heimatland werden erwartet. Ergänzend besteht die Möglichkeit, einen Sprachkurs (Vollzeit oder studienbegleitend) zu beantragen.
Konrad-Adenauer-Stiftung
Das Stipendienprogramm der Ausländerförderung (AU) richtet sich an internationale Studierende und Promovierende, die bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und ein weiterführendes Studium (Aufbaustudiengang oder Masterstudium), eine Promotion oder einen mindestens viersemestrigen Forschungsaufenthalt an einer deutschen Hochschule aufnehmen möchten. Bewerben können sich Studierende aller wissenschaftlichen Disziplinen. Ein Bachelor-Studium kann nicht gefördert werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland;
- Überdurchschnittliche Studienleistungen;
- Persönliche Eignung: Aufgeschlossenheit gegenüber Themen, die über das eigene Studienfach hinausgehen, ein ausgeprägtes Interesse für politische Fragen, sowie eine positive Grundeinstellung zu Demokratie und Menschenrechten;
- Ehrenamtliches Engagement für andere Menschen und die Gesellschaft sowie Interesse, sich aktiv einzubringen in der ideellen Förderung und der Hochschulgruppe der Stiftung und nach dem Studium für Beziehungen zwischen Heimatland und Deutschland;
- Eigenen Standpunkt entwickeln und Toleranz gegenüber Andersdenkenden üben;
- Gute Deutschkentnisse, B2-Niveau.
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Studienstipendium für BildungsinländerInnen
Studierende, die zum Personenkreis des BAföG § 8 gehören. In geringem Umfang können auch Studierende aus EU-Ländern oder Schweiz gefördert werden.
Studienstipendium für internationale Studierende
Für dieses Stipendium können sich ausschließlich Ausländerinnen und Ausländer bewerben, welche nicht zum oben genannten Personenkreis gehören. Darüber hinaus können sich auch EU- Ausländerinnen und Ausländer bewerben, die nicht zum Personenkreis des BAföG § 8 gehören.
Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit; die Förderhöchstdauer setzt sich aus der Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen zusammen. Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland;
- Nachweis über ein abgeschlossenes BA-Studium bzw. abgeschlossenes Grundstudium (Staatsexamensstudiengang);
- Sehr gute Studienleistungen;
- gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung;
- gute Deutschkenntnisse (mindestens B2 - Nachweis des Spracherwerbs).
Nicht gefördert werden:
- ein Bachelor bzw. das Grundstudium;
- der Studienabschluss;
- ein zweites Vollstudium;
- ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium;
- ein Fachrichtungswechsel im Masterstudium bzw. ein Fachrichtungswechsel nach Beginn des 4. Fachsemesters
- Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern.
Rückenwind-Stipendium, Kreuzberger Kinderstiftung
Rückenwind-Stipendium, Kreuzberger Kinderstiftung
Das Stipendium richtet sich primär an Studierende aus nicht-Akademikerfamilien im Bachelorstudium, die BAföG-berechtigt sind.
Besonders gerne werden Studierende aus klassischen „Arbeiterfamilien“ gefördert.
In Einzelfällen können sich auch Studierende aus dem nicht-EU-Ausland (also ohne BAföG-Berechtigung) mit finanziellen Schwierigkeiten bewerben. In diesem Fall sollte unbedingt vorher ein Telefonat mit der Stiftung erfolgen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Erststudium bis zum vierten Semester
- Finanzielle Bedürftigkeit
- gute bis durchschnittliche Leistungen
- hohe Motivation und Leistungsbereitschaft
- eine konkrete Vorstellung über das Bildungsziel
- die Bereitschaft, sich aktiv in das Stipendienprogramm mit einbringen zu wollen
Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig
Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig
Förderung von finanziell bedürftigen Studierenden, die ihr Studium in Deutschland selbst finanzieren. Ziel der Stiftung ist es, den geförderten jungen Menschen durch Aufstockung der finanziellen Ressourcen den Bedarf deckende Einnahmen zu verschaffen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht älter als 30 Jahre alt sein
- Bewerberinnen und Bewerber können den finanziellen Bedarf aus eigenen Mitteln nicht decken und haben ggf. Anspruch auf BAFöG
- Bewerberinnen und Bewerber sind an einer deutschen Schule zugelassen bzw. an einer deutschen Universität immatrikuliert
- Die Bewerbung soll schriftlich mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen erfolgen;
SBW Berlin gGmbH
Das SBW Berlin Stipendium richtet sich an internationale Studierende, die sich sozial engagieren und aus finanziell benachteiligten familiären Verhältnissen stammen, und nach dem Studium in ihr Heimatland zurückkehren. Während der Förderung, d.h. während des Studiums, entwickeln SBW Berlin Stipendiaten ihr eigenes gemeinnütziges Projekt, welches in starker Verbindung mit den Herkunftsländern der Stipendiaten steht.
Zu Beginn der Bewerbung für das SBW Berlin Stipendiums ist noch keine Hochschulzugangsberechtigung oder Zulassung der Universität nötig. Es wird jedoch sehr empfohlen, die Richtlinien und Kriterien des SBW Berlin Stipendiums genau zu lesen, bevor eine Bewerbung eingereicht wird. Diese findet man während der Bewerbungsfristen auf der SBW Berlin Webseite.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Alter zwischen 18-30 Jahre
- Berufs- oder Ehrenamtserfahrung im gemeinnützigen Bereich (belegt durch Empfehlungsschreiben der sozialen Einrichtung)
- Vor der Bewerbung nachweislich nicht länger als 18 Monate in Deutschland aufgehalten
- Absicht nach Studienabschluss für mind. 18 Monate im Herkunftsland zu arbeiten bzw. sich in Deutschland gemeinnützig bis zur Erfüllung des Rückzahlungsplans zu engagieren
- nachweislich verhältnismäßig geringes Nettoeinkommen (siehe Richtlinien)
- Keine Familienangehörigen ersten Grades, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten
- Bewerbung vor dem Studienbeginn oder maximal im dritten Semester an einer staatlich anerkannten Hochschule (im In- und Ausland) vollimmatrikuliert oder Bewerbung um ein Masterstudium kurz vor oder nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums
- Durchschnittsnote, die dem deutschen Notendurchschnitt von mind. 2,0 entspricht
- Keine gleichzeitige Förderung durch andere Stipendienprogramme möglich
- Erwartung: Proaktive Entwicklung sozialer Projekte während des Studiums und Erstellung von Projektberichten
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Studienförderwerk Klaus Murmann
Bewerben können sich Studierende in Bachelor-, Master- oder Staatsexamenstudiengängen aller Fachrichtungen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzen oder die nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind.
Studierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens vier volle Fachsemester gemäß Regelstudienzeit vor sich haben. Hierzu kann auch ein Masterstudiengang gezählt werden, wenn dieser direkt an einen Bachelorstudiengang anschließt.
Hinweis: Details zur Bewerbung werden einmal jährlich aktualisiert. Bitte informieren Sie sich daher unmittelbar vor Ihrer Bewerbung über die aktuell gültige Version dieser Informationen unter www.sdw.org und lesen Sie sich die Hinweise zunächst aufmerksam durch.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Überdurchschnittliche Studienleistungen;
- Ehrenamtliches Engagement;
- Gute Deutschkenntnisse (C1 oder DSH 2);
- Masterstudiengänge können nur gefördert werden, wenn sie mindestens vier Semester dauern und nach einem Bachelor-Abschluss aufgenommen werden;
- Zweit- und Aufbaustudiengänge oder Masterstudiengänge nach einem absolvierten Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengang können nicht gefördert werden. Nach einem Bachelorstudiengang kann nur ein Masterstudium gefördert werden.
- Erwartung: Teilnahme an einer Aufnahmeveranstaltung zu Beginn der Förderung, einer mehrtägigen Präsenzveranstaltung und einer weiteren Veranstaltung pro Förderjahr sowie an der Abschlussveranstaltung.
- Keine gleichzeitige Förderung durch andere Stipendienprogramme möglich
Stiftung für Ausbildung und Studium (SFAS Stiftung)
Stiftung für Ausbildung und Studium (SFAS Stiftung)
Geförderte Studienrichtungen sind: Wirtschaftlichen Prüfungswesen, Wirtschafts- und Steuerrecht, Zeitungswesen sowie - damit zusammenhängend - die Völkerverständigung und internationale Zusammenarbeit.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Gute fachliche Leistungen;
- Soziales Engagement;
- Gefördert wird nur dann, wenn das Studium nicht aus eigenen Mittel finanziert werden kann.
Studienabschlussbeihilfe für internationale Studierende
Studienabschlussbeihilfe des DAAD
Studienabschlussbeihilfe des Deutschen Akademischen Austauschdienstes für internationale Studierende der Universität Potsdam (Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer), die sich in der Studienabschlussphase befinden und sich bisher selbst finanziert haben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Gute bis sehr gute Leistungen im bisherigen Studium;
- Ordnungsgemäß durchgeführtes Studium;
- Es muss erkennbar sein, dass ein Examensergebnis in einem Jahr erzielt werden kann;
- außercurriculares Engagement während des aktuellen Studiums
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit.