Anmeldung Ihres Wohnsitzes | Meldebehörde
In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Sie müssen Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach Einzug anmelden, wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten werden.
Achtung: Dies gilt nicht, wenn Sie nur vorübergehend bei Freunden oder in einem Hostel wohnen.
Sie nehmen die Anmeldung in der jeweiligen Meldebehörde Ihres aktuellen bzw. zukünftigen Wohnorts vor.
Sie benötigen für die Anmeldung:
- Ihren Reisepass,
- den Mietvertrag Ihrer neuen Wohnung und
- die Wohnungsgeberbestätigung
Meldebescheinigung
Vom Bürger Service erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie für Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Eröffnung eines Bankkontos benötigen.