Bewerbung und Immatrikulation
Im lehramtsbezogenen Masterstudium Polnisch gibt es momentan keine Zulassungsbeschränkung (keinen Numerus Clausus). Das bedeutet, dass eine Immatrikulation innerhalb der entsprechenden Fristen möglich ist, wenn festgestellt wurde, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Immatrikulation in die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge der Universität Potsdam zum 1. Fachsemester kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester erfolgen:
für das Sommersemester vom 15.02. bis 15.04.
für das Wintersemester vom 15.08. bis 15.10.
Studierende der Universität Potsdam, die unmittelbar nach einem abgeschlossenen Bachelorstudiengang (B. Ed.) ihr Studium in einem Masterstudiengang aufnehmen, sind bereits immatrikuliert und finden weitere Informationen zum Übergang in das Masterstudium hier.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorabschluss nicht an der Universität Potsdam erworben haben, wenden sich vor Beantragung der Immatrikulation an das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB). Das ZeLB koordiniert die Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses und stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Formulare zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise zur Immatrikulation