Bewerbung und Immatrikulation
Der Bachelorstudiengang Polnisch / Lehramt hat keine Zulassungsbeschränkung (keinen NC). Beachten Sie bitte, dass eine Immatrikulation in das erste Fachsemester jeweils nur zum Wintersemester möglich. Zudem prüfen Sie bitte rechtzeitig, ob das von Ihnen gewählte andere Fach zulassungsbeschränkt (mit NC) ist (eine aktuelle Übersicht finden Sie hier). Für eine Bewerbung in Kombination mit einem zulassungsbeschränkten Fach endet die Bewerbungsfrist am 15. Juli. Bei der Wahl zweier Fächer ohne Zulassungsbeschränkung endet die Immatrikulationsfrist jeweils am 15. September für das folgende Wintersemester.
Zulassungsvoraussetzung
- Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (mehr Informationen zu möglichen Arten der Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie hier)
- Nachweis über grundlegende Sprachkompetenzen im Polnischen (Niveau B1 GER): Die Sprachkenntnisse können durch Bestehen einer sprachlichen Eignungsprüfung bzw. durch äquivalente Zeugnisse nachgewiesen werden. Falls Sie nicht über die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen verfügen, können Sie diese gerne in einer einjährigen, BAföG förderungsfähigen Orientierungsphase UP°grade an der Universität Potsdam erwerben.
- Falls Sie bei der Bewerbung Deutschkenntnisse nachweisen müssen, werden diese im Rahmen der Zulassung geprüft. Für einen Bachelorstudiengang werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorausgesetzt.
Hinweise zur Bewerbung