Studienordnungen
Bachelor-Studiengänge
Bachelor of Education Französisch, Spanisch
Im Bachelor-Studiengang (Lehramt) können am Institut für Romanistik folgende Fächer gewählt werden: Französisch und Spanisch im Lehramt für die Sekundarstufe I und II. Ein lehramtsbezogenes Studium kann derzeit im Land Brandenburg nur an der Universität Potsdam absolviert werden.
Für das Bachelorstudium müssen Bewerberinnen und Bewerber, die über Vorkenntnisse des Französischen und/oder Spanischen verfügen, eine sprachliche Eignungprüfung absolvieren: https://www.uni-potsdam.de/de/romanistik-studium/sprachen-eignungspruefung-und-anerkennung
Die Studien- und Prüfungsordnungen von 2004, 2013 und 2021 finden Sie unter: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/rechtsgrundlagen/studienordnungen/franzoesisch-spanisch
Bachelor of Arts Französische, Italienische, Spanische Philologie
Im nicht lehramtsbezogenen Bachelor können die Fächer Französische Philologie (Frankoromanistik), Italienische Philologie (Italianistik) und Spanische Philologie (Hispanistik/Lateinamerikanistik) sowohl im ersten als auch im zweiten Fach studiert werden. Auch eine Kombination von zwei romanischen Philologien ist möglich.
Für das Bachelorstudium müssen Bewerberinnen und Bewerber, die über Vorkenntnisse des Französischen, Ialienischen und/oder Spanischen verfügen, eine sprachliche Eignungprüfung absolvieren: https://www.uni-potsdam.de/de/romanistik-studium/sprachen-eignungspruefung-und-anerkennung
Die Studien- und Prüfungsordnungen von 2006, 2019 und 2021 finden Sie unter: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/rechtsgrundlagen/studienordnungen/franzoesische-philologie-italienische-philologie-spanische-philologie
Master-Studiengänge (Lehramt)
Im Master-Studiengang (Lehramt) können am Institut für Romanistik folgende Fächer gewählt werden: Französisch und Spanisch im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und II.
Die Studien- und Prüfungsordnung von 2004, 2013 und 2021 finden Sie unter: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/rechtsgrundlagen/studienordnungen/franzoesisch-spanisch
Master-Studiengang Romanische Philologie
Der Masterstudiengang Romanische Philologie zeichnet sich durch ein breit gefächertes Lehrangebot in den Bereichen Literatur‐, Kultur‐ und/oder Sprachwissenschaft aus. Sie können zwischen drei Schwerpunktbereichen wählen, entweder nur eine romanische Sprache/Philologie oder zwei romanische Sprachen/Philologien studieren und je nach beruflicher und persönlicher Orientierung eine entweder forschungs- oder praxisbezogenen Profilbereich individuell gestalten.
Die Studien- und Prüfungsordnung von 2012 und 2022 finden Sie unter: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/rechtsgrundlagen/studienordnungen/romanische-philologie
Die Zulassungsordnung finden Sie unter: https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/ambek/Amtliche_Bekanntmachungen/2017/ambek-2017-03-069-070.pdf
Hinweise zur Bewerbung hier: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/zugang/bewerbung-master
- Informationsflyer (PDF 502KB)
- Schwerpunkt A (PDF 24KB)
- Schwerpunkt B (PDF 72KB)
- Schwerpunkt C (PDF 28KB)
Master-Studiengang Linguistik im Kontext
Die Bewerbung erfolgt online.
Es wird empfohlen, die Bewerbungen für den Masterstudiengang Linguistik im Kontext außerdem per e-Mail an den Prüfungsausschuss, Frau Prof. Dr. Annette Gerstenberg, zu schicken: gerstenberguuni-potsdampde (bitte alle Dokumente IN FORM von pdf-DATEIEN!!!).
Der Termin für die Bewerbungen ist der 01.09. für das Wintersemester und der 01.03. für das Sommersemester. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die Leistungen des Bachelorstudiums noch nicht erbracht haben; eine vorläufige Leistungsübersicht genügt!
Master-Studiengang Angewandte Kulturwissenschaft und Kultursemiotik
Die Bewerbung erfolgt online.
Es wird empfohlen, die Bewerbungen für den Masterstudiengang Angewandte Kulturwissenschaft und Kultursemiotik außerdem per e-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Prof. Dr. Eva Kimminich, zu schicken: kimminichuuni-potsdampde.
Der Termin für die Bewerbungen ist der 01.09. für das Wintersemester und der 01.03. für das Sommersemester. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die Leistungen des Bachelorstudiums noch nicht erbracht haben; eine vorläufige Leistungsübersicht genügt.