Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Informationen
Studienleistungen, die an anderen Universitäten bzw. Hochschulen in Brandenburg oder Berlin erbracht werden
Studierende haben die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen auch an anderen Universitäten oder Hochschulen in Berlin oder Brandenburg (Nebenhörer) zu belegen und dort Studienleistungen zu erwerben. Laut Beschluss vom Prüfungsausschuss des Instituts für Romanistik vom 11. Mai 2005 liegt die Höchstgrenze der importierten Studienleistungen allerdings bei 30 %.
Studiengangs- bzw. Hochschulwechsel und Anerkennung von Studienleistungen aus anderen deutschen Universitäten
Bei einem Hochschul- und/oder Studiengangwechsel ist es dringend erforderlich, rechtzeitig Kontakt zur Studienfachberatung bzw. zur Zentralen Studienberatung und mit dem Prüfungsausschuss des Fachs aufzunehmen. Für die Bewerbung bzw. für die Immatrikulation an der Universität Potsdam ist die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester durch den Prüfungsausschuss des Fachs erforderlich. Die dafür notwendigen Formblätter im Word-Format sind auf unseren Seiten abrufbar.
Verfahren bei der Anrechnung von Studienleistungen für den Wechsel des Faches oder des Studiengangs, bei im Ausland erbrachten Leistungen und bei der Anerkennung von Leistungen, die nicht in PULS erscheinen (alle Schritte als pdf | download)
- Lesen Sie sich genau durch welche Schritte für die Anerkennung nötig sind
- Überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
- für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen
- aktuelle Übersicht über Ihre bisherigen Studienleistungen laut PULS (als PDF-Datei)
- Scheine, Nachweise anderer Universitäten über erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, bei Auslandsaufenthalt Transcript of Records
- zutreffendendes Anerkennungsformular
- für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen
- Speichern Sie die Dateien für Ihre eigenen Unterlagen, so dass Sie selbst ggf. noch einmal darauf zugreifen können
- Schicken Sie die Dateien (Anerkennungsformular im Format .doc - Word; Übersicht Studienleistungen im Format PDF) als E-Mail-Anhang im selben Format (bitte nicht umwandeln!) an den Prüfungsausschuss-Vorsitz. Anträge, die nicht elektronisch eingereicht werden, werden nicht bearbeitet.
- Scheine, weitere Nachweise sowie evtl. ein Transcript of Records scannen Sie bitte ein und senden diese ebenfalls als E-Mail-Anhang an den Prüfungsausschuss-Vorsitz. Falls dies nicht möglich ist, reichen Sie die Kopien in Papierform bei der Sekretärin Frau Anna Magdalena Finzel (Komplex I, Haus 19, Raum 4.32) ein. Die Öffnungszeiten des Sekretariats finden Sie hier.
- Nach einer Bearbeitungszeit (erwarteter Zeitraum bitte bei Abgabe erfragen) müssen die bearbeiteten Anerkennungsunterlagen von den Studierenden bei Frau Belloff abgeholt und in das Dezernat für Studienangelegenheiten (siehe Formular) gebracht werden.
Fragen der Anerkennung von Leistungen aus einer ersten oder zweiten Staatsprüfung bzw. für die erste Staatsprüfung sind mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung (mit Sitz in Potsdam) zu klären. Beachten Sie die Informationen des Landesinstituts für Lehrerbildung.