Lehrkräfte in Deutschland sind dazu verpflichtet, sich fortzubilden. Allerdings gibt es nur in wenigen Bundesländern konkrete Vorgaben zu deren Umfang und der Frage, wie sie dokumentiert werden müssen. Entsprechende Regelungen fehlen beispielsweise in Brandenburg, Berlin, Saarland, Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein wiederum besteht eine Pflicht, die Fortbildungen nachzuweisen, ohne dass der Umfang der Aktivitäten gesetzlich vorgeschrieben ist. Zwar bilden sich auch in diesen Bundesländern Lehrerinnen und Lehrer stetig fort. Dennoch zeigte sich, dass in Ländern, wo der Umfang gesetzlich geregelt ist, auch mehr Fortbildungen besucht werden. Gleichzeitig haben dort zwischen 21,2 und 33,2 Prozent der Lehrkräfte gar keine Fortbildung besucht.
„Die Ergebnisse unserer Studie zeigen, dass sich die Fortbildungsteilnahme nur bedingt durch gesetzliche Vorgaben steuern lässt. Deshalb sollte darüber nachgedacht werden, wie Lehrkräfte auf anderem Wege zur Fortbildungsteilnahme motiviert werden können. In Anbetracht der aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, verstärkt auf Online-Fortbildungen zu setzen“, sagt Prof. Dr. Dirk Richter, der die Studie gemeinsam mit Prof. Dr. Rebecca Lazarides und Jenny Kuschel erstellt hat. Als Grundlage nutzten die Wissenschaftler Daten aus dem Ländervergleich des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) 2011 und 2012 sowie aus dem IQB-Bildungstrend 2015. Die Ergebnisse ihrer Studie sind jetzt in der Zeitschrift für Bildungsforschung veröffentlicht worden.
Die Studie im Internet:
https://deutsches-schulportal.de/content/uploads/2020/09/Kuschel-et-al.-2020-Wie-relevant-ist-die-gesetzliche-Fortbildungsverpfl...4.pdf
Kontakt: Jenny Kuschel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Professur für Erziehungswissenschaftliche Bildungsforschung
Telefon: 0331 977-203133
E-Mail:jkuscheluuni-potsdampde
Medieninformation 22-09-2020 / Nr. 087