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Rechtsstaatliches Strafverfahren? – Anwälte im NSU-Prozess diskutieren an der Universität Potsdam

Wie kaum ein anderes Verfahren hat der sogenannte NSU-Prozess die Aufmerksamkeit von Medien und Öffentlichkeit auf die unterschiedlichen Rollen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Strafprozess gelenkt. Das gilt sowohl für ihr Agieren als Verteidiger oder Verteidigerin der Beschuldigten als auch für ihr Vorgehen als Vertreterin oder Vertreter von Opfern und Angehörigen in dem Verfahren. Am 18. Januar diskutieren nun an der Universität Potsdam beteiligte Anwälte kontroverse Standpunkte der Verteidigung und Nebenklage im NSU-Prozess. Zu Gast sind die Rechtsanwältin Anja Sturm (Köln) sowie die Rechtsanwälte Wolfgang Heer (Köln) und Hardy Langer (Berlin). Die Veranstaltung ist öffentlich.

Nicht selten zeigte die Öffentlichkeit unterschiedliches Verständnis für die Verfahrensweise der  Anwälte im Prozess. Etwa wenn ein Beweisantrag das Urteil in weite Ferne rücken ließ – je nachdem, ob ihn die Verteidigung oder die Nebenklage gestellt hatte. In der Veranstaltung am Campus Griebnitzsee soll auf dieses zentrale Spannungsfeld in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren näher eingegangen werden.  Wolfgang Heer und Anja Sturm  wollen dabei aus Sicht der Verteidigung, Hardy Langer aus Sicht der Nebenklage am Beispiel des NSU-Verfahrens erörtern, in welchem Verhältnis die Verteidigung als Kernelement eines rechtsstaatlichen, fairen Strafverfahrens zum Strafanspruch des Staates steht. Die Juristen werden außerdem diskutieren, wo in diesem Gefüge die Rechte der Nebenklage zu verorten sind.
Der NSU-Prozess war ein Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht München, in dem fünf Personen angeklagt waren, an den Taten der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) beteiligt gewesen zu sein. Mit dem NSU werden zehn Morde und insgesamt 43 Mordversuche, überwiegend aus rassistischen Motiven verübt, zwei Sprengstoffanschläge sowie 15 Raubüberfälle in Verbindung gebracht. Die Hauptverhandlung fand ab dem 6. Mai 2013 statt, die Beweisaufnahme endete im Juli 2017, die Plädoyers – teilweise auf Freispruch – im Juni 2018. Am 11. Juli 2018 wurden alle Angeklagten verurteilt.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sämtliche Angeklagte haben dagegen Revision eingelegt.


Zeit: 18.01.2019, 15:00 Uhr
Ort: Campus Griebnitzsee, August-Bebel-Str. 89, 14482 Potsdam, Haus 6, Hörsaal H03
Kontakt: Prof. Dr. Anna H. Albrecht, Juristische Fakultät, Juniorprofessur für Strafrecht
Telefon: 0331 977-3783
E-Mail: anna.albrechtuni-potsdamde

Als Vertreter der Medien sind Sie zur Veranstaltung herzlich eingeladen.

Medieninformation 15-01-2018 / Nr. 007
Petra Görlich

Universität Potsdam
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Tel.: +49 331 977-1675
Fax: +49 331 977-1130
E-Mail: presseuni-potsdamde
Internet: www.uni-potsdam.de/presse

Online gestellt: Sarah Marie Krüger
Kontakt zur Online-Redaktion: onlineredaktionuni-potsdamde