Kurzinformation für Bewerber*innen als akademische Beschäftigte oder WHK
Bitte beachten Sie das Antragserfordernis auf Personalratsbeteiligung!
Laut Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg kann der Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal Sie nur auf Ihren expliziten Wunsch in Form eines Antrags auf Personalratsbeteiligung vertreten. Sie finden das Formular unter folgendem Link: Antrag Personalratsbeteiligung.
Legen Sie diesen Antrag Ihren Einstellungsunterlagen bei oder reichen Sie diesen jederzeit während ihres Beschäftigungsverhältnisses oder bei Verlängerung desselben nach!
Broschüre: Hinweise zum Abschluss von Arbeitsverträgen an der UP
Einstellungen und damit der Abschluss eines Arbeitsvertrages gehören zu jenen Verwaltungsvorgängen, die alle Beteiligten Zeit und Kraft kosten. Der Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal begleitet viele der Einstellungsvorgänge unmittelbar im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte gemäß Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG Bbg) oder mindestens beratend, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen persönlich an uns wenden.
Für die einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es wichtig, dass die Einstellung transparent, entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Regelungen abläuft und zu einem verlässlichen Ergebnis führt. In unserer Beratungspraxis zeigt sich, dass sich grundsätzliche Fragen wiederholen und Unerfahrenheit mit Abläufen an der Universität Potsdam zu Irritationen und Konflikten führen kann. Dies hat uns dazu veranlasst, einige unserer Antworten gebündelt alsHinweise zum Abschluss von Arbeitsverträgen an der UP zu verfassen. Wir hoffen, dass die Broschüre dazu beitragen wird, das Informationsdefizit zu verringern, das speziell beim Thema „Berücksichtigung von förderlichen Zeiten“ bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht.