Merkblatt der Universität Potsdam zur Anerkennung pandemiebedingter Belastungen von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
08.12.2020: das Merkblatt wurde an die Veränderungen im WissZeitVG angepasst. Die aktualisierte Form finden Sie hier: Merkblatt Pandemie
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Das „Corona-Semester“ hat für viele wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Mehrbelastungen in verschiedener Hinsicht geführt. Der Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal war seit Mai mit dem Präsidenten der Universität Potsdam im Gespräch, um gemeinsam mit der Universitätsleitung Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die dieser erhöhten Belastung Rechnung tragen und für einen gewissen Ausgleich sorgen können. Die Prüfung unserer Vorschläge seitens der Hochschulleitung hat mehrere Wochen in Anspruch genommen, so dass nun erst zum Ende der regulären Vorlesungszeit eine Vereinbarung zwischen dem Präsidenten der Hochschule sowie dem Personalrat vorliegt, die in Form eines Merkblatts Maßnahmen zur Anerkennung pandemiebedingter Belastungen von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festhält.
Es umfasst insgesamt neun Maßnahmen zu den Themen Qualifikation und Forschung, Lehre und Lehrdeputat, Leistungsentgelt, Mobiles Arbeiten sowie Urlaub. Die Maßnahmen gelten für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Zeitraum vom 15.03.2020 bis 31.10.2020 in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Potsdam stehen.
Diese Maßnahmen sind das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs zwischen dem WiMi-Personalrat und dem Präsidenten der Universität Potsdam und stellen eine Vereinbarung beider Seiten dar. Das Maßnahmenpaket ist aus unserer Sicht mehr als eine bloß symbolische Geste der Anerkennung von Mehrbelastungen der akademischen Beschäftigen und wurde vom gesamten Gremium des Personalrates als akzeptabler Kompromiss angesehen.
Für die befristet Beschäftigten konnte erreicht werden, dass die coronabedingte Ergänzung des WissZeitVG (Kann-Option der Verlängerung um ein Semester bei Erreichen der Höchstbefristung) relativ verbindlich zur Anwendung kommen soll. Für diejenigen, die die Höchstbefristungsgrenze aktuell noch nicht erreicht haben, konnten wir auch Optionen für eine Vertragsverlängerung festhalten.
Selbstverständlich gibt es auch Punkte, für die wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht hätten. Dazu gehört z.B. auch der Punkt Lehrdeputat. Unsere Absicht war es, für bestimmte Mitarbeitergruppen eine moderate Minderung des Lehrdeputats als Ausgleich des z. T. immens erhöhten Arbeitsaufwandes für die Gestaltung von synchroner wie auch asynchroner Onlinelehre zu erreichen. Dass es diesen beachtlichen Mehraufwand gab, wurde durch die PotsBlitz-Umfrage des Zentrums für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (ZfQ) nachdrücklich bestätigt und ist auch uns in vielen E-Mails rückgemeldet worden. Unser Vorschlag war leider nicht konsensfähig.
Einige Punkte mögen für manche wie Selbstverständlichkeiten wirken, die nicht eigens benannt werden müssen. Uns war es jedoch an diesen Stellen wichtig, dass auch Probleme, die nur wenige Bereiche oder Beschäftige betreffen, Eingang in die Vereinbarung finden. Insgesamt gehört es auch zum Kompromisscharakter, dass das Merkblatt seine Wirkungen keineswegs selbstverständlich und automatisch entfalten wird. Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen wird es auch auf die Hartnäckigkeit des Einzelnen sowie des Personalrates insgesamt ankommen. Bei Fragen zum Merkblatt wie auch für konkrete Hinweise zu Problemen in der Umsetzungspraxis stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir stellen Ihnen unter den folgenden Links entsprechend der im Merkblatt angeführten Bereiche kurze Erläuterungen zum Hintergrund der jeweiligen Maßnahmen und ggf. Hinweise zu Verfahrenswegen bereit: