Gesetzliche Verpflichtung
Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Azubis und dem Personalrat.
Kontrolle und Überwachung gesetzlicher Vorschriften, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz.
Durchführung von Sitzungen, diese sind Pflichtveranstaltungen für alle Mitglieder.
Protokollpflicht über Sitzungsinhalte sowie Ergebnisse.
Beantragung von dienenden Maßnahmen beim Personalrat.
Entgegennahmen von Anregungen und Beschwerden sowie Hinwirkung auf eine Erledigung beim Personalrat Informationspflicht gegenüber Auszubildenden.
Zusätzliche Rechte
Einschalten bei Problemen mit Betriebsstellen, Beurteilungen oder Vorgesetzten.
Wahrung von Interessen der Auszubildenden bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
Teilnahmerecht beim Personalrat durch mind. ein JAV-Mitglied.
Teilnahme am Monatsgespräch mit dem Kanzler.
Maßnahmen beim Personalrat beantragen, welche die Ausbildung im Betrieb betreffen (z.B. zusätzlicher Unterricht im Betrieb).
Informationsrecht gegenüber dem Personalrat/Auszubildenden.
Beratungsfunktion
Kontakt zu uns Aufnehmen könnt ihr jederzeit telefonisch, persönlich oder via E-Mail (javuuni-potsdampde).
Angelegenheiten, die ihr uns mitteilt, bleiben unter uns, da wir zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Sonstiges
Neben den gesetzlichen und den beratenden Aufgaben haben wir auch noch mehr für euch zu bieten. Regelmäßig organisieren wir für euch Auszubildende: Veranstaltungen, wo Ihr die anderen Auszubildenden außerhalb der Dienstzeit kennen lernen könnt. Zu den Veranstaltungen gehören u.a. die Azubi-Treffen.