Staatssekretärin Claudia Zinke: „Das Brandenburg-Stipendium ist ein Erfolgsmodell. Das Interesse bei Lehramtsstudierenden in ganz Deutschland nimmt mit jeder Ausschreibung zu. Deshalb hat sich das Bildungsministerium entschlossen, die Stipendienzahl für das Sommersemester noch einmal auf 25 aufzustocken. Das zeigt, wie attraktiv gerade auch die Schulen im ländlichen Raum für angehende Lehrerinnen und Lehrer sind. Ich wünsche den Stipendiatinnen und Stipendiaten alles Gute für die ersten Schritte an ihren Schulen. Sie leisten dort einen wichtigen Beitrag für eine gute Schulbildung und gleiche Chancen im Land Brandenburg.“
Anne Rolvering, Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS): „Ich freue mich sehr, dass wir bereits zum Sommersemester 25 neue Stipendiatinnen und Stipendiaten begrüßen können. Als angehende Lehrkräfte im ländlichen Brandenburg leisten sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass alle Kinder und Jugendlichen eine gute Schulbildung erhalten – egal wo sie wohnen. Zum ideellen DKJS-Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg bekommen wir von den Stipendiatinnen und Stipendiaten viel positives Feedback. Als inhaltliche Ergänzung zum Studium bietet es einen echten und nachhaltigen Mehrwert für ihren beruflichen Weg.“
Die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die für ein Stipendium ausgewählt wurden, kommen von Universitäten sowohl aus Brandenburg (12) als auch aus anderen Bundesländern: Berlin (4), Sachsen (7) und Mecklenburg-Vorpommern (2).
Mit dem Stipendienprogramm gewährt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Zudem führt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als Partnerin des MBJS das umfangreiche ideelle Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg durch. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich zu einem insgesamt zwanzigtägigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an einer zugeordneten Schule. Anschließend unterrichten sie als Lehrerinnen oder Lehrer an „ihrer“ Schule für mindestens die Dauer, für die auch das Stipendium gewährt wurde.