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Potsdamer Rechtswissenschaftler ist Mitglied im UN-Menschenrechtsausschuss

Professor Andreas Zimmermann. Foto: Karla Fritze
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Professor Andreas Zimmermann. Foto: Karla Fritze

Professor Andreas Zimmermann ist auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes von den 172 Vertragsparteien des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte zum Mitglied des Menschenrechtsauschusses der Vereinten Nationen gewählt worden. Der Direktor des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam (MRZ) wird bis zum 31.12.2020 einer von 18 unabhängigen Expertinnen und Experten im Human Rights Committee der UN sein.

„Ich freue mich auf die spannende Arbeit in Genf, die meine akademische Arbeit zum Menschenrechtsschutz in praktischer Hinsicht ergänzt“, sagt Andreas Zimmermann. Der Ausschuss überwacht die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen der Vertragsparteien. Sie reichen regelmäßig Staatenberichte ein, die der Ausschuss kontrolliert und daraufhin Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage gibt. Außerdem können sich Einzelpersonen, die angeben, Opfer einer Menschenrechtsverletzung geworden zu sein, mit einer Beschwerde an das Komitee wenden. Auch über diese Einzelfälle entscheidet der Ausschuss und stellt gegebenenfalls eine Menschenrechtsverletzung durch den Staat fest. Er tagt dreimal jährlich in Genf.

Bereits Prof. Dr. Eckart Klein, Zimmermanns Vorgänger als Direktor des MRZ, hatte dem Ausschuss von 1995 bis 2002 angehört. Das Institut berichtet in seiner Zeitschrift „MenschenRechtsMagazin“ regelmäßig über die Arbeit des Komitees und beschäftigt sich wissenschaftlich mit diesem wichtigen Organ des Menschenrechtsschutzes, zuletzt etwa 2016 bei der Konferenz „Akzeptanz und Wirksamkeit von Menschenrechtsverträgen“.

Text: Norman Weiß/Jana Scholz
Online gestellt: Petra Görlich
Kontakt zur Online-Redaktion: onlineredaktionuni-potsdamde