Skip to main content

Erfolge beim Bürokratieabbau – Digitalisierung im Rückstand: Potsdamer Expertise fließt in den Jahresbericht 2017 des Nationalen Normenkontrollrats ein

Die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrates übergeben ihren Jahresbericht 2017 an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler.
Photo :
Die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrates übergeben ihren Jahresbericht 2017 an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat am 12. Juli 2017 der Bundeskanzlerin seinen Jahresbericht 2017 vorgelegt. Mit im Bundeskanzleramt war die Potsdamer Verwaltungswissenschaftlerin Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, die stellvertretende Vorsitzende des Rates ist. „Der NKR berät und kontrolliert die Bundesregierung in Fragen besserer Rechtsetzung und Entbürokratisierung. Das wäre ohne verwaltungswissenschaftliche Expertise, die hier speziell von der Uni Potsdam einfließt, gar nicht möglich“, sagt Prof. Kuhlmann. In seinem Bericht bescheinigt der NKR der Bundesregierung merkliche Erfolge beim Bürokratieabbau. Nachholbedarf gebe es indes bei der Digitalisierung der Verwaltung.

Der Jahresbericht 2017 des NKR steht unter dem Motto „Bürokratieabbau. Bessere Rechtsetzung. Digitalisierung. Erfolge ausbauen – Rückstand aufholen“. Er enthält aktuelle Informationen zu Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer gesetzlicher Regelungen der Bundesregierung in den zurückliegenden zwölf Monaten. Neben der Bilanz ordnet der NKR die Entwicklungen der 18. Legislaturperiode ein und gibt Empfehlungen für die 19. Legislaturperiode.
Der Bericht konstatiert eine positive Veränderung in der Gesetzgebung hin zu einem besseren Kostenbewusstsein. Erfreulich sei auch, dass Maßnahmen zur Kostenbegrenzung, wie beispielsweise die ‚One in one out‘-Regel, Wirkung zeigen. Das sei eine gute Grundlage, auf der in der neuen Legislaturperiode erfolgreich weitergearbeitet werden könne.
Mit der Einführung der systematischen Evaluierung gesetzlicher Regelungen und dem EU ex-ante-Verfahren, das die Folgekosten von EU-Regelungen für Deutschland transparent macht, würden gleichzeitig weitere wichtige Weichen gestellt. Der Weg hin zu einer ganzheitlichen Gesetzgebung – von der Rechtsetzung über Folgekostenabschätzung, Gesetzesvollzug, Evaluierung und bis zu einer eventuellen Novellierung – könne damit grundsätzlich beschritten werden.
Dringenden Handlungsbedarf sieht der NKR weiterhin beim Thema E-Government. Bei der Digitalisierung der Verwaltung liege Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch weit zurück. Neue Chancen bringe das Onlinezugangsgesetz. Diese Entwicklung müsse in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck vorangetrieben werden. Nötig seien eine verbindliche Steuerung, ausreichende Ressourcen und die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Den Jahresbericht 2017 des Nationalen Normenkontrollrates ist im Internet unter www.normenkontrollrat.bund.de abrufbar.

Text: NKR/Matthias Zimmermann
Online gestellt: Matthias Zimmermann
Kontakt zur Onlineredaktion: onlineredaktionuni-potsdamde