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Mehr Klarheit – Universität Potsdam jetzt mit einheitlichen Verfahren und Kriterien zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im In- und Ausland

Studienaufenthalte im Ausland sind für Studierende eine wertvolle Erfahrung. Im Vorfeld sollten sich Interessierte genau darüber informieren, welche an der Gastuniversität erworbenen Kompetenzen später angerechnet werden. Foto: Karla Fritze
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Studienaufenthalte im Ausland sind für Studierende eine wertvolle Erfahrung. Im Vorfeld sollten sich Interessierte genau darüber informieren, welche an der Gastuniversität erworbenen Kompetenzen später angerechnet werden. Foto: Karla Fritze

Seit dem Wintersemester 2016/17 gelten an der Universität Potsdam einheitliche Verfahren zur Anerkennung von in- und ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen sowie zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf das Hochschulstudium. Zur Umsetzung der Lissabon-Konvention und der Anrechnungsbeschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) wurden Leitfäden zur Anerkennung und Anrechnung erarbeitet und vom Senat verabschiedet. Die Vereinheitlichung der Verfahren und Kriterien soll dazu beitragen, die Praxis der Anerkennung und Anrechnung vor allem für die Studierenden transparent und nachvollziehbar zu machen, um somit beispielsweise die Auslandsmobilität zu erhöhen und den Übergang für beruflich Qualifizierte in die Hochschulbildung durchlässiger zu gestalten.

Zur Einführung und Implementierung einheitlicher Verfahren und Kriterien für Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren gründete sich 2015 an der Universität Potsdam eine hochschulweite Arbeitsgemeinschaft. Unter der Leitung des Vizepräsidenten für Lehre und Studium trafen sich regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der Fakultäten, des Dezernats für Studienangelegenheiten sowie des Zentrums für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (ZfQ) und arbeiteten gemeinsam Standards für eine qualitätsgesicherte Anerkennungs- und Anrechnungspraxis aus. Die Ergebnisse des Prozesses sind in den entwickelten Leitfäden zusammengefasst und stehen zum Beispiel auf der Homepage des Zentrums für Qualitätsentwicklung zum Download zur Verfügung.

Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, kurz der „Lissabon-Konvention“, verpflichtete sich Deutschland bereits 2007 zu verbindlichen Regelungen zur Anerkennung von Qualifikationen, die einen Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen, zur Anerkennung von Studienzeiten sowie zur Anerkennung von abgeschlossenen Hochschulqualifikationen. Um die Studierendenmobilität innerhalb Europas und den anderen Unterzeichnerstaaten (wie USA, Kanada, Belarus, Kasachstan, Australien und Neuseeland) zu fördern, wird mit der Lissabon-Konvention ein Paradigmenwechsel in der Anerkennungspraxis vollzogen. Während Studierende früher die inhaltliche Gleichwertigkeit der Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen mussten, gelten nun die Prinzipien des wesentlichen Unterschieds und der Beweislastumkehr. Die anerkennende Institution prüft nun darauf, ob die Anerkennung den Studierenden daran hindern könnte, erfolgreich ein Studium fortzusetzen, zu forschen oder beruflich tätig zu sein. Politisch steht dahinter vor allem die Intention, der Anpassung an die hohe Diversifizierung innerhalb nationaler Hochschulsysteme Rechnung zu tragen. Die Umsetzung der Lissabon-Konvention soll dazu beitragen, Unterschiede unter den europäischen Hochschulen als legitim und bereichernd zu verstehen und aufzuwerten sowie die Hochschulen zu gegenseitigem Vertrauen in die  Qualität des Studienangebots der Mitgliedsstaaten anzuregen. Die Wirkung der Lissabon-Konvention zielt auf eine studierendenfreundliche und flexible Anerkennungskultur, die erfolgreiche Auslandsaufenthalte auch als Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung ansieht.

Hintergrund der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten ist das Konzept des Lebenslangen Lernens. Der Übergang zwischen den Bildungswegen beruflicher und akademischer Bildung wurde sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gefördert. Bereits mit der Strategie des Lebenslangen Lernens (2000) und des Kopenhagen-Prozesses (2002) wurde der Bereich der beruflichen Bildung reformiert und auf ein lebenslanges Lernen ausgerichtet. In Deutschland haben die Bundesländer seit dem entsprechenden Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2009 die Empfehlungen zur Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne Abitur und Fachhochschulreife umgesetzt und ihre rechtlichen Regelungen vereinheitlicht. Zu deren übergreifenden Zielen gehören die verbesserte Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, die Sicherung des Fachkräfteangebots sowie die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbildung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium. Zur Einführung und Implementierung einheitlicher Verfahren und Kriterien für Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren gründete sich 2015 an der Universität Potsdam eine hochschulweite Arbeitsgemeinschaft. Unter der Leitung des Vizepräsidenten für Lehre und Studium trafen sich regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der Fakultäten, des Dezernats für Studienangelegenheiten sowie des Zentrums für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (ZfQ), und arbeiteten gemeinsam Standards für eine qualitätsgesicherte Anerkennungs- und Anrechnungspraxis aus. Die Ergebnisse des Prozesses sind in den entwickelten Leitfaden zusammengefasst und stehen beispielsweise auf der Homepage des Zentrums für Qualitätsentwicklung zum Download zur Verfügung.

 

Kontakt:

Universität Potsdam
Zentrum für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (ZfQ)
Email: michaela.fuhrmannuni-potsdamde; sophia.rostuni-potsdamde
Tel.: 0331 977-1532; 0331 977 1194

  

Text: Michaela Fuhrmann/Dr. Sophia Rost, Zentrum für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium
Online gestellt: Daniela Großmann
Kontakt zur Online-Redaktion: onlineredaktionuni-potsdamde