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Leitfaden für die Masterarbeit

Die Anmeldung der Masterarbeit ist nur zwei Mal im Jahr, sprich, einmal im Semester möglich. Da wir laut Studienordnung vier Monate Bearbeitungszeit haben, musst du bereits im vorangegangenen Semester die Arbeit anmelden.

Hier findest du das aktuelle Verfahren für die Anmeldung der Masterarbeit. Vom Ablauf ähnelt es dem Verfahren für die Anmeldung von Bachelorarbeiten sehr. Nur die Firsten unterscheiden sich.

 

Du hast noch Fragen oder Anmerkungen? Dann meld dich gerne bei uns!

Hier findest du die Fristen für das WiSe 24/25 und das SoSe 25 für die Anmeldung der Masterarbeit für Politik- und Verwaltungswissenschaften.

Hier findest du die Fristen für das WiSe 24/25 und das SoSe 25 für die Anmeldung der Masterarbeit für MANIA und Politische Bildung.