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Moodle: Die Lehrveranstaltung findet im Online-Format statt. Bitte registrieren Sie sich selbstständig hier. Den Einschreibeschlüssel können Sie per Email erfragen.

Seminar: ›Corona – Recht unter Rechtfertigungsdruck‹

Die infolge des CoronoVirus aufgetretene COVID-19-Pandemie hat in weiten Bereichen zu einem Stillstand des öffentlichen Lebens geführt. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben Einschränkungen für das öffentliche Leben verordnet, um die Infektionsketten zu durchbrechen, das Tempo der Ansteckungen zu drosseln und durch drastische Maßnahmen möglicherweise Leben zu retten. Auch wenn im Fokus der Diskussion über die richtigen Maßnahmen im Umgang mit der Covid-19-Pandemie bisher medizinische und wirtschaftliche Probleme erörtert werden, wirft diese Krise wirft zahlreiche gewichtige Rechtsfragen im Bereich des öffentlichen Rechts auf. Das zurzeit große Verständnis der Bevölkerung und auch der Kirchen für die Einschränkungen von Freiheits- und Gleichheitsrechten darf nicht die juristische Untersuchung in den Hintergrund treten lassen. 

In diesem Seminar wird untersucht, wie die Legislative, die Exekutive und die Rechtsprechung auf diese Herausforderungen normativ und organisatorisch reagiert, welche Einschränkungen das Recht erlaubt und bei welchen zumindest rechtliche Fragezeichen gesetzt werden sollten. Außer dem aktuellen Rechtsstand und der aktuellen Judikatur wird erarbeitet, inwieweit das öffentliche Recht unter Beachtung der Kriterien Prävention, Risikovorsorge, Kooperation, Kommunikation, Interdisziplinarität gestaltet werden könnte. 
Auch theologische Gesichtspunkte werden beleuchtet. Ausgehend von theologischen Stellungnahmen wird untersucht, ob und ggf. welche rechtlichen Regelungen die Kirchen verabschiedet haben und welche Implikationen zum staatlichen Recht bestehen. 

Das Seminar wird zusammen mit stud. iur Leon Hofmeister durchgeführt. 

Zeit: Mittwoch: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr 
Bis zum Beginn des Präzenzbetriebs per digitaler Technik, danach Raum 232

Seminararbeiten (Bachelor, Zulassungsarbeiten für die Schwerpunktprüfung des Ersten juristischen Staatsexamens) können geschrieben werden. 

Auskunft, Kontakt und Anmeldung: 
Dr. Rainer Rausch

 

Procedere des Seminars:

I. Beobachtungen zum Infektionsschutzrecht

1. Das Infektionsschutzgesetz und dessen Funktionen im Überblick
2. Die vorbeugende Gefahrenabwehr und die (neue) Dynamik des ordnungsrechtlichen Gefahrenbegriffs
3. Unterschiede zwischen Infektionsschutzgesetz und Katastrophenschutzrecht und Notstandsrecht
4. Der Unterschied zwischen Störer und Nichtstörer im präventiven Gefahrenabwehr- und im Gesundheitsrecht
5. Die föderale Kompetenzordnung als Chance oder Hindernis beim öffentlichen Gesundheitsrecht
6. Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesundheitsämtern und örtlichen Ordnungsbehörden

II. Beobachtungen zur verfassungsrechtlichen Einhegung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen

7. Rechtsstaatliche Anforderungen bei einschränkenden Maßnahmen
8. Das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit aus verfassungsrechtlicher Sicht
9. Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 GG
10. Eingriffe in Grundrechte Art. 4, Art. 6, Art. 8, Art. 9, Art. 11, Art. 12; Art. 13; Art. 14 unter Beachtung des Art. 19 GG
11. Verhältnis der Grundrechte zueinander
12. Grundrechtliche Konfliktlagen bei staatlichen Eingriffen in mehrere Grundrechte;
13. Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung
14. Lösungsmöglichkeiten für den Grundrechtsausgleich bei gleichzeitigen Eingriffen in mehrere Grundrechte

III. Kirchliche Reaktionen im Hinblick auf die staatlichen Corona-Maßnahmen

15. Kirchliche Stellungnahmen
16. Kirchliche Reaktionen: Empfehlungen, Rechtsvorschriften

IV. Staatskirchenrechtliche Implikationen der staatlichen Anordnungen

17. Die Unterscheidung zwischen individueller, kollektiver und korporativer Religionsausübung
 
18. Kirchliches Selbstbestimmungsrecht des Art. 137 III WRV: Lehre und Kultus, Festlegung der Rechte und Pflichten der Mitglieder
19. Einschränkung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bei Vorliegen eines für alle geltenden Gesetzes im Sinn des Art. 137 III 1 WRV (Jedermann-Formel, Güterabwägung)
20. Staatskirchenrechtlicher Schutz durch Art. 140 GG iVm. Art. 4 GG
21. Handlungsempfehlungen für die Kirchen: Innerkirchliche Regelungen nach Maßgabe des Selbstbestimmungsrechts
22. Handeln nach Maßgabe der Konkordate/Staat-Kirche-Verträge

V. Rechtsschutz gegen staatliche Anordnungen

23. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
24. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz