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Zug im Bahnhof
Foto: Pixabay

Klimafreundliche Dienstreisen

Der Besuch von Konferenzen oder die Durchführung von Projekten mit bundesweiten und internationalen Partner*innen ist einerseits bereichernd und trägt zur wissenschaftlichen Verständigung und Problemlösung bei, andererseits gehen die damit verbundenen Reisen aber mit erheblichen Treibhausgas-Belastungen einher. An der Universität Potsdam betrugen die Treibhausgas-Emissionen in diesem Bereich im Jahr 2019 fast 10% der gesamten Emissionen der Universität.

Deshalb sollten bei der Wahl des Verkehrsmittels neben Aspekten wie Entfernung, Machbarkeit und Kosten auch die Treibhausgas-Emissionen eine wichtige Rolle spielen. Bahn und andere öffentliche Verkehrsmittel weisen eine deutlich bessere Emissions-Bilanz auf als PKW oder das Flugzeug.

Zur Vermeidung und Verringerungen von Emissionen im Bereich Dienstreisen trat im November 2021 der Klimaschutzfonds der Universität Potsdam in Kraft.

Um die Nachhaltigkeit bei Dienstreisen  mit weiteren Maßnahmen voran zu treiben, wurde eine Kooperation mit dem Ifeu Institut im Rahmen des ProjektsFlying Less eingegangen.

Zug im Bahnhof
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Eckpunkte zum Klimaschutzfonds der Universität Potsdam

1. Eingebettet in das Maßnahmenpaket ihres Klimaschutzkonzepts strebt die Universität Potsdam an, bis 2025 die Treibhausgasemissionen durch ihren dienstlichen Flugverkehr um 40% (im Vergleich zu 2019) zu reduzieren. Die Benutzung des Flugzeugs als Verkehrsmittel für Dienstreisen zu besonders nahe gelegenen Destinationen ist daher zu vermeiden. Darunter fallen insbesondere Ziele, die

-          unterhalb einer Distanz von 500km liegen oder

-          innerhalb Deutschlands liegen oder

-          innerhalb von 6h mit dem Zug zu erreichen sind oder

-          bei Flugzeugnutzung eine Zeitersparnis von weniger als 3 h ggü. dem Zug schaffen.

Zur Umsetzung des Reduktionsziels wird u.a. ein Klimaschutzfonds eingerichtet, der aus freiwilligen Abgaben für unvermeidbare dienstliche Flugreisen gespeist wird. Daraus werden zusätzliche Maßnahmen für den Klimaschutz finanziert. Durch das Leisten der Abgaben ergibt sich auch eine (allerdings begrenzte) Lenkungsfunktion für die Wahl des Verkehrsmittels bei Dienstreisen. Ferner trägt er zur Gerechtigkeit bei, da klimafreundliches Verhalten (z.B. Benutzen der Bahn) nicht schlechter gestellt sein sollte als klimaschädliches (z. Zt. niedrigere Reisekosten bei Flugbenutzung).

 

2. Aus dem Klimaschutzfonds können Maßnahmen, die den Zielen des Klimaschutzkonzeptes dienen, finanziert werden. Bereits aus anderen Mitteln geplante Maßnahmen sollen jedoch nicht aus dem Klimaschutzfonds finanziert werden.

Die Mittel des Klimaschutzfonds sollen insbesondere dazu verwendet werden, an der Universität Potsdam die Bedingungen für digitale Wissenschaftskommunikation, die in Bezug auf ihre Treibhausgasemissionen optimiert ist, zu verbessern.

Dort wo es möglich ist, Projekte zu unterstützen die wirksam CO2 der Atmosphäre entziehen (Investition in CO2-Senken, wie z. B. Niedermoore und naturnahe Wälder), ist eine Finanzierung ebenfalls perspektivisch vorgesehen, falls rechtlich zulässig. Hier sollte auch die Möglichkeit beachtet werden, wissenschaftliche Projekte, mit denen Renaturierungsmaßnahmen an solchen Biotopen einhergehen, zu unterstützen.

Über die Mittelverwendung berät die Umweltkommisson in regelmäßigen Abständen. Über Projektbewilligungen entscheidet der Kanzler in Abstimmung mit dem Klimaschutz­management (KSM). Die Mitglieder der Universität können dem KSM Vorschläge für die Mittelverwendung einreichen.

 

3. Die Einzahlung in den Fonds erfolgt aus den laufenden Haushaltsmitteln jeweils des Bereiches innerhalb der Universität, von dessen Personal oder Gästen die Dienstreise durchgeführt wird. Kompensationszahlungen, die Drittmittelgeber zulassen (z.B. DFG), können parallel zum universitären Klimaschutzfonds genutzt werden.

 

4. Die Einzahlungen in den Fonds erfolgen auf freiwilliger Basis. In das Formular zur Genehmigung von Dienstreisen wird eine Information zur THG-Auswirkung und zur Einzahlung in den Klimaschutzfonds eingefügt. Die Option der Zustimmung zur Einzahlung ist standardmäßig vorausgewählt, aber abwählbar. Ohne abgewählte Ausgleichszahlung gibt der/die Verantwortliche der Diensteise die Zustimmung zur Umbuchung des Ausgleichsbetrags.

 

5. Zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe wird die Beitragshöhe zunächst in Form von Pauschalbeträgen nach Entfernungskategorien festgelegt: Transkontinentale Flüge, innereuropäische und innerdeutsche. In der Startphase werden für interkontinentale Flüge 90€ geleistet, für alle anderen Flüge 40€.

 

6. Die Reisekostenstelle ergänzt in den systemseitigen Abrechnungen entsprechende Parameter für eine spätere Gesamtauswertung.

 

7. Der Klimaschutzfonds wird zunächst für eine Dauer von 5 Jahren eingerichtet, und spätestens ein Jahr vor Ablauf der Frist evaluiert.

 

8. Die Regelungen zum Klimaschutzfonds treten am 1.11.2021 in Kraft.

Ergebnis der Selbstverpflichtungsinitiative gegen Kurzstreckenflüge von 2019

316 Mitarbeiter*innen der Universität Potsdam, darunter 66 ihrer Professor*innen, haben sich der Selbstverpflichtungsinitiative angeschlossen und werden künftig auf Kurzstrecken unter 1000km für Dienstreisen kein Flugzeug mehr benutzen – um damit einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, und auch zu zeigen: es ist wichtig, nicht nur Forderungen an andere zu stellen, sondern selbst mit konkreten Schritten voranzugehen.

An den beteiligten Einrichtungen in Berlin und Brandenburg (TU, HU, FU, UP, FH Potsdam, Beuth-Hochschule Berlin, IRS und Helmholtz-Zentrum Berlin) haben sich mehr als 1800 Wissenschaftler*innen zum Verzicht auf Kurzstreckenflüge bekannt. An der HNEE in Eberswalde sowie der HTW in Berlin wurden unlängst die Kurzstreckenflüge seitens der Hochschulverwaltung untersagt, so dass eine Beteiligung dieser Hochschulen an unserer Initiative nicht nötig war.

Auch Wissenschaftler*innen, die die Verpflichtung nicht eingehen konnten, haben sich geäußert: meistens sind es die Zwänge des Familienlebens mit kleinen Kindern, die es unmöglich machen, die manchmal deutlich längeren Reisezeiten hinzunehmen.

Die Selbstverpflichtungen wurden am 18.9.2019 dem Präsidenten der Universität, Herrn Prof. Oliver Günther PhD überreicht, die Aktion wurde am Aktionstag 20.9.2019 von der Bühne am Brandenburger Tor aus den Teilnehmer*innen der Großkundgebung kurz vorgestellt.

Prof. Dr. Gisbert Fansewlow übergibt die Unterschriften dem Präsidenten der Universität, Herrn Prof. Oliver Günther PhD

Ansprechpartnerin

Prof. Isabell Wartenburger