Forensische Psychologie / Rechtspsychologie
Welche Faktoren spielen bei der Entstehung von Kriminalität eine Rolle? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein*e Straftäter*in wiederholt eine Straftat begeht? Mit solchen und weiteren Fragen beschäftigen sich Rechtspsycholog*innen bzw. rechtspsychologische Sachverständige oder forensische Psycholog*innen. Sie arbeiten meist im Hintergrund des rechtsstaatlichen Systems und tragen dennoch ein hohes Maß an Verantwortung, da die Ergebnisse ihrer Arbeit einen nicht unbedeutenden Einfluss auf prägende Entscheidungen im Leben anderer Menschen haben können.
So unterstützen sie mit entsprechendem psychologischem Fachwissen zum Beispiel Gerichte bei der Beurteilung von Straftäter*innen, treffen Einschätzungen für Sorgerechtsentscheidungen oder begleiten ehemalige Kriminelle bei der Resozialisierung und tragen somit zur Findung der letztendlichen Rechtsprechung bei. Die Rechtspsychologie wird grundsätzlich in zwei Bereiche unterteilt: Zum einen die „forensisch-psychologische Diagnostik“ (Begutachtungskunde) und zum anderen die „Kriminalpsychologie“ (Lehre von den Erscheinungsformen und der Entstehung von Verbrechen). Erstere umfasst alle Methoden und Prozesse zur Findung und Begründung von rechtlichen Entscheidungen, wie zum Beispiel die Beurteilung der Authentizität von Zeugenaussagen oder der Schuldfähigkeit eines*r Angeklagten. Hierzu verfassen meist rechtspsychologische Sachverständige forensische Gutachten, die eine psychologische Einschätzung der jeweiligen Person ermöglichen.
Dagegen hat Kriminalpsychologie die Untersuchung von Merkmalen, Ursachen und Auswirkungen kriminellen Verhaltens, aber auch dessen Prävention zum Gegenstand, also beispielsweise die Forschung zur Effektivität von Bestrafungsmethoden oder die Behandlung und Bewältigung von Opfertraumata (Viktimologie). Im anglo-amerikanischen Gebiet hat außerdem die Polizeipsychologie – dazu zählen die Beratung und Fortbildung von Polizist*innen in besonderen Ermittlungsfällen – einen hohen Stellenwert. Diese findet jedoch im deutschsprachigen Raum noch vergleichsweise wenig Beachtung.
Voraussetzung für den Einstieg in rechtspsychologische Berufsfelder ist ein Masterabschluss (oder Diplom) in Psychologie. Hier gibt es auch einige auf Rechtspsychologie oder Forensik spezialisierte Studienangebote. Danach besteht die Möglichkeit, eine berufsbegleitende Weiterbildung zum*r Rechtspsycholog*in zu durchlaufen, die in der Regel drei Jahre dauert. Sie wird von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen angeboten. Mit den entsprechenden Kenntnissen bzw. Erfahrungen in der forensischen Psychologie ist es aber auch mit einem „normalen“ Psychologiemaster und ohne spezielle Weiterbildung möglich, in den Bereich einzusteigen.
Anstellung in Forschungs- und Behandlungseinrichtungen, als selbständige*r Sachverständige*r oder in forensischen Praxen
Das Feld ist durchaus interdisziplinär, da die Rechtspsychologie häufig Aspekte der allgemeinen Psychologie, Sozial- und Entwicklungspsychologie, Diagnostik, Kriminologie, und Sexualmedizin tangiert. Wichtig ist, als Rechtspsycholog*in mit unterschiedlichen Menschen umgehen und zwischen dem psychologisch-diagnostischen und dem rechtswissenschaftlichen Bereich vermitteln zu können, da geschriebene Gutachten auch oft im Gerichtssaal präsentiert und erläutert werden müssen. Dementsprechend hilfreich sind ebenfalls eine gute Beobachtungsgabe und die Fähigkeit zu objektivem und analytischem Denken. Aufgrund des Schweregrads der häufig behandelten Themen (wie zum Beispiel Gewalt, Missbrauch oder andere zwischenmenschliche Konflikte) sollte außerdem eine gewisse emotionale Belastbarkeit gegeben sein. Rechtspsycholog*innen sind unter anderem als freie oder fest angestellte Mitarbeitende in Forschungs- und Behandlungseinrichtungen oder Strafvollzugsanstalten sowie im Auftrag von Gerichten tätig. Letzteres geschieht meist als freie Mitarbeit auf Honorarbasis, es gibt aber auch spezialisierte forensische Praxen bzw. Praxen der Rechtspsychologie, die gezielt Psycholog*innen als Sachverständige für Gerichte anstellen und vermitteln. Für eine Tätigkeit in forensischen Kliniken wird aufgrund der therapeutischen Aufgaben meist eine Approbation als Psychotherapeut*in gefordert. Stellen werden meist unter der Bezeichnung „(forensische*r) Psycholog*in“ aufgeführt.