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Praktikumsbericht

Die Abgabe des Praktikumsberichts ist nach Absolvieren des Praktikums erforderlich. Er muss im Fließtext verfasst werden. Wurden mehrere Teilpraktika absolviert, ist für jedes Teilpraktikum ein Bericht anzufertigen. Neben dem Bericht ist eine Bestätigung des Praktikumsgebers mit einzureichen (bspw. Arbeitszeugnis, Zeitnachweis mit kurzem Umriss der Tätigkeiten etc.). Achten Sie bitte darauf, dass aus der Bestätigung Ihres Arbeitgebers hervorgeht, dass Sie die vorgegebene Mindestanzahl an Arbeitsstunden abgeleistet haben. Gemäß der Studienordnungen sind verschiedene Berichtslängen vorgesehen.

Eine Berichtsvorlage der Universität Potsdam kann hier heruntergeladen werden. Bitte halten Sie die vorgegebenen Formalien ein.

Anmerkungen:

Teilberichte sollten gebündelt nach Ende des letzten Teilpraktikums eingereicht werden, da diese erst geprüft werden, wenn alle Teilpraktika abgeleistet wurden.

Den fertigen Bericht  senden Sie bitte via Mail an praktikumsberatung-sowi@uni-potsdam.de

Berichtslänge nach Studienordnung

Praktikumsmodul I / II in den Studiengängen BA Soziologie (StO 2013 & 2017), Politik und Verwaltung (StO. 2015), Politik und Wirtschaft (StO 2013) , MAIB (StO 2010 & 2019) , MANIA (StO 2014) (MANIA Pflicht englischer Sprache): mindestens 4 Seiten, Teilbereichte mit je mindestens 3 Seiten 

Praktikumsmodul III in den Studiengängen BA Soziologie (StO 2013 & 2017), BA Politik und Verwaltung (StO  2015) und BA Politik und Wirtschaft (StO 2013): mindestens 8 Seiten, Teilberichte mit je mindestens 4 Seiten

BA Politik, Verwaltung und Organisation (StO 2015): mindestens 10 Seiten, Teilberichte mit je mindestens 5 Seiten

MA Politikwissenschaft (StO 2016) ,  MA Verwaltungswissenschaft (StO 2016) &  Master Soziologie (StO 2020):  mindestens 8 Seiten, Teilberichte mit je mindestens 4 Seiten

Die Seitenangabe beziehen sich ausschließlich auf den Fließtext!

Formale Anforderungen

Ein Praktikumsbericht sollte folgende Informationen enthalten:

  1. Name, Matrikel-Nr., Geburtsdatum, Studiengang (ggf. Hinweis auf neue/alte Studienordnung), Semester z.Z. des Praktikums und Anschrift des/der Praktikanten/in;
  2. Betreuer bzw. Ansprechpartner, Anschrift und Tätigkeitsfeld des Praktikumsgebers;
  3. Zeitpunkt, Dauer und zeitlicher Umfang (Voll- oder Teilarbeitszeit) des Praktikums; Urlaubs- bzw. Fehltage;
  4. Tätigkeitsbereiche und Aufgaben während des Praktikums; ggf. Anwendung von Kenntnissen des bisherigen Studiums;
  5. Beschreibung der im Praktikum erworbenen fachlichen und sozialen Kompetenzen;
  6. Betreuung, Zusammenarbeit und Atmosphäre während des Praktikums;
  7. Weg zur Praktikumsstelle (z.B. Ausschreibung, Vermittlung, Eigeninitiative);
  8. Bewertung des Praktikums in Hinblick auf die Qualität des Praktikums und den erworbenen Kompetenzen; ggf. Weiterempfehlung;
  9. Beitrag des Praktikums zur Berufsorientierung;
  10. Regelung der Unterbringung bei auswärtigen Praktika;
  11. eigene Unterschrift.

Wichtig: Als Anlage ist eine Bestätigung des Praktikumsgebers beizufügen. Masterstudierende der Politik- und Verwaltungswissenschaften müssen außerdem eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung beilegen.

Bestätigung des Praktikumsgebers

Die Tätigkeitsbestätigung des Praktikumsgebers dient der Verifikation der wichtigsten Eckdaten des Praktikums. Aus der Bestätigung sollten hervorgehen:

  • Dauer und Zeitraum des Praktikums
  • wöchentliche Arbeitszeit
  • ob es Fehl-/Urlaubstage gab und wenn ja, wie viele
  • kurzer Abriss des Aufgabenbereichs

Das Arbeitszeugnis reicht als Nachweis oftmals aus. Falls hier jedoch die Angabe der wöchentliche Arbeitszeit fehlt, muss zusätzlich der Arbeitsvertrag beigefügt werden.

Praktikumsverträge allein reichen als Bestätigung leider nicht aus, da sie keine Auskunft darüber geben, ob das Praktikum tatsächlich angetreten werden konnte.