Bachelor of Arts - Politik, Verwaltung und Organisation (StO 2015)
Sie möchten sich Ihr Praktikum anerkennen lassen? Kein Problem.
Was sagt die Studienordnung?
Gemäß der fachspezifischen Studienordnung ist ein sechsmonatiges Praktikum oder ein Auslandsaufenthalt während des Studiums verpflichtend zu absolvieren. Fällt die Wahl auf das Praktikum, so wird empfohlen, dieses im 4. oder 5. Semester zu absolvieren. Das Pflichtpraktikum umfasst mindestens 20 Wochen (= 660 Arbeitsstunden). Dafür gibt es 30 Leistungspunkte.
Was wird anerkannt?
Vorrangig Praktika, Hiwi- und Werkstudenten-Jobs. Alle Infos dazu gibt es hier.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Studierende sind für die Suche nach einem Praktikumsplatz selbst verantwortlich. Die Praktikumsberatung, das International Office und der Career Service der Uni Potsdam helfen aber gerne weiter.
Muss ich mein Praktikum vorab anmelden?
Ja. So kann der Praktikumsbeauftragte überprüfen, ob das Praktikum den Anforderungen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät entspricht. Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Praktikumsanmeldungsseite.
Darf ich den Pflichtzeitraum splitten?
Ja, allerdings muss jedes Teilpraktikum einen Zeitraum von mindestens 5 Wochen (= 195 Stunden) umfassen.
Wann beantrage ich die Anerkennung?
Unmittelbar nach dem Praktikum. Bitte reichen Sie einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens zehn A4-Seiten, eine Bestätigung vom Praktikumsgeber und einen Arbeitszeitnachweis ein. Der Praktikumsbericht darf nicht später als vier Wochen nach Ende des Praktikums bei uns eingehen. Wurde das Praktikum gesplittet, sind Teilberichte mit je fünf A4-Seiten zu verfassen sowie die Nachweise für alle Teilpraktika vorzulegen. Die Berichte werden eingereicht, wenn die erforderliche Gesamtzeit des Praktikums absolviert wurde.
Ich habe schon vor dem Studium ein Praktikum / eine Ausbildung absolviert. Ist eine Anrechnung möglich?
Prinzipiell ja. Praktika dürfen zum Studienbeginn nicht länger als zwölf Monate zurückliegen, sie können bis maximal 3 Leistungspunkte anerkannt werden. Ausbildungen können bis maximal 6 Leistungspunkte anerkannt werden.
Wohin schicke ich die Unterlagen?
Via Mail an: praktikumsberatung-sowiuuni-potsdampde
Was muss ich noch beachten?
Bitte melden Sie sich zeitgleich mit der Abgabe des Praktikumsberichts in PULS für das (Teil-)Praktikum an. Dies ist unter "Meine Module" möglich.
Wann erhalte ich Bescheid, ob mein Praktikum anerkannt wurde?
Die Prüfung des Praktikumsberichts wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann eine kurze Info per E-Mail von uns, ob Ihr Praktikum anerkannt wurde. Die erworbenen Leistungspunkte werden i.d.R. bis zum Ende des Semesters verbucht; im Wintersemester also bis zum 31. März, im Sommersemester zum 30. September. Falls die Eintragung vorher nötig ist, lassen Sie uns dies bitte umgehend wissen.
Noch Fragen? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQs.