Bachelor of Arts - Politik und Verwaltung (StO 2015)
Bitte beachten Sie folgende Informationen und Abläufe, wenn Sie sich Ihr Praktikum anerkennen lassen möchten:
Was sagt die Studienordnung?
Gemäß der neuen, fachspezifischen Studienordnung von 2015 ist ein Pflichtpraktikum mit einer Dauer von mindestens 4 Wochen Vollzeit (= 150 Stunden) vorgesehen. Dafür gibt es 6 Leistungspunkte im Bereich Schlüsselqualifikationen. (Praktikumsmodul I)
Um weitere berufspraktische Erfahrungen zu sammeln, wird empfohlen, ein weiteres Praktikum mit einer Dauer von 4 Wochen Vollzeit (= 150 Stunden) zu absolvieren. Dafür gibt es noch einmal 6 Leistungspunkte. (Praktikumsmodul II)
Alternativ können beide Praktika, für die es je 6 Leistungspunkte gibt, zu einem längeren Praktikum im Umfang von 8 Wochen Vollzeit (= 300 Stunden) zusammengefasst werden. Dafür werden dann direkt 12 Leistungspunkte vergeben. (Praktikumsmodul III)
Was wird anerkannt?
Vorrangig Praktika, Hiwi- und Werkstudenten-Jobs. Alle Infos dazu gibt es hier.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Studierende sind für die Suche nach einem Praktikumsplatz selbst verantwortlich. Die Praktikumsberatung, das International Office und der Career Service der Uni Potsdam helfen aber gerne weiter.
Muss ich mein Praktikum vorab anmelden?
Ja. So kann der Praktikumsbeauftragte überprüfen, ob das Praktikum den Anforderungen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät entspricht. Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Praktikumsanmeldungsseite.
Darf ich den Pflichtzeitraum splitten?
Nein. Pro Praktikumsmodul sind 4 Wochen Vollzeit vorgesehen. Die Module sind vor Antritt des Praktikums zu wählen, entweder 1x 4 Wochen (Praktikumsmodul I), 2x 4 Wochen (Praktikumsmodul I + II) oder 1x 8 Wochen. (Praktikumsmodul III)
Wann beantrage ich die Anerkennung?
Erst nach dem Praktikum. Bitte reichen Sie einen Praktikumsbericht, eine Bestätigung vom Praktikumsgeber und einen Arbeitszeitnachweis ein. Der Praktikumsbericht sollte nicht später als vier Wochen nach Ende des Praktikums bei uns eingehen.
Ich habe schon vor dem Studium ein Praktikum /eine Ausbildung absolviert. Kann ich mir dieses anrechnen lassen?
Bitte konkret bei uns nachfragen. Bei Ausbildungen muss eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden, andere Tätigkeiten, die vorab durchgeführt wurden können nicht anerkannt werden.
Wohin schicke ich die Unterlagen?
Via Mail an: praktikumsberatung-sowiuuni-potsdampde
Was muss ich noch beachten?
Bitte melden Sie sich zeitgleich mit der Abgabe des Praktikumsberichts in PULS für das (Teil-)Praktikum an. Dies ist unter "Meine Module" möglich.
Wann erhalte ich Bescheid, ob mein Praktikum anerkannt wurde?
Die Prüfung des Praktikumsberichts wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann eine kurze Info per E-Mail von uns, ob Ihr Praktikum anerkannt wurde. Die erworbenen Leistungspunkte werden i.d.R. bis zum Ende des Semesters verbucht; im Wintersemester also bis zum 31. März, im Sommersemester zum 30. September. Falls die Eintragung vorher nötig ist, lassen Sie uns dies bitte umgehend wissen.
Noch Fragen? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQs.