Teilnahme an Lehrveranstaltungen
Wie kann ich mich für eine Veranstaltung anmelden?
Bitte schauen Sie unter dem aktuellen Lehrangebot unseres Lehrstuhls. Dort finden Sie auch die entsprechenden Links zur Anmeldung über PULS.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Veranstaltung nicht gleichzeitig die Anmeldung für eine Leistung darstellt. Diese erfolgt separat ebenso über PULS.
Falls eine Anmeldung über PULS aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte (z.B. da Sie noch keine Zugangsdaten haben), melden Sie sich bitte per E-Mail bei der zuständigen Lehrperson.
Bis wann muss ich mich bei PULS für eine Veranstaltung anmelden?
Informationen zum Belegungszeitraum für Lehrveranstaltungen finden Sie
hier: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/termine/semestertermine
Bitte beachten Sie außerdem die spezifischen Regelungen des Lehrstuhls für Politik und Regieren in Deutschland auf den PULS-Seiten zum Lehrangebot. Die frühzeitige Anmeldung ist nötig, da die erste Kontaktaufnahme zu den Lehrveranstaltungen über PULS erfolgt und nur so sichergestellt ist, dass die zuständige Lehrperson Sie mit weiteren Informationen erreichen kann.
Ich habe mich nicht rechtzeitig angemeldet oder möchte wieder von einer Anmeldung zurücktreten
Sollten Sie sich nicht innerhalb der vorgesehen Fristen angemeldet haben, können Sie sich ggf. zum nächsten angebotenen Termin anmelden. Eine Teilnahme an der Leistung, deren Anmeldefrist Sie versäumt haben, ist nicht möglich.
Sollten Sie sich von einer Veranstaltung bzw. Leistung abmelden wollen, ist dies innerhalb der Belegung-, Anmelde- und Rücktrittsfristen bzw. bis acht Tage vor der nicht lehrveranstaltungsbegleitenden Modulprüfung möglich.
Wenn Sie wirksam von einer Prüfung/Prüfungsanmeldung zurückgetreten sind, gilt die Anmeldung zur Prüfung als nicht erfolgt.
Wie bekomme ich das Passwort für den moodle-Kurs?
Das Passwort für den Moodle-Kurs einer Lehrveranstaltung erhalten Sie rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn von der jeweiligen Lehrperson.
Welche Leistungsanforderungen werden in der Lehrveranstaltung gestellt?
Die Leistungsanforderungen orientieren sich an den jeweiligen Anforderungen aus dem Modulhandbuch. Sie finden die kursspezifischen Leistungsanforderungen auf der Kursseite auf PULS sowie im Kursplan über Moodle.
Prüfungen, Haus- und Qualifikationsarbeiten
Wann und wie werden Sprechstunden angeboten?
Derzeit finden aufgrund der Corona-Pandemie keine persönlichen Sprechstunden mit den Mitarbeiter:innen des Lehrstuhls statt. Das Team des Lehrstuhls ist für Sie per e-Mail erreichbar.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Frau Prof. Dr. Fleischer dieses Wintersemester (2022/23) im Forschungssemester befindet und daher keine Sprechstunden durchführen wird. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei der Lehrstuhlassistenz Frau Eichler: sabine.eichler@uni-potsdam.de
Bis wann muss ich meine Hausarbeit abgeben?
Den Abgabetermin der Hausarbeit legt die jeweilige Lehrperson fest. Bitte informieren Sie sich im Seminarplan der Lehrveranstaltung.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen kann?
Bitte senden Sie innerhalb von 7 Kalendertagen ein ärztliches Attest. Erkundigen Sie sich zu weiteren Details in Ihrem Prüfungsamt/Studienbüro.
Ferner sollten Sie die verantwortliche Lehrkraft über Ihre Prüfungsunfähigkeit informieren.
Wann werden die Noten für eine Lehrveranstaltung in PULS verbucht?
Die Verbuchung der Noten in PULS erfolgt nachdem alle Hausarbeiten fristgerecht eingereicht und korrigiert wurden. Je nach Zahl der Teilnehmer:innen kann die Bewertung von Hausarbeiten verhältnismäßig viel Zeit beanspruchen. Bitte sehen Sie deshalb von Nachfragen zur Notenverbuchung auf PULS ab.
Sollten Sie Ihre Note früher als üblich benötigen, etwa weil der Abschluss Ihres Studiums bevorsteht, melden Sie sich bitte rechtzeitig während der Vorlesungszeit beim Sekretariat des Lehrstuhls (Sabine.Eichler@uni-potsdam.de).
Was muss ich bei der Abschlussarbeit beachten?
Für alle Fragen rund um das Thema Abschlussarbeit sehen Sie sich bitte die Seite Leitfaden zur Anfertigung einer Abschlussarbeit an.
Was geschieht im Falle eines Betrugsversuchs?
Für Plagiate bei Hausarbeiten wird in PULS die Note 5,0 verbucht. Gleichzeitig wird das Zentrale Prüfungsamt über den betreffenden Täuschungsversuch informiert, damit dort ein Vermerk in der Studierendenakte vorgenommen werden kann.
Eidesstattliche Erklärung und Plagiatserklärung in Haus- und Qualifikationsarbeiten
Eidesstattliche Erklärung
Jeder Hausarbeit und Qualifikationsarbeit ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, die persönlich unterschrieben werden muss. Als Text benutzen Sie dazu bitte folgende Formulierung:
" Eidesstattliche Erklärung
Hiermit versichere ich, dass ich die Hausarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, alle Ausführungen, die anderen Schriften wörtlich oder sinngemäß entnommen wurden, kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht Bestandteil einer Studien- oder Prüfungsleistung war.
Ort, Datum, _____ Unterschrift der Verfasserin/des Verfassers "
Plagiatserklärung
Aufgrund einer gestiegenen Zahl an Plagiaten ist jeder Hausarbeit und Qualifikationsarbeit außerdem eine persönlich unterschriebene Plagiatserklärung beizufügen. Als Text benutzen Sie dazu bitte unten stehende Formulierung.
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine Kann-Formulierung handelt, d. h., dass nicht alle am Lehrstuhl „Politik und Regieren in Deutschland und Europa“ verfassten Hausarbeiten und Qualifikationsarbeiten standardmäßig auf Turnitin hochgeladen und geprüft werden. Dies erfolgt nur in begründeten Verdachtsfällen. Außerdem finden dabei die Maßgaben der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam Beachtung.
" Einverständniserklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, meine schriftliche Arbeit (Titel einfügen) in elektronischer Form einzureichen. Ich bin damit einverstanden, dass die Arbeit mit Hilfe einer Plagiaterkennungssoftware (wie z.B. Turnitin) einer Überprüfung unterzogen werden kann.
Name:
Vorname:
Matrikel-Nummer:
Studiengang:
Thema der Arbeit:
Unterschrift: "
Was passiert nach der Abgabe der Haus- oder Qualifikationsarbeit?
- Nach Eingang der Hausarbeit beginnt die Begutachtungsphase, die je nach Umfang der Arbeit unterschiedlich lange dauern kann.
- Für Haus- und Bachelorarbeiten ist eine ungefähre Korrekturzeit von vier und für Masterarbeiten von sechs Wochen vorgesehen.
- Sollten die Arbeiten nicht im Rahmen des genannten Zeitraums begutachtet worden sein, nehmen Sie bitte mit dem Sekretariat des Lehrstuhls Kontakt auf.
- Für Hausarbeiten werden nicht immer Gutachten oder Bewertungen erstellt. Bitte achten Sie auf die Ansagen der Dozentinnen oder Dozenten in den jeweiligen Kursen.
- Für die Qualifikationsarbeiten wird ein schriftliches Gutachten erstellt, dass den Studierenden zur Verfügung gestellt wird. Im Falle der Masterarbeit ist dieses Gutachten gleichzeitig die Grundlage für die Vorbereitung der Disputation.
Hinweise zu Gutachten, Empfehlungsschreiben oder ähnliche Dokumente
Ist es möglich eine Anfrage zu Gutachten, Empfehlungsschreiben oder ähnlichem zu stellen?
Hinsichtlich Gutachten und Referenzschreiben unterstützen wir geeignete Studierende gerne. Dies betrifft Gutachten für Stipendien und Praktika sowie Referenzschreiben für die Zulassung zu Master- und Promotionsstudiengängen in Deutschland und im Ausland.
Ansprechpartnerin am Lehrstuhl ist Camilla Wanckel.
Hinweise zur Gutachtenanfrage
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anfrage nach einem Gutachten oder ähnlichen Dokumenten folgende Hinweise:
- Können Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Lehrstuhls wirklich adäquat beurteilt werden oder sind Sie an einem anderen Lehrstuhl besser bekannt?
- Erfüllen Sie die Voraussetzungen (Noten, Engagement, etc.) für eine mögliche Förderung? Wir unterstützen lediglich geeignete Studierende mit einem Gutachten.
- Sie müssen mindestens ein Seminar am Lehrstuhl erfolgreich abgeschlossen haben (d.h. der Leistungsnachweis muss vorliegen; Mindestnote: 1,7).
- Ein persönliches Gespräch kann die Qualität Ihres Gutachtens erheblich verbessern. Sie sollten deshalb darauf vorbereitet sein, in einem Gespräch Ihre Motivation für die Bewerbung zu erläutern und Ihre persönliche Eignung darzulegen.
- Anfragen für Gutachten und ähnliche Schreiben müssen spätestens vier Wochen vor Zeitpunkt der Einreichung Ihrer vollständigen Unterlagen eingehen.
Welche Unterlagen sind dafür erforderlich?
Zusammen mit Ihrer Anfrage nach einem Gutachten, schicken Sie bitte folgende Unterlagen per E-Mail an Dr. Jana Paasch:
- Aussagekräftiger Lebenslauf
- Aktueller PULS Notenauszug
- Sämtliche Formblätter und Hinweise, die Ihnen von der Institution, bei der Sie sich bewerben, zur Verfügung gestellt werden.
- Ein ca. einseitiges Motivationsschreiben, in dem Sie den Zweck Ihrer Bewerbung beschreiben und Ihre persönliche Eignung erläutern.
Falls Ihre Frage durch das FAQ nicht beantwortet wurde, bitten wie Sie, Ihre Frage an folgende E-Mail-Adresse zu schicken:
whk-politik@uni-potsdam.de