Wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses
Die Aufgaben des Personalrats regelt das Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg (PersVG Bbg), zusammengefasst sind dies die folgenden:
- Beratung in allen personellen Einzelangelegenheiten
- Personalmaßnahmen (z.B. Einstellung, Verlängerung, Befristung des Arbeitsverhältnisses, Ein-, Höher-, und Rückgruppierung, Kündigung)
- Beschäftigung mit Fragen der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Lehre, Forschung und Service (u.a Karrierewege, Stellenstruktur, Lehrdeputat)
- Aufstellen von Vereinbarungen/ Leitlinien/ Merkblättern zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit der Dienststelle (u.a. Merkblatt zur Anerkennung pandemiebedingter Belastungen, Leitlinien mobiles Arbeiten)
- Fragen der Umsetzung des Tarifvertrages (interne Entgeltregelungen, Urlaubsregelungen, Eingruppierung …)
- Mitwirkung in Arbeitsgemeinschaften (z.B. Personalentwicklung)
- Mitbestimmung bei Umfragen
Weitere Aufgaben des Personalrats ergeben sich aus Dienstvereinbarungen:
- Stellungnahme bei Stellenausschreibungen
- Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren
Sie möchten, dass der Personalrat bei Ihren personellen Maßnahmen in Ihrem Interesse mitbestimmt?
- Hierfür benötigen wir nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg Ihre schriftliche Einwilligung in Form eines Antrags auf Personalratsbeteiligung.
- Bitte füllen Sie beide Antragsvorlagen aus und reichen diese bei den jeweiligen Empfängern ein: Die eine Seite schicken Sie an das Personaldezernat (D3); die andere Seite schicken Sie an den Personalrat.
Sie wünschen eine Beratung zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis?
- Eine Beratung bedarf keiner Personalratsbeteiligung. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
- Bei Fragen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis bringen Sie bitte Ihre Arbeitsverträge, Ihre Tätigkeitsdarstellung und ggf. Ihre aktuellste Entgeltbescheinigung zur Beratung mit.
- Die Beratung ist vertraulich. Personalratsmitglieder unterliegen der Schweigepflicht.