Förderung der Chancengleichheit an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Zur Information: Die Förderung der Chancengleichheit von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern erfolgte bisher über WHK-Verträge mit jeweils sechs Monaten Laufzeit. Die Tarifverhandlungen für den TV-L 2023 haben für alle Studentischen WHK ab April 2024 eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr ergeben, WHK-Verträge mit Promotionsstudierenden sind mit der Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes voraussichtlich ausgeschlossen.
Eine Förderung für das zweite Halbjahr 2024 ist daher vertraglich nicht mehr möglich. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Beauftragte für wissenschaftlichen Nachwuchs
Dr. Stefanie Mikulla
Campus Golm
Haus 28, Raum 1.091