Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. iur. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard)
Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard) studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen sowie an der Université de Droit d'Économie et des Sciences d'Aix-Marseille III (jetzt: Université Paul Cézanne). Nach dem mit der Note "sehr gut" bestandenen Ersten Staatsexamen war er nebem seinem Zivildienst zugleich als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft in Tübingen am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Hans v. Mangoldt tätig. Es folgte ein LL.M.-Studium an der Harvard Law School sowie eine dreimonatige Tätigkeit im New Yorker Büro der internationalen Kanzlei O'Melveny & Myers.
Während des Referendariats, das er bei verschiedenen Stagen wie dem VGH Baden-Württemberg, der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie im Juristischen Dienst der Europäischen Kommission absolvierte, wechselte er nach Heidelberg, um dort als Assistent am Max-Planck-Institut für ausländischesöffentliches Recht und Völkerrecht zu arbeiten. Der Absolvierung des Zweiten Juristischen Staatsexamens mit der Note "gut" folgten eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut sowie die Promotion summa cum laude bei den Profs. BVerfG a.D. Helmut Steinberger und Jochen A. Frowein mit einer Arbeit zu dem neuen Art. 16 a GG ("Das neue Grundrecht aus Asyl - Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzenund Voraussetzungen"), die mit dem Ruprecht-Karl-Preis der Universität Heidelberg ausgezeichnet wurde. Anschließend nahm er eine Gastdozentur an der Michigan School of Law wahr, bevor er an das Max-Planck-Institut zurückkehrte.
Die der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg im Jahr 1999 vorgelegte Habilitationsschrift beschäftigte sich mit Fragen der Staatensukzession in völkerrechtliche Abkommen ("Staatennachfolge in Verträge - zugleich ein Beitrag zu Möglichkeiten und Grenzen völkerrechtlicher Kodifikation"), für die ihm die Lehrbefugnis für "Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht" verliehen wurde. Nach Lehrstuhlvertretungen in Heidelberg, Regensburg und Hannover sowie einer Gastprofessur an der Universität Kopenhagen wurde er zum Wintersemester 2001/2002 an die Universität Kiel berufen, nachdem er zuvor einen Ruf an die Universität Hannover abgelehnt hatte. Im Frühjahr 2002 Ablehnung eines Rufes an das Institut de Hautes Etudes Internationales/ Graduate Institute of International Studies, Genf. 2009 Annahme des Rufes auf den Potsdamer Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Europarecht und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, verbunden mit der Eigenschaft eines Direktors des Postdamer Menschenrechtszentrums.
Von 1997 - 1998 war Andreas Zimmermann Mitglied und Berater der deutschen Verhandlungsdelegation bei den Verhandlungen zur Schaffung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes und von 1999 - 2001 wirkte er in der beim Bundesministerium der Justiz gebildeten Expertenkommission "Völkerstrafgesetzbuch" mit. Er ist Vermittler nach dem Annex zur Wiener Vertragskonvention sowie Mitglied des Permanent Court of Arbitration, ferner Mitglied des Fachausschusses "Humanitäres Völkerrecht" beim Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte des VN-politischen sowie des völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes, sowie des Rates der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht. 2009 Übernahme der Völkerrechtsausbildung der Anwärter des Höheren Dienstes des Auswärtigen Amtes.
Er war und ist Counsel in verschiedenen Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, so etwa im “Case concerning Application for Revision of the Judgment of 11 July 1996 in the Case concerning Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (Yugoslavia v. Bosnia and Herzegovina)", im "Case concerning the Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (Bosnia and Herzegovina v. Serbia and Montenegro)", ferner im “Case concerning Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (Croatia v. Serbia)”, im “Case concerning Application of the International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination (Georgia v. Russian Federation)”, sowie im Gutachtenverfahren “Accordance with International Law of the Unilateral Declaration of Independence by the Provisional Institutions of Self-Government of Kosovo (Request for Advisory Opinion)”. 2009 Übernahme einer Prozeßvertretung für die Bundesregierung in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Er ist im Verfahren gegen Tihomor Blaskic als amicus curiae vor dem International Criminal Tribunal for the former Yugoslvia aufgetreten und war 2006 ad hoc Richter in zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Prof. Zimmermanns Forschungsschwerpunkte liegen einerseits im allgemeinen Völkerrecht, und hier vor allem in den Bereichen friedliche Streitbeilegung, Völkerstrafrecht, Recht der Vereinten Nationen, sowie humanitäres Völkerrecht, andererseits im Bereich des Rechts der Europäischen Union, dort insbesondere der Außenbeziehungen. Weitere Schwerpunkte sind das (deutsche und internationale) Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie das Verhältnis des deutschen Rechts zum Völker- und Europarecht. 2008 Verleihung eines opus magnum-Forschungsstipendiums der Volkswagenstiftung zum Thema ‚Africa and International Law’.