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A. Zimmermann/C. Tams: The Statute of the International Court of Justice – A Commentary, 3rd edition

 

Gegenstand des durch das Auswärtige Amt geförderten Projekts ist die Erstellung einer Neuauflage des in zweiter Auflage im Jahr 2012 erschienenen Kommentars zum Statut des Internationalen Gerichtshofs (IGH).

Bei dem auch als „Weltgerichtshof“ bezeichneten IGH in Den Haag handelt es sich nicht nur um das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, sondern außerdem um das einzige Gericht weltweit überhaupt, das allen Staaten der Welt für alle Arten von Rechtsstreitigkeiten offen steht. Seit dem Ende des Kalten Krieges nimmt die Bedeutung des IGH stetig zu. Dies zeigt sich nicht nur an der deutlich gestiegenen Anzahl der ihm vorgelegten Rechtsstreitigkeiten, sondern vor allem auch an der (welt-)politischen Bedeutung der von ihm zu entscheidenden Sachverhalte.

So musste sich der IGH in den letzten Jahren etwa mit der Völkerrechtmäßigkeit des Jugoslawienkonflikts, des Baus der israelischen Sperranlagen durch palästinensische Gebiete oder auch der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo befassen. Auch die Bundesrepublik Deutschland trägt dieser zunehmenden Bedeutung Rechnung und hat sich nach jahrzehntelangen Diskussionen 2008 der obligatorischen Gerichtsbarkeit des IGH unterworfen. Seither kann Deutschland von allen anderen Staaten die eine entsprechende Erklärung nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut abgeben haben jederzeit wegen grundsätzlich jeder völkerrechtlichen Streitigkeit verklagt werden. Die gestiegene Bedeutung des IGH für Deutschland zeigt sich auch in dem 2012 ergangenen Urteil des IGH zur Immunität Deutschlands vor italienischen Gerichten wegen deutscher Kriegsverbrechen in Italien während des 2. Weltkriegs.

Daher ist ein grundlegendes Verständnis der Arbeitsweise des IGH heute unerlässlich. Doch wer die Arbeit des Gerichtshofs verstehen will, muss die Rechtsgrundlagen seiner Arbeit verstehen, die sich größtenteils im IGH-Statut finden. Dieses bildet einen integralen Bestandteil der Charta der Vereinten Nationen und regelt so unterschiedliche Fragen wie die Wirkung von Urteilen und Beschlüssen des Gerichtshofs, seine Kompetenzen und Zuständigkeiten in Streit- und Gutachtenverfahren, dazu organisatorische und Verfahrens-Fragen (Sitz des Gerichtshofs, Wahl der Richter, etc.).

Vor diesem Hintergrund erschien 2006 die erste Auflage des u.a. von Prof. Andreas Zimmermann als Mitherausgeber betreuten Kommentars zum IGH-Statut, der Beiträge von insgesamt fast 50 in- und ausländischen Autoren versammelte und die bei dem international führenden Verlag Oxford University Press erschienen war. Der Kommentar hat die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des IGH und seiner Rolle seitdem wesentlich geprägt und ist, wie die Rezeption sowohl durch die akademische Diskussion als auch die Rechtsprechung belegt, schnell zu einem Standardwerk geworden, auf das Wissenschaft wie Praxis regelmäßig zurückgreifen. Die 2012 erschienene Zweitauflage konnte diesen Erfolg mit neuen Querschnittskapiteln und einer behutsam verjüngten Autorenschaft weiterführen.

Aufgrund der erneut großen Nachfrage ist der Verlag nunmehr mit dem Wunsch einer Neuauflage an die Herausgeber herangetreten. Die dritte Auflage des Kommentars soll dabei nicht nur eine Aktualisierung der Zweitauflage unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung des IGH darstellen, sondern darüber hinaus die Verjüngung der Autorenschaft fortführen. Kontinuität und Reform sollen somit den Status des Kommentars als Standardwerk langfristig sichern.

Das Forschungsprojekt wird von Eleni Methymaki (Glasgow) und Felix Boos (Potsdam) als Assistent Editors begleitet. Am Lehrstuhl werden Sie von den studentischen Hilfskräften Jessica Kaiser, Nora Jauer und Mehmet Ersan unterstützt.