LEHRVERANSTALTUNGEN DES PFLICHTMODULS P 4 - PERSONENGESELLSCHAFTSRECHT
1 PERSONENGESELLSCHAFTSRECHT
2 RECHT DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Personengesellschaftsrecht / P4 / PERSONENGESELLSCHAFTSRECHT
Die Veranstaltung widmet sich der Frage nach der Entstehung einer Personengesellschaft, ihrem Auftreten am Markt (insbesondere der Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft) sowie der Abwicklung (Liquidation) einer Gesellschaft. Es werden alle wesentlichen Formen der Personengesellschaft behandelt, so etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Außerdem werden die systematischen Zusammenhänge der einzelnen Gesellschaftsformen (auch zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften) dargestellt und das Rechtsgebiet in den Kontext des Gesellschafts- und Steuerrechts eingeordnet. Vermittelt werden zudem Grundlagen der gutachterlichen Fallbearbeitung und Beratungsmöglichkeiten im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Recht der Unternehmensnachfolge / P4 / PERSONENGESELLSCHAFTSRECHT
Vermittelt werden die Grundlagen des Rechts der Unternehmensnachfolge, insbesondere an der Schnittstelle des Erb- und des Gesellschaftsrechts. Im ersten Teil geht es um die relativ unproblematische Vererbbarkeit und Fortführung des einzelkaufmännisch geführten Handelsgeschäfts. Der zweite Vorlesungsteil ist der Nachfolge in Anteile an einer Personengesellschaft sowie den Rechtswirkungen der in diesem Zusammenhang gebräuchlichen gesellschaftsvertraglichen Gestaltungen gewidmet. Überblicksartig wird zudem die Vererbung von Kommanditanteilen und Anteilen an Kapitalgesellschaften erläutert. Abschließend werden wichtige (erbschaft-)steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge behandelt. Der Praxisbezug erfolgt durch die Vermittlung der in diesem Bereich klassischen Vertragsgestaltungen.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen des Pflichtmoduls P 4 finden Sie im Modulhandbuch.