Prüfungstermine, Hilfsmittel und Vorbereitung
1. Modulprüfungen im WiSe 2024/2025 im März 2025
Im Wintersemester 2024/2025 werden die Klausuren im März 2025 geschrieben und zwar an den folgenden Tagen (Terminänderungen bleiben vorbehalten):
Donnerstag, 20. März 2025: Wahlpflichtmodul WP 1 (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht),
9-12 UHR Raum S17
Freitag, 21. März 2025: Wahlpflichtmodul WP 2 (Insolvenzrecht und Sanierungssteuerrecht),
9-12 UHR Raum S15
Samstag, 22. März 2025: Wahlpflichtmodul WP 3 (Internationales Wirtschaftsrecht),
9-12 UHR Raum S17
Montag, 24. März 2025: Wahlpflichtmodul WP 4 (Gewerblicher Rechtsschutz),
9-12 UHR Raum S15
Montag, 24. März 2025: Wahlpflichtmodul WP 5 (Streitbeilegung und Mediation),
13-14:30 UHR Raum S17
Donnerstag, 27. März 2025: Pflichtmodul P 3 (Unternehmensteuerrecht),
9-11 UHR Raum H10
Donnerstag, 27. März 2025: Pflichtmodul P 5 (Kapitalgesellschaftsrecht),
12-14 UHR Raum S17
Freitag, 28. März 2025: Pflichtmodul P 4 (Personengesellschaftsrecht),
9-11 UHR Raum S17
Freitag, 28. März 2025: Pflichtmodul P 2 (Einkommensteuerrecht/ Umsatzsteuerrecht),
12-14 UHR Raum H10
Samstag, 29. März 2025: Pflichtmodul P 7 (Bilanzen),
9-12 UHR Raum H10
Die Frist zur Anmeldung für die Klausuren im März 2025 endet am 31. Januar 2025. Das Anmeldeformular finden Sie auf Moodle.
2. Ergänzende Fachanwaltsklausuren im WiSe 2024/2025
Die beiden ergänzenden Fachanwaltsklausuren werden im Wintersemester 2024/2025 voraussichtlich an folgenden Tagen angeboten:
Donnerstag, 30. Januar 2025: FA-Klausur 1 (Einkommensteuerrecht),
9-12 UHR Raum S25
Donnerstag, 06. Februar 2025: FA-Klausur 2 (Steuerverfahrensrecht),
9-12 UHR Raum S25
Eine Anmeldung ist bis zum 10.01.2025 möglich. Das Anmeldeformular finden Sie auf Moodle.
3. Modulprüfungen im SoSe 2025 im September 2025
Im Sommersemester 2025 werden die Klausuren im September 2025 geschrieben und zwar an den folgenden Tagen (Terminänderungen bleiben vorbehalten):
Donnerstag, 18. September 2025: Wahlpflichtmodul WP 1 (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht),
9-12 UHR Raum N.N.
Freitag, 19. September 2025: Wahlpflichtmodul WP 2 (Insolvenzrecht und Sanierungssteuerrecht),
9-12 UHR Raum N.N.
Samstag, 20. September 2025: Wahlpflichtmodul WP 3 (Internationales Wirtschaftsrecht),
9-12 UHR Raum N.N.
Montag, 22. September 2025: Wahlpflichtmodul WP 4 (Gewerblicher Rechtsschutz),
9-12 UHR Raum N.N.
Montag, 22. September 2025: Wahlpflichtmodul WP 5 (Streitbeilegung und Mediation),
13-14:30 UHR Raum N.N.
Donnerstag, 25. September 2025: Pflichtmodul P 3 (Unternehmensteuerrecht),
9-11 UHR Raum N.N.
Donnerstag, 25. September 2025: Pflichtmodul P 5 (Kapitalgesellschaftsrecht),
12-14 UHR Raum N.N.
Freitag, 26. September 2025: Pflichtmodul P 4 (Personengesellschaftsrecht),
9-11 UHR Raum N.N.
Freitag, 26. September 2025: Pflichtmodul P 2 (Einkommensteuerrecht/ Umsatzsteuerrecht),
12-14 UHR Raum N.N.
Samstag, 27. September 2025: Pflichtmodul P 7 (Bilanzen),
9-12 UHR Raum N.N.
Die Frist zur Anmeldung für die Klausuren im September 2025 endet am 30. Juni 2025. Das Anmeldeformular finden Sie ab Ende April 2025 auf Moodle.
4. Zugelassene Hilfsmittel
Als Hilfsmittel in den Klausuren sind grundsätzlich alle gängigen Gesetzessammlungen zum Zivilrecht, Strafrecht und Steuerrecht sowie ein nicht programmierbarer Taschenrechner (keine Mobiltelefone) zugelassen. Nicht zugelassen sind Richtlinien, Verordnungen und Erlasse, die zum Teil in der Beck’schen Loseblattsammlung „Steuergesetze“ oder in Handbüchern abgedruckt sind.
Für die Modulabschlussklausuren WP 3 und WP 4 ist zusätzlich der AEUV (z. B. Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze" oder Beck-Text) mitzubringen.
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen zusätzlich ein allgemeines Wörterbuch Deutsch/Muttersprache/Deutsch (aber kein Rechts- oder Wirtschafts-Fachwörterbuch) benutzen.
Im Einzelnen sind ausreichend:
Pflichtmodul P 1, P 2, P 3: Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte; Grundgesetz (z. B. Beck-Text oder Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze")
Pflichtmodul P 3 für den Klausurteil "Investmentsteuerrecht": Zulässig sind jegliche Gesetzestexte. Erforderlich sind InvStG, EStG, KStG und GewStG in der jeweils aktuellen Fassung. Wichtig ist insbesondere, dass die Änderungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 enthalten sind. Sofern weitere Normen (etwa des KAGB) für die Klausurlösung relevant sind, werden diese im Aufgabentext abgedruckt.
Pflichtmodul P 4, P 5: Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte
Pflichtmodul P 7: Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte
Wahlpflichtmodul WP 1: Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte, AWG, InsO, WpHG. Sie können die Normen selbst ausgedruckt mitbringen, zeigen Sie diese jedoch bitte vor Beginn der Schreibzeit kurz dem Aufsichtspersonal vor.
Wahlpflichtmodul WP 2: Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte;
für den Klausurteil "Insolvenzrecht" zusätzlich die Insolvenzordnung (InsO) sowie die Zivilprozessordnung (ZPO) in der geltenden, aktuellen Fassung . Sie können die Normen selbst ausgedruckt mitbringen, zeigen Sie diese jedoch bitte vor Beginn der Schreibzeit kurz dem Aufsichtspersonal vor.
Wahlpflichtmodul WP 3: Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte, AEUV (z. B Beck-Text oder Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze"), OECD-MA 2017 sowie EGBGB 2020, EGInsVO 2015, EuGVVO 2012, Rom I-VO, Rom II-VO. Sie können die Normen selbst ausgedruckt mitbringen, zeigen Sie diese jedoch bitte vor Beginn der Schreibzeit kurz dem Aufsichtspersonal vor.
Wahlpflichtmodul WP 4: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Markengesetz, Urheberrechtsgesetz, DesignG, KunstUrhG; Handout (selbst auszudrucken) zum kartellrechtlichen Aufgabenteil, GWB
Wahlpflichtmodul WP 5: Habersack "Deutsche Gesetze"
Ergänzende FA-Klausuren: Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte; Grundgesetz (z. B. Beck-Text oder Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze")
Sofern für die Klausurlösung weitere Gesetzestexte, Internationale Vereinbarungen, EU-Richtlinien o. ä. relevant sind, werden diese zusammen mit den Klausuraufgaben zur Verfügung gestellt.
Die Texte dürfen Unterstreichungen oder Anmarkerungen sowie Klebemarkierungen am Rand, jedoch keinen Text und keine Zahlenverweise enthalten. Verstöße führen bei erstmaliger Entdeckung zum Ausschluss von der Prüfung (siehe § 27 StudienO).
Für die Klausuren ist eigenes Schreibpapier - liniert, DIN A4-Format - mitzubringen. Die Blätter dürfen nur einseitig beschrieben werden. Auf der linken Seite ist ein Drittel Korrekturrand vorzusehen.
5. Kurzhausarbeit (P 1)
Als Bearbeitungszeitraum für die Kurzhausarbeit im Modul P 1 (Grundlagen des Steuerrechts/Verfahren) im Sommersemester 2024 ist der 22.07. bis 05.08.2024 vorgesehen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 30.06.2024 für die Kurzhausarbeit an. Die Anmeldung erfolgt via Moodle.
Als Bearbeitungszeitraum für die Kurzhausarbeit im Modul P 1 (Grundlagen des Steuerrechts/Verfahren) im Wintersemester 2024/2025 ist der 10.02. bis 24.02.2025 vorgesehen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 31.01.2025 für die Kurzhausarbeit an. Das Anmeldeformular finden Sie ab Oktober 2024 auf Moodle.
6. Klausurenkurs (fakultativ)
Im Wintersemester 2024/2025 werden drei Übungsklausuren zu den Pflichtmodulen P 2, P 3 (nur Fachgebiet "Unternehmensteuerrecht") und P 7 von Herrn Feldner zu Beginn der Vorlesungszeit via Moodle ausgegeben. Die Besprechungen der Übungsklausuren finden zum Ende der Vorlesungszeit statt.