Prüfungstermine, Hilfsmittel und Vorbereitung
1. Modulprüfungen im WiSe 2024/2025 im März 2025
Im Wintersemester 2024/2025 werden die Klausuren im März 2025 an den folgenden Tagen geschrieben (Änderungen bleiben vorbehalten):
Samstag, 22. März 2025: Modul BFA 3 (Unternehmensteuerrecht/Internationales Unternehmensteuerrecht),
9-13 UHR Raum S17 (Haus 6, Neubau, 1. OG)
Freitag, 28. März 2025: Modul BFA 2 (Einkommensteuerrecht/Umsatzsteuerrecht),
12-14 UHR Raum H10 (Haus 1, Altbau, 1. OG)
Samstag, 29. März 2025: Modul BFA 4 (Bilanzen),
9-12 UHR Raum H10 (Haus 1, Altbau, 1. OG)
Die Frist zur Anmeldung für die Klausuren im März 2025 endet am 31. Januar 2025. Das Anmeldeformular finden Sie auf Moodle.
2. Modulprüfungen im SoSe 2025 im September 2025
Im Sommersemester 2025 werden die Klausuren im September 2025 an den folgenden Tagen geschrieben (Änderungen bleiben vorbehalten):
Samstag, 20. September 2025: Modul BFA 3 (Unternehmensteuerrecht/Internationales Unternehmensteuerrecht),
9-13 UHR Raum N.N.
Freitag, 26. September 2025: Modul BFA 2 (Einkommensteuerrecht/Umsatzsteuerrecht),
12-14 UHR Raum N.N.
Samstag, 27. September 2025: Modul BFA 4 (Bilanzen),
9-12 UHR Raum N.N.
Die Frist zur Anmeldung für die Klausuren im September 2025 endet am 30. Juni 2025. Das Anmeldeformular finden Sie ab Ende April 2025 auf Moodle.
3. Zugelassene Hilfsmittel
Als Hilfsmittel in den Klausuren sind grundsätzlich alle gängigen Gesetzessammlungen zum Zivilrecht, Strafrecht und Steuerrecht sowie ein nicht programmierbarer Taschenrechner (keine Mobiltelefone) zugelassen. Nicht zugelassen sind Richtlinien, Verordnungen und Erlasse, die zum Teil in der Beck’schen Loseblattsammlung „Steuergesetze“ oder in Handbüchern abgedruckt sind. Zugelassen sind hingegen Verordnungen, die in Beck "Aktuelle Steuertexte" (rot) oder NWB Steuertexte abgedruckt sind.
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen zusätzlich ein allgemeines Wörterbuch Deutsch/Muttersprache/Deutsch (aber kein Rechts- oder Wirtschafts-Fachwörterbuch) benutzen.
Für die Modulabschlussklausuren BFA 2, BFA 3 und BFA 4 sind folgende Gesetzestexte
- Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck "Aktuelle Steuertexte" (rot) oder NWB Steuertexte (nicht zugelassen: Loseblattsammlung "Steuergesetze", da hierin u.a. Richtlinien und Erlasse enthalten sind)
- Grundgesetz, AEUV (z. B. Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze" oder Beck-Text)
mitzubringen.
Sofern für die Klausurlösung weitere Gesetzestexte, Internationale Vereinbarungen, EU-Richtlinien o. ä. relevant sind, werden diese zusammen mit den Klausuraufgaben zur Verfügung gestellt.
Die Texte dürfen Unterstreichungen oder Anmarkerungen sowie Klebemarkierungen am Rand, jedoch keinen Text und keine Zahlenverweise enthalten. Verstöße führen bei erstmaliger Entdeckung zum Ausschluss von der Prüfung (siehe § 17 BAMA-O).
Für die Klausuren ist eigenes Schreibpapier - liniert, DIN A4-Format - mitzubringen. Die Blätter dürfen nur einseitig beschrieben werden. Auf der linken Seite ist ein Drittel Korrekturrand vorzusehen.
4. Kurzhausarbeit (BFA 1)
Als Bearbeitungszeitraum für die Kurzhausarbeit im Modul BFA 1 im Wintersemester 2024/2025 ist der 10.02. bis 24.02.2025 vorgesehen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 31.01.2025 für die Kurzhausarbeit an. Das Anmeldeformular finden Sie auf Moodle.
Als Bearbeitungszeitraum für die Kurzhausarbeit im Modul BFA 1 im Sommersemester 2025 ist der 21.07. bis 04.08.2025 vorgesehen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 30.06.2025 für die Kurzhausarbeit an. Das Anmeldeformular finden Sie ab Ende April 2025 auf Moodle.
5. Klausurenkurs (fakultativ)
Im Sommersemester 2024 werden drei Übungsklausuren zu den Modulen BFA 2, BFA 3 (nur Fachgebiet nationales Unternehmensteuerrecht) und BFA 4 von Herrn Feldner zu Beginn der Vorlesungszeit via Moodle ausgegeben. Die Besprechungen der drei Übungsklausuren finden zum Ende der Vorlesungszeit statt.