Does FRENCH really matter?
It does! Arbeitssprache des Gerichtshofs der Europäischen Union, d. h. die Sprache, in der die Richter beraten und sämtliche Mitarbeiter intern kommunizieren, ist nach wie vor Französisch. Juristen, die am Gerichtshof tätig sind (Richter, Generalanwälte, wissenschaftliche Mitarbeiter, Juristen im wissenschaftlichen Dienst, im Sprachendienst und in der Verwaltung) müssen diese Sprache verhandlungssicher beherrschen. Die meisten haben einen Teil ihrer Ausbildung oder beruflichen Laufbahn in einem französischsprachigen Umfeld absolviert. Wenig bekannt ist in diesem Zusammenhang das Berufsbild des Rechts- und Sprachsachverständigen. Im Sprachendienst des Gerichtshofs sind derzeit rund 600 Juristen aus allen Mitgliedstaaten beschäftigt, die dafür sorgen, dass aus der internen Einsprachigkeit nach außen jene Mehrsprachigkeit wird, die für das Funktionieren und die Akzeptanz der Europäischen Union von so grundlegender Bedeutung ist (vgl. etwa Art. 20 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. d AEUV). In der angekündigten Veranstaltung werden Juristen des Sprachendienstes des Gerichtshofs erläutern, wie dies in der Praxis genau funktioniert und welche beruflichen Perspektiven sich daraus für „FRENCH-TOUCH“-Juristen ergeben.
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Universitäts-/ Fachbereich
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Ort
August-Bebel-Straße 89
14482 Potsdam
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