Visabestimmungen
EU-Bürger sowie Staatsbürger Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz
- Sie brauchen kein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.
Bürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea, USA, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino
- Sie benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland.
- Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, benötigen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis, die nur in Deutschland beantragt werden kann.
- Bei Aufenthalten bis zu maximal einem Jahr können Sie bereits im Voraus bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes ein nationales Visum (Kategorie D) für den Gesamtaufenthalt zu beantragen. Damit entfällt für Sie die Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland.
Bürger aus anderen Staaten
- Sie benötigen ein Visum zur Einreise nach Deutschland.
- In der Regel ist das Schengen-Visum (C-Visum) ausreichend für die Teilnahme an unseren Kursangeboten. Das Visum gilt nur für Aufenthalte bis zu drei Monaten und kann nicht verlängert werden.
- Wenn Sie einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, benötigen Sie ein nationales Visum (D-Visum).