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Aufenthaltsrechtliche Regelungen zum Einstieg ins Berufsleben

Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz verlängert werden, wenn nicht sofort ein qualifizierter Arbeitsplatz nachgewiesen werden kann.

Das Einwanderungsamt geht bei der Berechnung dieser 18 Monate nicht von dem Datum der Exmatrikulation oder der Ausstellung des Zeugnisses aus, sondern in der Regel von der schriftlichen Bekanntgabe des Bestehens Ihrer Abschlussprüfung und des Prüfungsergebnisses. Dies sollten Sie unbedingt berücksichtigen, da das Datum der schriftlichen Bekanntgabe oft früher liegt als das der Ausstellung des Zeugnisses und der Exmatrikulation.

Wenn Sie die Änderung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Ihr Abschlusszeugnis (oder, soweit noch nicht vorhanden, eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss)
  • einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Finanzierungsnachweis) für die Zeit der Arbeitsplatzsuche

Es ist außerdem empfehlenswert, einige Bewerbungen, die Sie bereits verschickt haben, vorzulegen. Damit belegen Sie Ihre Bemühungen um einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz.

Während der Suchphase nach einem Arbeitsplatz dürfen Sie ohne zeitliche Einschränkung arbeiten.

Wenn Sie in diesem Zeitraum einen geeigneten Arbeitsplatz finden, kann die bisherige Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit umgeschrieben werden. Der zu findende Arbeitsplatz muss folgende Anforderungen erfüllen: der Arbeitsplatz muss dem Grunde nach von einem Hochschulabsolventen besetzt werden. Es bedarf keines Zusammenhangs zwischen dem Studienabschluss und dem qualifizierten Arbeitsplatz. Außerdem muss die Stelle geeignet sein, Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Krankenversicherung

Welche Art von Krankenversicherung Sie für die Zeit der Arbeitssuche abschließen können, hängt davon ab, wie Sie während Ihres Studiums versichert waren. Wenn Sie während Ihres Studiums bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, können Sie für die Zeit der Arbeitssuche bei dieser Krankenkasse eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Wenn Sie während Ihres Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren, haben Sie auch nach Ende des Studiums nur die Möglichkeit sich weiterhin privat zu versichern. Bitte beachten Sie, dass die Tarife und Bedingungen bei den unterschiedlichen Versicherungen variieren können. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten und Bedingungen einer Anschlussversicherung oder ggf. einem Wechsel zu einem anderen Anbieter.

Zweitstudium

Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme eines Zweitstudiums Auswirkungen auf Ihren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben kann. 

Haben Sie sich direkt nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studienganges für ein weiteres Studium entschlossen, können Ihnen 18 Monate für die Arbeitssuche nur nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Studiums gewährt werden. Sie dürfen also nicht das zweite Studium abbrechen und dann 18 Monate lang einen Arbeitsplatz aufgrund der Qualifikation des ersten Studienganges suchen, sondern müssen das zweite Studium zu Ende bringen. 

Sollten Sie während Ihres zweiten Studiums einen Arbeitsplatz finden, der Ihrer im ersten Studium erworbenen Qualifikation entspricht - ohne 18 Monate für die Arbeitssuche dafür zu beantragen - ist ein Einstieg zum Arbeitsmarkt in diesem Fall möglich, auch wenn das zweite Studium nicht abgeschlossen wird.

Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich an International Office, um sich dort individuell beraten zu lassen.

Vorbereitung auf Ihren Berufseinstieg

Für alle Fragen rund um das Thema Berufsvorbereitung und Stellensuche können Sie sich an den Career Service der Universität Potsdam wenden.