Punktabzug in Prüfungen
Auch wenn man sich in seinem Studium sehr anstrengt und viel für seine Prüfungsleistungen tut, kann es manchmal dazu kommen, dass am Ende einfach nicht die Note bei rauskommt, die man sich erhofft hat. Oft fragt man sich dann "Ja woran hat es denn nun gelegen?". Hier gibt es in der Regel mehrere Optionen. Im besten Fall liegt der Grund bei einem selbst und man kann sich vornehmen, es das nächste Mal anders zu machen. Im schlechtesten Fall liegt es an dem Dozierenden und der Art und Weise, wie die Prüfungsleistung bewertet wurde. Da Letzteres durchaus manchmal auftreten kann haben wir euch hier ein klein wenig Input zusammengestellt, was die rechtlichen Grundlagen angeht. Wir hoffen allerdings, dass ihr niemals in die Lage kommen werdet rechtliche Schritte unternehmen zu müssen. In jedem Fall sind wir jedoch für euch als FSR ein möglicher Ansprechpartner was "Prüfungsleistungen" angeht. Weiter gibt es an der Universität auch sogenannte "Prüfungsausschüsse", die sich auf universitärer beziehungsweise Fakultativer Ebene mit solchen Problematiken beschäftigen. Am Ende reicht es vielleicht aber auch sogar aus sich mit der bewertenden Person direkt oder anonym über uns als FSR zu verständigen.
Fall 1. Multiple-Choice
Fall 2. Folgefehler
Fall 3. Zu "casual" für eine Prüfung?
...und falls ihr euch dann doch mal dazu entscheiden solltet rechtliche Schritte zu ergreifen:
“Prüfungsentscheidungen könnten verwaltungsgerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, ob ein Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sei, ob er allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet habe oder ob er sich von sachfremden Erwägungen habe leiten lassen.” (Abs. 5)