Prüfungen
Allgemeine Informationen
Alles zu den rechtlich binden Fristen und Prüfungen allgemein steht in der Allgemeine Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge (BAMA-O) bzw. der Allgemeine Ordnung für das lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudium (BAMALA-O). Es kann sich durchaus lohnen, als Studi einen Blick da rein reinzuwerfen, da hier auch Regeln drin stehen, die Lehrpersonen befolgen müssen.
Link zu den rechtlichen Grundlagen
Da offizielle Dokumente oft schwer verständlich sind, haben wir euch ein paar der wichtigsten Punkte rausgeschrieben. Bei Fragen oder Wunsch auf Unterstützung könnt ihr trotzdem euch immer gerne an den FSR wenden, wir unterstützen euch gerne.
Zum rechtlichen Rahmen von Prüfungsbewertung und Punktabzug findet ihr weiter unten noch Erläuterungen und Hilfestellungen.
Zeiträume und Fristen
Ihr könnt euch bis 8 Tage vor dem Prüfungstermin für eine Prüfung anmelden. Die Anmeldung für eine Prüfung läuft über PULS. Gerade bei Prüfungsformen die nicht Klausur sind kann es sein, dass Dozierende einen Termin anlegen der nicht der eigentliche Termin ist. Solche Sachen müsst ihr mit euren Dozierenden bereden, meistens kriegt ihr zur ersten Veranstaltung aber schon die Information zum Prüfungsablauf.
Ihr könnt euch bis 3 Tage vor dem Prüfungstermin noch abmelden. Wenn ihr euch rechtzeitig abmeldet verliert ihr keinen Prüfungsversuch und müsst auch keinen Freiversuch anmelden. Nach dieser Frist könnt ihr euch nur entschuldigen wenn ihr krank seid. Dafür müsst ihr eine offizielle Krankschreibung, die euch die Prüfungsunfähigkeit nachweist, an das Prüfungsamt senden innerhalb von 7 Tagen. Das geht über PULS beim Dokumentenupload oder per Mail an das Prüfungsamt.
Nach einer mündlichen Prüfung muss die Note unverzüglich in PULS eingetragen werden. Bei schriftlichen Prüfungen haben die Lehrpersonen zwei Wochen Zeit für die Korrektur und das Eintragen der Note in PULS. Besonders wichtig: ihr solltet die Prüfungsergebnisse rechtzeitig bekommen, damit ihr euch ggf. auf den Zweittermin vorbereiten könnt, falls ihr durchgefallen seid oder eure Note aufbessern wollt. Zwischen dem Ersttermin und dem Zweittermin sollten mindestens 6 Wochen liegen. Viele Lehrende wissen das selbst nicht, weist sie am besten erstmal vorsichtig auf die BAMA-O/BAMALA-O hin bevor ihr eine offizielle Beschwerde einreicht weil eine Frist nicht eingehalten wurde von den Lehrenden.
Freiversuche
Freiversuche ermöglichen euch, eine Prüfung zu wiederholen um eure Note aufzubessern oder eine nicht-bestandene Prüfung zu negieren, um den Versuch nicht zu verlieren.
Die Universität hat eine sehr informative Seite zu Freiversuchen; Besonderheiten im ersten Semester, wie viele Prüfungsversuche ihr habt und wie ihr einen Freiversuch anmeldet. Schaut dafür hier vorbei
Punktabzug
Auch wenn man sich in seinem Studium sehr anstrengt und viel für seine Prüfungsleistungen tut, kann es manchmal dazu kommen, dass am Ende einfach nicht die Note bei rauskommt, die man sich erhofft hat. Oft fragt man sich dann "Ja woran hat es denn nun gelegen?".
Hier gibt es in der Regel mehrere Optionen. Im besten Fall liegt der Grund bei einem selbst und man kann sich vornehmen, es das nächste Mal anders zu machen. Im schlechtesten Fall liegt es an dem Dozierenden und der Art und Weise, wie die Prüfungsleistung bewertet wurde. Da Letzteres durchaus manchmal auftreten kann haben wir euch hier ein klein wenig Input zusammengestellt, was die rechtlichen Grundlagen angeht. Wir hoffen allerdings, dass ihr niemals in die Lage kommen werdet rechtliche Schritte unternehmen zu müssen. In jedem Fall sind wir jedoch für euch als FSR ein möglicher Ansprechpartner was "Prüfungsleistungen" angeht.
Weiter gibt es an der Universität auch sogenannte "Prüfungsausschüsse", die sich auf universitärer beziehungsweise Fakultativer Ebene mit solchen Problematiken beschäftigen. Am Ende reicht es vielleicht aber auch sogar aus sich mit der bewertenden Person direkt oder anonym über uns als FSR zu verständigen.
Fall 1. Multiple-Choice
Fall 2. Folgefehler
Fall 3. Zu "casual" für eine Prüfung?
...und falls ihr euch dann doch mal dazu entscheiden solltet rechtliche Schritte zu ergreifen:
“Prüfungsentscheidungen könnten verwaltungsgerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, ob ein Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sei, ob er allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet habe oder ob er sich von sachfremden Erwägungen habe leiten lassen.” (Abs. 5)
*** Alle obigen Angaben ohne Gewähr ***