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Lehramt und außerschulische Wissensvermittlung

In anderen ein Feuer zu entfachen - laut Heraklit sollte dies die Grundmotivation von Lehrkräften sein. Dabei offenbart dieser Gedanke schon, dass eine solche Weitergabe der Begeisterung für das eigene Thema und Wissen nicht nur im schulischen Kontext stattfinden muss. Gerade in einer Wissensgesellschaft wie der unseren ist Wissensvermittlung Teil fast aller Bereiche des öffentlichen Lebens, so dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, in dieser Hinsicht tätig zu werden.

Ob als Online-Tutor, als Bildungsmanagerin bei einem politischen Verein oder als Ausbilder*in in einem Unternehmen, ob in formellen oder informellen Lernsettings - die Formen und Orte der Wissensvermittlung sind vielfältig.
Grundsätzliche Hauptaufgabe von Lehrkräften aller Art ist es dabei, Lehrveranstaltungen bzw. Lehrformate zu planen, Unterrichtskonzepte zu entwickeln und diese dann mit ihren jeweiligen Schüler*innen und Schülern umzusetzen bzw. durchzuführen. Dies kann sowohl live als auch digital oder in Blended-Learning-Formaten geschehen. Je nach Lehrkontext und Zielgruppe unterscheiden sich dabei naturgemäß sowohl die Inhalte als auch die Lehrkonzepte. Neben dieser eigentlichen Lehre übernehmen Lehrer*innen noch eine Vielzahl weiterer Aufgaben. Im klassischen Schulalltag wären dies z. B. das Führen von Elterngesprächen oder die Organisation außerschulischer Aktivitäten. Doch auch in außerschulischen Lehrkontexten fallen häufig Begleitaufgaben in der Verwaltung und Organisation der jeweiligen Lehrumgebung an (Schüler*innenakquise, Teilnehmer*innenverwaltung, Raumplanung, etc.). 
Für einen Einstieg ins klassische Schullehramt ist in der Regel ein abgeschlossenes Lehramtsstudium (Staatsexamen) an einer Hochschule nötig, auf das dann ein sogenanntes Referendariat an einer Schule folgt. Für die Tätigkeit an Schulen mit spezifischen pädagogischen Konzepten, wie z. B. der Waldorf- oder Montessori-Pädagogik, werden darüber hinaus von den jeweiligen Trägerorganisationen meist noch entsprechende eigene Zusatzausbildungen verlangt. Freie Stellen für (angehende) Lehrer*innen mit Lehramtsausbildung finden sich auf den Seiten der Schulämter, der Stadt- oder Senatsverwaltungen (z. B. in Berlin), den jeweiligen Landesministerien für Bildung, Jugend oder Schule sowie direkt auf den Homepages der Schulen selbst. 

In Mangelfächern auch Quereinstieg ins Schullehramt möglich

Wer ohne Lehramtsstudium ins klassische Lehramt an Schulen einsteigen möchte, sollte sich bei den jeweiligen Kultusministerien über die Möglichkeiten eines Quer- bwz. Seiteneinstiegs informieren. Dieser ist vor allem in den sogenannten Mangelfächern möglich. Zu beachten ist, dass ohne (berufsbegleitende) Nach- bzw. Weiterbildung meist keine Bezahlung als vollwertige Lehrkraft und auch keine Verbeamtung erfolgt. 
Außerhalb des klassischen Schuldienstes gibt es einerseits verschiedene private und öffentliche Bildungs- und Beschäftigungsträger*innen (von Volkshochschulen über Musik- und Kunstschulen bis hin zu Jugend- oder Erwachsenenbildungsstätten), die Lehrkräfte in allen erdenklichen Bereichen suchen, aber auch in der Ausbildung angehender Fachkräfte der eigenen Disziplin ist ein Einsatz als Lehrkraft oder Ausbilder*in möglich. So können Musiker*innen privat oder an einer Musikschule ihr Instrument lehren, Chemiker*innen angehende Chemielaborant*innen ausbilden oder Psycholog*innen ihr Wissen an Auszubildende in der Gesundheitspflege weitergeben. Es gibt Computer-, Kunst-, Sprach-, Mal-, Sport- und sonstige Kurse, so dass so eigentlich jede Person, die ihr Wissen und Können an andere weitergeben möchte, dies prinzipiell tun kann, ob selbständig als Privatlehrer*in oder bei einem entsprechenden Bildungsanbieter.
Richten sich die Lehrtätigkeiten an Erwachsene des außerschulischen Bildungssystems spricht man dabei von Erwachsenenbildung. Der Markt für solche Lehreinsätze ist riesig, zu beachten ist dabei aber, dass es sich (auch abgesehen von der selbstorganisierten Lehre als Privatdozent*in) dabei sehr häufig um freiberufliche Honorarstellen handelt, bei denen man oft nur für die reine Unterrichtszeit (ohne Vor- und Nachbereitung) bezahlt wird und sich selbst versichern muss.

Bei Honorartätigkeiten eigene Absicherung und formale Zertifizierungen beachten

Wenn man sich für eine Tätigkeit als (Honorar-)lehrkraft interessiert sollte man daher zuvor gut seine finanziellen Mindestansprüche prüfen (und eine realistische Einschätzung der meist unbezahlt zu leistenden Vor- und Nachbereitungszeiten vornehmen). Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich evtl. ein zweites Standbein suchen, dass man mit der Lehrtätigkeit kombinieren könnte. Doch auch feste Anstellungen in der Ausbildung und Lehre von Bildungsträgern und Ausbildungsstätten sind mit entsprechender Qualifikation möglich. Zu berücksichtigen sind hierbei die formalen Wissensnachweise und Zertifizierungen, die einen zur Weitergabe des Wissens in der eigenen Disziplin befähigen oder mit denen man auf dem Bildungsmarkt seine Professionalität unter Beweis stellt. So ist beispielsweise für Stellen als Deutschlehrer*in für Nichtmuttersprachler*innen meist eine Weiterbildung bzw. Zertifizierung als Dozent*in für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache (DaF, DaZ) nötig oder für die Tätigkeit als Sport- oder Fitnesstrainer*in eine entsprechende Trainerlizenz, etc. 

Wer sich vor allem in der politischen, gesellschaftlichen oder ökologischen Bildung betätigen möchte, sollte sich über eine Tätigkeit als Bildungsreferent*in oder Bildungsmanger*in informieren. Auch hier müssen Bildungs- und Unterrichtskonzepte entwickelt und Lehrangebote durchgeführt werden, wobei noch mehr als in anderen Kontexten diversere Unterrichts- bzw. Lehrformen wie Planspiele, Führungen, Exkursionen, Feldeinsätze, etc. zum Einsatz kommen. 

Auch bei einer wissenschaftlichen Laufbahn an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen fallen in der Regel akademische Lehraufgaben an. Immer häufiger werden auch an deutschen Hochschulen dabei reine Lehrstellen (mit 100% Lehranteil ohne eigene Forschungstätigkeit) z. B. als „senior lecturer“ oder „Dozent*in/Lehrkraft für besondere Aufgaben“ ausgeschrieben. An Hochschulen anderer Länder, mit historisch weniger strikt verankerter Trennung zwischen Lehre und Forschung, ist dies ohnehin verbreiteter. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man sich für eine Lehrtätigkeit außerhalb des klassischen Schuldienstes, zuvor genau Gedanken machen sollte, welche Zielgruppe man unterrichten möchte, in welchen Kontexten die eigene Disziplin zum Einsatz kommt und ob spezifische (berufsbegleitende) Weiterbildungen sinnvoll erscheinen. Bei reinen Privat – oder Honorartätigkeiten sollten zudem die Bedingungen für eine Selbständigkeit (siehe auch Gründungsservice der UP) geprüft werden. 
 

Portrait Stefan Seidler

Stefan Koch

arbeitet als Lehrer für Geschichte und Politik/Wirtschaft an einer integrierten Gesamtschule.

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