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Digitale Souveränität: The Data Challenge



Digitale Souveränität sicherstellen und Digitale Resilienz erreichen

Die Installation, der Betrieb und die Nutzung globaler digitaler Infrastrukturen ist schon allein wegen der damit verbundenen Grenzüberschreitungen, aber auch wegen ihrer Querschnittsbedeutung für alle Lebensbereiche, hinreichend Anlass für Überlegungen zur Sicherung der Souveränität der Beteiligten und Betroffenen und zur Resilienz der digitalen Installationen.

Wie immer bei geeignet erscheinenden Anlässen wie der Corona-Pandemie, entstehen neue Möglichkeiten seit Langem nicht erfolgreich verfolgte Ziele neu zu bewerten oder neue Ziele vorzugeben. Die dazu initiierten öffentlichen Diskurse dienen leider nicht immer der gewünschten und notwendigen Aufklärung, sondern dienen dem Zweck eigenen Vorstellungen Aufmerksamkeit und Geltung zu verschaffen. Diskurse mitzugestalten und  nicht nur politische sowie juristische sondern auch  ökonomische und technische Vorkehrungen für Digitale Souveränität und Digitale Resilienz zu diskutieren und zu objektivieren ist das Ziel der Ringvorlesung.

Ganz offensichtlich lassen die aus der Corona-Krise ableitbaren Einsichten und Erkenntnisse darauf schließen, dass der Digitalisierung und dabei insbesondere der Flexibilisierung der Nutzung digitaler Anwendungen und Infrastrukturen und zu deren Anpassung an sich auch abrupt verändernde Bedingungen und an Ausnahmesituationen, eine große Bedeutung zukommen wird.

Was drängt?

Besondere Aufmerksamkeit gewinnen dabei die Begriffe „Recovery“, „Digitale Resilienz“ und „Digitale Souveränität“ ohne dass diesen schon eine allgemein akzeptierte Deutung und Definition zugeordnet worden ist. Die unterschiedlichen Erwartungen, die mit verschiedenen Nutzungen der Begriffe verbunden sind kennenzulernen und, um die zeitnahe Entwicklung technischer Vorkehrungen zu unterstützen, mit denen Zusicherungen für digitale Resilienz und digitale Souveränität abgeben werden können, bedarf es der gemeinsamen Anstrengungen aller Betroffenen in der Wirtschaft und Wissenschaft.

Recovery

Es ist nicht nur zu hoffen, sondern auch zu erwarten, dass in der Post Corona Digitalisierung nicht nur Reparaturen zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der existierenden digitalen Welt stattfinden werden, sondern auch weiterführende spektakulär neue Visionen gedacht als auch naheliegende Anstrengungen zur Behebung seit Langem erkannter Defizite gemacht werden. Es ist auch zu hoffen, dass auch Innovationsperspektiven entwickelt und umgesetzt werden.

Digitale Resilienz

Dabei gewinnt der bisher vor allen Dingen in der Digitalisierung der Steuerung und Regelung technischer Anlagen eingeführte Begriff „digitale Resilienz“ -mit den dafür entwickelten Technologien- eine übergreifende Bedeutung. Digitale Systeme und digitalisierte technische Anlagen werden, diesen Konzepten folgend, ertüchtigt, Anomalien in deren Nutzung autonom zu handhaben und durch algorithmisch definierte Lösungsmechanismen zu beherrschen.

Digitale Souveränität

Mit dem Begriff „digitale Souveränität“ und mit den dafür geforderten digitalen Strategien und digitalen Mechanismen zu deren Zusicherung, wird den Herausforderungen durch sich verschärfende internationale und andere grenzüberschreitende Auseinandersetzungen Rechnung getragen. Für die digitale Zusicherung der Souveränität für alle von der Nutzung digitaler und digitalisierter Systeme Betroffenen durch algorithmisch definierte Mechanismen entstehen Aufgaben für deren Konzipierung, Implementierung und Implantierung.

 


MANIFESTO GAIA-X++: Digitale Souveränität als Europas Anspruch und Verpflichtung

Die Sektion des Senior Fellows Netzwerk an der Universität Potsdam zur digitalen Souveränität und digitalen Resilienz hat mit einer Ringvorlesung im WS 20/21 begonnen, unterschiedliche Meinungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zur Diskussion zu stellen. In der Folge gehen wir von folgenden Prämissen zur nationalen europäischen Digitalisierung aus:

  1. Transformative Innovationen in der Digitalisierung erfolgten in der Vergangenheit fast nur die USA und selten in Deutschland und Europa. Deutschland und Europa waren und sind „Zweitverwerter“ der zunächst für den US-Markt entwickelten Technologien und mussten deshalb nicht nur sowohl wirtschaftliche als auch technologische Nachteile in Kauf nehmen, sondern haben ihre technologische digitale Souveränität verloren.
  2. Der Kompetenz-Vorsprung der Weltmarktführer, marktverändernde Innovationsschübe zu etablieren kann kurz- und mittelfristig von europäischen Unternehmen nur in wenigen Bereichen eingeholt werden. Chinesische Unternehmen scheinen als Verfolger oftmals besser gerüstet. Ziel kann nur sein,  Europas Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, aber nicht umfassende digitale Souveränität oder gar digitale Autarkie anzustreben.
  3. Die schon zu beobachtenden und die absehbaren Folgen sind dieweitergehenden, sich an die „game changer“ in der Digitalisierung anschließenden Entwicklungen von Sekundärmärkten. Sie führen zu Monopolstellungen von US-Unternehmen auch in vielen sekundären Wirtschaftsbereichen weltweit. (die „Microsoft/Windows story“, die. e“ Google story“).
  4. Deutschland/Europa ist heute nicht nur nicht digital autark, sondern auch nicht, auch nur annähernd, digital souverän. Die Hoffnung, Europas Kompetenzvorsprünge gegenüber den USA und China in speziellen industriellen Innovationsdomänen wie in der produzierenden Wirtschaft zu besitzen, mag noch gelten, ist aber schon mittelfristig nicht mehr als eine Illusion, weil die US-Digitalwirtschaft als „Steuerungswirtschaft“ kurz bis mittelfristig, in den anderen Domänen, in denen sie tätig wird, diese anderen Kompetenzvorsprünge ausgleichen kann und wird. (Die technologische Entwicklung Chinas und einzelner chinesischer Unternehmen in den letzten Dekaden ist beredtes Beispiel für die Gültigkeit dieser These.) So betrachten die marktmächtigen Digitalunternehmen als nächste transformative Innovation das autonom fahrende/fliegende Vehikel zu Lasten der traditionellen Automobilindustrie betrachten.
  5. Welche Bedeutung digitale Technologien erlangen können und welche nachhaltigen Wirkungen digitale Abhängigkeiten erzeugen, ist in Deutschland und in Europa offensichtlich seit langem anders bewertet worden als andernorts. Digitale Souveränität, wie etwa auch digitale Sicherheit, wird noch immer in vielen Nutzungsumgebungen, aber auch von Vertretern großer Fachverbände, nicht mit der notwendigen Intensität angestrebt. Es scheint deshalb geboten, möglichst objektive Verfahren zur reproduzierbaren Erfassung und Bewertung digitaler Abhängigkeiten in unterschiedlichen Anwendungen zu entwickeln, um entsprechendes Handeln zu bewirken.

Mit der geplanten Initiative „Digitale Souveränität: Europas Anspruch und Verpflichtung“ soll ein Dialog begonnen werden, der über den Wahltag in der Bundesrepublik hinaus, Ideen und wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Bewältigung der entstandenen Herausforderungen öffentlich diskutiert und für gut befundene der Politik als Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet.

  1. In den letzten Jahren hat der Begriff „digitale Souveränität“ auch in den öffentlichen Diskursen einen prominenten Platz gewinnen können, weil mit der Erzeugung großer Mengen personenbezogener Daten in den sozialen Netzwerken und zu den weiteren kommerziellen Nutzungen durch die Betreiber der jeweiligen Plattformen kontroverse Dialoge stattfinden. Die hier vorgetragenen Meinungen umfassen ganz offensichtlich ein breites Spektrum von als fachlicher Aussagen bis hin zu auf Gefühlen basierenden Behauptungen.
  2. In diesen Diskursen wird leider allzu häufig darauf verzichtet zu erklären, zu wessen digitaler Souveränität die Feststellungen und Behauptungen getroffen werden, denn „meine“ digitale Souveränität ist nicht notwendigerweise „seine“ oder auch „ihre“ digitale Souveränität und die nationale technologiebezogene digitale Souveränität ist nicht zwingend auch die digitale technologiebezogene digitale Souveränität jedes technologienutzenden Unternehmens.
  3. Weitgehend übereinstimmend wird zum Ausdruck gebracht, dass Deutschland und wohl auch Europa insgesamt gegenüber anderen Ländern wie den USA, aber auch gegenüber China im Hinblick auf seine Fähigkeiten zur Bereitstellung von digitalen Produkten und digitalen Dienstleistungen auf Angebote nichteuropäischer Marktführer angewiesen ist.
  4. Unterbewertet und häufig auch übersehen werden die damit verbundenen politischen und wirtschaftlichen Folgen, die dadurch entstehen, dass digitale Technologien nicht nur Werkzeuge, sondern in wachsendem Umfang auch Steuerungsinstrumente sind, mit denen auch wirtschaftspolitisches wirtschaftliches Gestalten erfolgt. Dies ist dort besonders besorgniserregend, wo Abhängigkeiten gegenüber autoritären Staaten bestehen.
  5. Schon jetzt ist der globale Markt für digitale Produkte und Dienstleistungen ein zunehmend oligopolistischer Anbietermerkt, in dem auch die Anbieter mit dem Setzen von proprietären defacto-Standards nicht nur den technischen Wandel in der weiterführenden Digitalisierung, sondern auch den gesamtgesellschaftlichen und insbesondere den wirtschaftlichen Wandel überhaupt steuern.
  6. Andererseits binden sich die Nutzer der digitalen Technologien mit dem Einsatz erworbener digitaler Technologien auf lange Sicht im Sinne eines „lock-in-Effektes“, weil entweder die mit einem Anbieterwechsel verbundenen Transaktionskosten zu hoch sind oder gar keine alternativen Angebote zur Verfügung stehen.
  7. Insbesondere in den eher beeinträchtigten Anwendungsbereichen, die von globalen Standards eher beeinträchtigt sind, wie z.B. in den fertigenden Industrien, der Gesundheitsvorsorge und Medizin, in denen individuell angepasste oder anpassbare Lösungen die „unique selling proposition“ darstellen, ist damit die Sicherung der nationalen/europäischen digitalen Souveränität in Frage gestellt, so dass nachhaltige gesellschaftspolitische und wirtschaftliche, aber auch lebensbedrohende Nachteile und Schäden zu erwarten sind.

Für seine weiteren Aktivitäten richtet das Senior Fellows Netzwerk sein Augenmerk auf die Beförderung politischer und insbesondere innovationpolitischer Initiativen zur digitalen Souveränität.

  1. Eine Veränderung der Situation in Europe lässt sich wahrscheinlich nur herbeiführen, wenn erkannt wird, dass der gemeinsame europäische Markt, auch, wenn er in der Digitalisierung vor allen Dingen ein Nachfragemarkt ist, eine globale Marktmacht darstellt und die EU ihre digitale Souveränität zu einem strategischen Ziel macht. Dabei kommt objektiven und reproduzierbaren Bewertungen des jeweiligen „Standes der Technik“ und der Techniken selbst für unterschiedliche Betroffene und Beteiligte eine besondere Bedeutung zu.
  2. Ganz allgemein kann und muss „Europa“ deshalb, um seine digitale Souveränität zu erlangen auf der Basis seiner eigenen Kompetenzen selbst „game changer“-Innovationen erzielen. Bislang sind hier nur wenige konkrete politische Maßnahmen zur Stimulierung eines industriepolitischen Generationswechsels, der Defizite zu überwinden verspricht, erkennbar geworden.
  3. Noch sind wir Europäer in der Lage, „game changer“-Innovationen in industriellen

Bereichen zu konzipieren und festzulegen, welches Ergebnis mit den „game changer“-Innovationen erzielt werden soll und mit welchen Konzepten dieses Ergebnis erzielt werden kann. Europa ist aber leider nicht in der Lage, mit eigenen Mitteln sie auch zu implementieren und in seine eigenen nationalen Märkte und global zu implantieren.

  1. Um trotzdem ein Partner auf gleicher Augenhöhe sein zu können, muss man in Europa mit den Investitionen in die Digitalisierung nicht nur Nutzungsentgelte, sondern auch Eigentums- und Vermarktungsrechte an gemeinschaftlich entwickelten Produkten und Diensten für die Digitalisierung geltend machen können. Es ist bezeichnend, dass die Versuche dazu selbst die aus dem Amt scheidende Bundeskanzlerin so öffentlich kommentiert, dass auch deutsche Schlüsselindustrien Gefahr laufen, zu "Schnittstellen-Industrien“ zu werden, die beabsichtigen, ihren künftigen wirtschaftlichen Erfolg mit der Vermarktung ihnen nicht gehörender Daten mit einschlägigen US-Produkten und Diensten abzusichern.
  2. Europa muss seine Marktstellung dazu nutzen, von den Anbietern digitaler Produkte und Dienstleistungen eine weitergehende „technische Transparenz“ zu verlangen. Erwerber sollen somit in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt über deren Einsatz und die Nutzung der dadurch generierten Daten zu entscheiden.
  3. Sicherheitspolitische und Datensicherheitsaspekte müssen bei der Beschaffung insbesondere für kritische Infrastrukturen ein höheres Gewicht erhalten. Für Einer besonderen Kontrolle sollen Anbieter unterliegen, die mittelbar von autoritären Staaten kontrolliert werden oder mit Sitz in Staaten, die die Durchsetzung von Freiheits- und Eigentumsrechten unverhältnismäßig erschweren.
  4. Europa braucht dazu wohl weniger protektive Regulierungen, wie in der Politik nach dem scheinbaren Erfolg mit der europäischen Regulierung zum Datenschutz häufig angenommen wird. Stattdessen bedarf es einer Regulierung, die den Innovationswettbewerb befördern. Dazu muss mit jeder Zuwendung öffentlicher Mittel der Beitrag, den die Zuwendung zur Erzielung der digitalen Souveränität zu erreichen verspricht, überprüft werden.
  5. Ein gewisses Maß an Abhängigkeit ist letztlich Teil einer arbeitsteiligen Weltwirtschaft. Daher ist die hier geforderte nationale/europäische digitale Souveränität nur ein übergeordneter Rahmen für unterschiedliche Ausprägungen an Souveränität in verschiedenen Sektoren von Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Besonderheiten und die geeigneten Ansätze zur Erzielung digitaler Souveränität kennenzulernen und deren Umsetzung zu unterstützen ist das Bemühen des Senior Fellows Networks und seiner weiteren Aktivitäten.

Zusammen mit dem Wirtschaftsforum der SPD wurden mehrere Hearings veranstaltet, insbesondere zu den Themen „Digitale Infrastruktur“, „Daten“, „Europäischer Binnenmarkt“ „Aktuelles Regierungshandeln“, „Öffentliche Verwaltung“, Hierzu liegt ein Abschlußbericht vor: Wirtschaftsforum der SPD e.V. / SNF: "Deutschland. Digital. 2030. Eckpunkte für eine digitale Zukunfss trategie", Juli 2022.

Im Wintersemester 2020/21 fand online die Ringvorlesung "Digitale Souveränität" statt. Der Informationsflyer hier zum Download.

Unter folgendem Link können Sie auf die Aufzeichnungen zugreifen.