Der vorgelegte Entwurf zur Novellierung des brandenburgischen Hochschulgesetzes enthalte Regelungen, die die Universität Potsdam vor schwer zu bewältigende Aufgaben stelle. Das erklärte der Vizepräsident für Studium und Lehre, Prof. Dr. Andreas Musil, in einer Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur des brandenburgischen Landtages. Der Gesetzesentwurf beschränke sich im Wesentlichen auf die Umsetzung der Beschlüsse der Kultusminister-Konferenz zur Erleichterung des Hochschulzugangs, ohne die hierdurch entstehenden erheblichen Mehrkosten transparent zu machen. Außerdem verschärfe er überkommene Aufsichtsinstrumente, statt die mit dem System der Hochschulverträge angelegte Output-Orientierung und Hochschulsteuerung ernst zu nehmen.
Dieser Gesetzesentwurf eröffne zudem keinerlei Alternativen zur verpflichtenden und durch Doppelstrukturen unnötige Mehrkosten verursachenden Einführung von hauptamtlichen Berufungsbeauftragten, sagte Musil vor den wissenschaftspolitischen Sprechern der im Landtag vertretenden Parteien. Der Potsdamer Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Steuerrecht erklärt: „Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf drohen der Universität Potsdam erhebliche Wettbewerbsnachteile insbesondere mit Blick auf die Berliner Hochschulen.“
Insbesondere die Neuregelung des Lehrbeauftragtenwesens und die verpasste Harmonisierung des Übergangs zum Masterstudium durch die Möglichkeit einer vorläufigen Immatrikulation würden sich als hinderlich erweisen, so Musil. Kritisch bewertete der Vizepräsident für Studium und Lehre in seinen Ausführungen die Streichung der so genannten Experimentierklausel zur Einführung von Eignungsfeststellungsprüfungen. Diese hätten sich in der Vergangenheit als probates Mittel erwiesen, um die Zahl der Studienabbrüche zu reduzieren. Als schmerzliches Versäumnis bezeichnete Musil den Verzicht auf eine formalrechtliche Regelung der Zulassungsverfahren, wie sie in anderen Bundesländern üblich sei. Hier gebe es ein erhebliches Prozessrisiko, mit dem die Hochschulen des Landes auch weiterhin allein gelassen würden.
Die Universität Potsdam hatte im Vorfeld der Beratungen zur Brandenburgischen Hochschulnovelle mehrfach Stellung genommen und teilweise eigene Regelungsvorschläge unterbreitet, die zu den vorgenannten und weiteren Punkten unberücksichtigt blieben.
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Medieninformation 19-02-2014 / Nr. 020
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