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Jetzt bewerben - Sonderforschungsstipendium
Sonderforschungsstipendium – Genossenschaftswesen Osteuropa. Gestern. Heute. Morgen.
Die Universität Potsdam schreibt ein mit 1.000€ monatlich dotiertes, auf 12 Monate (mit Verlängerungsoption) befristetes Forschungsstipendium in Kooperation mit der Stiftung Livländische Gemeinnützige aus. Es wird an Studierende vergeben, die sich wissenschaftlich mit dem Thema Genossenschaftswesen in Osteuropa befassen oder dazu fest entschlossen sind. Alle Informationen zum Sonderforschungsstipendium und wie Sie sich darauf bewerben können finden Sie hier.
Auszüge aus der Präambel der Stiftungssatzung:
„Der Name „Livländische Gemeinnützige“ erinnert an das Wirken der 1792 in Riga gegründeten und 1806 in die livländische Universitätsstadt Dorpat (estnisch Tartu, russisch Jurjew) verlegten und 1940 untergegangenen „Livländischen Gemeinnützigen und Ökonomischen Sozietät“, dem anderthalb Jahrhunderte nach Ost und West strahlenden geistigen und gesellschaftlichen Zentrum Livlands.
Die Stiftung ist mit der Deutschbaltischen Kulturstiftung und der Deutschbaltischen Studienstiftung verbunden.“
„Operative“ Stiftung
Die „Stiftung Livländische Gemeinnützige“ ist eine sog. Operative Stiftung. Das bedeutet, sie gründet auf ehrenamtliches Engagement für die Verwirklichung der Stiftungszwecke. Finanzielle Beiträge sind möglich, doch sollen sie die persönlichen Beiträge nur ergänzen, sie aber keineswegs ersetzen.
Sie unterscheidet sich von den sog. „Fördernden“ Stiftungen – der Mehrheit – bei denen materielle Zuwendungen im Vordergrund stehen.
Auszüge aus der Satzung
§ 1: Name, Rechtsform, Sitz
(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Livländische Gemeinnützige“.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Potsdam.
§2: Zweck der Stiftung, Mittel zur Zweckerreichung und Endziel
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Völkerverständigung, von Wissenschaft und Forschung, sowie der Volks- und Berufsbildung und der Entwicklungszusammenarbeit in, zwischen und mit den EU-Ländern an der östlichen Ostsee (Estland, Lettland, Litauen, Polen) in ausgewählten, für die EU-Kohärenz und Konvergenz besonders wichtigen Bereichen.
(2) Dies wird beispielsweise angestrebt durch die Aktivierung des gemeinnützigen, die Gesellschaft stärkenden Erbes der Wirtschaftskulturen Lettlands und Estlands (den Nachfolgern Livlands), aber auch Litauens und Polens, um dieses für die Herausforderungen von heute und morgen nutzbar zu machen.
(3) Der Stiftungszweck wird, unter anderem, verwirklicht durch anwendungsorientiertes Aufarbeiten und Publizieren von Dokumenten und anderer historischer Quellen, im Zusammenwirken mit Personen und Institutionen im gesamten Ostseeraum.
(4) Mittel zur Erreichung des Stiftungszwecks:
- Arbeitsgruppen und Publikationen, die darauf abzielen, Initiativen in den baltischen Ländern und in den anderen Anrainern der Ostsee in Gang zu setzen, um mit Gemeinwesen-förderlichen Verhaltensweisen und Einrichtungen die EU-Bürger an der östlichen Ostsee und damit ihre Nationen und darüber hinaus den Zusammenhalt zwischen allen europäischen Völkern zu stärken.
- Bewusstmachen der Bedeutung des bislang noch nicht reaktivierten, in allen EU-Ländern an der östlichen Ostsee bis zum Zweiten Weltkrieg vorbildlich praktizierten Genossenschaftswesens und der von Gebietskörperschaften getragenen wirtschaftlichen Selbsthilfe.
- Berufliche Qualifizierung für kleinere Wirtschaftseinheiten (Gewerbe, Landwirtschaft, freie Berufe), sowie für genossenschaftliche oder ähnliche, auf die Bezieher niedriger bis mittlerer Einkommen ausgerichteter Bürger-Einrichtungen.
- Entwicklung eines Verbundes von gegenseitigem Nutzen, vor allem mit grenzüberschreitend
orientierten Einrichtungen der Wirtschafts-, Gesellschafts- und Geschichtswissenschaft in den EULändern an der östlichen Ostsee und jenseits ihrer Grenzen, um Forschungsvorhaben im Sinne von § 2 (2) dieser Satzung anzuregen und voran zu bringen, sowie um vorliegende und künftige eigene Erkenntnisse aus der Stiftungsarbeit in diese einbringen zu können.
- Grenzüberschreitende Begegnungen im Sinne und auf den Spuren der Aufklärung als Einleitung von konkreten Vorhaben mit institutionellen und individuellen Partnern aus den Ländern rund um die Ostsee zur besseren Verständigung unter den europäischen Völkern im Geiste der Aufklärung, getragen von qualifizierten Bürgern, die miteinander kooperieren.
(5) Unternommen wird die Mobilisierung von kompetenten Personen und Einrichtungen aus den traditionell mit den baltischen Ländern verbundenen Ländern, nicht zuletzt Deutschlands und Polens, vornehmlich durch partnerschaftliche Vorhaben im Sinne eines „voneinander Lernens“.
(6) Als Dauerziel angestrebt wird ein auf Gegenseitigkeit basierender, in alle Regionen der Ostseeanrainer hineinwirkender dauerhafter und nachhaltiger Verbund „EU-Region Ostsee für berufliche Qualifizierung und Wirtschaft in Bürgerhand“.
(7) Der Stiftungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Stiftung Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der in Absatz (1) genannten Zwecke zur Verfügung stellt.